Unterhalt nach Trennung

AndiKöln

Mitglied
Hallo,
ich habe mich von meiner Freundin getrennt ( und stehe noch etwas unter Schock ) und habe folgende Frage: Wir haben einen 7 Monate alten Sohn, der wohl nun mit ihr zusammen leben wird: Wer kann mir sagen, wie es mit der Umgangsregelung und der Unterhaltszahlung aussieht? Gibt es "Hausmarken" damit ich weiß, worauf ich mich einrichten muss?
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Andi
 
S

Stephan

Guest
Ich denke mal, da kommt die Düsseldorfer Tabelle zum Tragen. Diese findest Du haufenweise im Netz und beschreibt den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen.

Wie es mit dem Umgangsrecht aussieht weiss ich nicht so genau, aber ich habe mehrere Bekannte mit Kindern und unverheiratet, die ein Umgangs- und Besuchsrecht vereinbart haben (notariell oder gerichtlich). Auf jeden Fall steht auch unverheirateten Partnern ein Umgangsrecht zu. Vielleicht kennt sich ja hier jemand besser aus als ich?!
 
S

Stephan

Guest
Nein, an Deine Ex-freundin musst Du nur Unterhalt zahlen in der zeit von 8 Wochen vor der Geburt bis 6 Wochen nach der geburt, sozusagen die ges. Mindestzeit. Danach bestehen keine Ansprüche mehr gegen Dich.

Wenn jemand bessere Infos hat bitte melden, damit meine Aussage berichtigt werden kann, wenn sie falsch ist.
 
J

JJ68

Guest
Hallo Andi,

was den Unterhalt für Deine Freundin, sorry ex-Freundin angeht, weiß ich, dass auch in uneheähnlichen Lebensgemeinschaften mit Kind Unerhaltsansprüche der Mutter für sich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden können, da es für Mutter und Kind nicht zumutbar ist, in der Zeit bis der Kindergarten anfängt, arbeiten zu gehen. Erkundige Dich mal auf www.recht.de.

LG JJ68
 
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