brauche Rat -  Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern

paddy4711

Neues Mitglied
Hallo,
bin in der wunderbaren Situation das ich Vater werde und freue mich auch riesig darüber doch leider ist meine Freundin nun der Meinung Sie müßte das Kind alleine großziehen und ich sollte lediglich zahlen.
Zum einen hoffe ich ja das es noch alles gut wird aber zum anderen muß ich auch mit dem schlimmsten rechnen. :(

Da ich nicht unbedingt jetzt schon zum Jugendamt rennen will meine Frage(n)
- Muß ich für meine Freundin und das Kind Unterhalt zahlen?
- Habe ich automatisch als leiblicher Vater ein Besuchsrecht ?
- Was ist alles in der Unterhaltszahlung enthalten?

Danke für die Antworten!
 
P

pink_blossom

Guest
Hallo Paddy,
für dein Kind musst du auf jeden Fall Unterhalt bezahlen. Wie hoch das ist, kommt auf dein Einkommen an, aber mindestens 122 Euro. Ob du für deine Freundin bezahlen musst, weiss ich nicht, da ihr ja nicht verheiratet seid. Aber sie wird ja wohl wahrscheinlich in den Erziehungsurlaub gehen und hat solange kein eigenes Einkommen...
Als leiblicher Vater hast du automatisch ein Besuchs- und Umgangsrecht. Solange es das Kindeswohl nicht gefährdet. Aber das ist nur bei Missbrauch und Misshandlung des Kindes der Fall. Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, dann muss das Jugenamt oder das Gericht darüber entscheiden und die Zeiten fest ausmachen.
In den Unterhaltszahlungen ist (angeblich) die Beteiligung zu den laufenden Unkosten beinhaltet.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Alles Gute für dich und Euch..
 

Schlabums

Neues Mitglied
Umgangsrecht für nicht eheliches Kind

Hallo,
Mein neuer Partner hat einen Sohn mit seiner Exfreundin und das diese nicht über die Trennung hinwegkommt, darf er seinen Sohn nicht sehen. Sie verlangt, das er alleine sein muß um seinen Sohn sehen zu dürfen.
Meine Frage: Hat mein Partner das gleiche Recht auf Umgang, auch wenn er nicht verheiratet war? Kann ein Gericht es ablehnen, das er einen Sohn (er ist 5 Jahre alt) über Nacht zu sich nimmt.
Mein Partner wird von seiner Ex so unter Druck gesetzt, das er sich nicht traut vor Gericht zu gehen, weil er denkt, das er dann vielleicht nur Stundenweiße Besuchsrecht kriegt und das reicht ihm nicht.
Ich weiß nicht mehr mit wie ich meinem Partner noch Mut machen soll um zu kämpfen. Seine Angst, seinen Sohn zu verlieren ist größer als der Wille vor Gericht zu gehen.
Liebe Grüße Heike
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
hallo hier hab ich was gefunden, vielleicht hilft es weiter....

Das Online-Familienhandbuch

ZUM MENÜ
Neues Kindschaftsrecht
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Mit dem Reformpaket werden zwei Hauptzielrichtungen verfolgt:


Kinder dürfen nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die im bisherigen Recht noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für eheliche und nichteheliche Kinder werden daher in weitem Umfang vereinheitlicht. Die Begriffe "nichteheliche Kinder" und "eheliche Kinder" und die damit ausgedrückten Statusunterschiede werden aus der Gesetzessprache getilgt.
Die Rechte von Kindern und Eltern werden gestärkt, staatliche Eingriffe in die Elternautonomie auf das erforderliche Maß beschränkt. Die eigenständige Konfliktlösung durch die Eltern in den die Kinder betreffenden Verfahren wird gefördert.
Im Zentrum des Kindschaftsrechtsreformgesetzes steht die Neuregelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts:

Nicht miteinander verheirateten Eltern steht die gemeinsame Sorge für ihre Kinder dann zu, wenn sie dies übereinstimmend vor dem Jugendamt oder einem Notar erklären.

Haben die Eltern die gemeinsame Sorge für ihre Kinder inne, weil sie verheiratet sind oder weil sie als nicht miteinander verheiratete Eltern entsprechende Sorgeerklärungen abgegeben haben, so bleibt es im Falle der Trennung oder Scheidung dabei, solange kein Elternteil vor dem Familiengericht für sich die Alleinsorge beantragt. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn entweder der andere Elternteil zustimmt oder dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Die gemeinsame Sorge wird bei getrenntlebenden Eltern dadurch praktikabel gemacht, dass der Elternteil, der das Kind tatsächlich betreut, die Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden kann.

Im Umgangsrecht wurden die bisherigen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt. Künftig steht allen Vätern ein Umgangsrecht zu, das - genauso wie bisher bei ehelichen Kindern - nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Darüber hinaus werden auch andere wichtige Bezugspersonen für das Kind wie Großeltern und Geschwister ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Da bis heute lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind.

Zur Unterstützung der Eltern bei deren eigenständiger Konfliktlösung wurden die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Sorge- und Umgangsverfahren einbezogen, damit alle betroffenen Eltern von den bestehenden Angeboten Kenntnis erlangen und sie bei Bedarf stärker und gezielter nutzen können.
 

Schlabums

Neues Mitglied
Danke Marion

Hy Marion

Ich danke dir für dies schnelle Antwort.
Ich werde es meinem Partner zum lesen geben und hoffe das er dann endlich kapiert, das er das gleiche Recht auf sein Kind hat wie seine Ex.
Ich hoffe auch, das der sich dann endlich nicht mehr unter Druck setzten läßt von ihr.
Ein Anwalt hat meinem Partner gesagt, er häte keine Chance für ein richtiges Umgangsrecht. Das glaube ich aber nicht. Er ist der Vater und er soll er verdammt noch mal auch bleiben.
Ich werde kämpfen für seinen Sohn und eine gemeinsame Zukunft für uns alle.
Ich habe den ganzen Mist schon hinter mir, nur mit dem Unterschied, das mein Ex die Kinder regelmäßig bekommt auch wenn ich meinen Expartner nicht mehr ausstehen kann. Ich habe aber an das Wohl der Kinder gedacht und nicht an mich. Warum nur, werden immer die Kinder für eine gescheiterte Beziehung bestraft?
Also, vielen Dank noch mal.
Gruß Heike
 

paddy4711

Neues Mitglied
Danke erstmal für die vielen hilfreichen Tips!
Hoffe zwar das ich das alles nicht wirklich in Anspruch nehmen werde.
Eine Frage ist aber trotzdem neu entstanden:
Obwohl die Beziehung im Moment nicht gut läuft will Sie mit mir zusammen ziehen weil sie sich es "Gedankenmäßig" vorstellen kann auch wenn bei Ihr die Gefühle fehlen.Dazu müßte ich meine Wohnung aufgeben und zu Ihr ziehen. Sie macht mir dann aber zur Bedingung das ich einige Möbel / Elektrogeräte neu anschaffe und mich an der Miete beteilige! Alles soweit auch i.O. aber wie sieht es aus wenn Sie sich es doch anders überlegt nachdem ich alles gekauft habe?Stehen mir die Sachen zu wenn ich nachweisen kann das ich Sie gekauft habe oder gehen Sie in Ihren Besitz über? Unterscheidet man hier auch bei Dingen die dem Kind dienen oder geht es grundsätzlich nach der Regel wer gekauft hat dem gehörts? Ein Vertrag wäre hier sinnvoll oder?Gruß Paddy!
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
hallo Paddy,

irgendwie kommts mir vor als wolle sich hier jemand auf deine Kosten ein angenehmeres Leben machen. Oder habe ich einen falschen Eindruck??
 

paddy4711

Neues Mitglied
Hallo Marion,
ja der Eindruck entsteht leider auch immer mehr bei mir das ich nur den Erzeuger spielen durfte. Leider. Aber dazu gehören immer zwei und so ein Kind entsteht nicht ohne Grund.
Ich fühle mich voll verantwortlich für das Kind aber wenn man wie ich im Moment nur mit dem Satz abgefertigt wird "In den Gedanken kann Sie sich alles vorstellen aber die Gefühle fehlen und keiner weiß ob sie je wiederkommen" dann sieht das alles sehr berechnet aus. Im Moment habe ich aber Gefühle für sie ob mit oder ohne Kind. Schwierige Situation!
Auch im meinem Freundeskreis sehen es fast alle sehr skeptisch und haben die gleiche Meinung wie Du.
Gruß Paddy
 

Schlabums

Neues Mitglied
Hallo Marion

Ich habe es ihm zum lesen gegeben und das eizigste was er sagt ist, das dieses Gesetzt ja noch nicht in Kraft ist.
Heute, wo ich bei mir zu Hause bin darf er seinen Sohn sehen und sogar für 2 Stunden mitnehmen. Wenn ich bei ihm gewesesn wäre, dann hätte seine Ex wieder nein gesagt.
Ich finde das so unfair, vor allem, das er sich entscheiden sollte laut seiner Ex. Entweder sein Sohn oder ich. Er kann sich aber nicht entscheiden, weiß aber auch nicht wie wir eine Lößung finden sollen.
Am Donnerstag ist endlich mal ein Termin beim Jugendamt und ich hoffe das die vom Amt seiner Ex mal klar machen, das er ein Umgangsrecht hat, egal ob ich da bin oder nicht.
Es kann doch nicht so schwer sein, einem Kind beide Elternteile zu geben. Ich habe es schließlich auch gemacht.
Nur diese verdammte Eifersucht und verletzter Stolz von ihr läßt ihre Sinne benebeln. Sie denkt kein bisschen an den Jungen. Sie denkt nur daran wie sie mich und meinen Partner wieder auseinander bringen kann. Sie will ihn einfach nicht loslassen und setzt das Kind als Druckmittel ein. Am liebsten würde ICH ihr mal die Meinung sagen, aber ich weiß das das ein großer Fehler wäre.
Naja, ich warte mal den Termin beim Jugendamt ab

Bis dann Heike
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo Paddy,

warum lässt du sie nicht bei ihr einziehen??

Ich würde mich mal bei einem Rechtsanwalt informieren, ob die Anschaffungen, die Du machst auch Deine im Falle einer Trennung sind.

Anderes kann ich dir leider nicht raten. Auf jeden Fall würde ich NICHT die Wohnung aufgeben. Ein Umgangsrecht mit Deinem Kind hast Du auf jeden Fall.

Überstürze bitte nichts. Es muss doch schmerzhaft sein, nur den Geldesel zu spielen. Sie wird Dich irgendwann als Babysitter brauchen und auch sonst Ihren Weg gehen. Ich sehe da wirklich keine Zukunft. Tut mir leid.

Aber diesen Part muss ja jeder selbst mit sich ausmachen.

Viel Glück
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo Schlabums,

ich glaube gelesen zu haben das dies ein Gesetz von 1997 ist. An einem Neuen wird gearbeitet und muss wohl zum 30.4. fertig sein. Gibt hier noch einen thread dazu.
 
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