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Nicole24
Guest
Hallo zusammen.
Ich bzw. mein Schwager hat Probleme mit seiner Ex-FRau wegen Unterhalt.Vielleicht weiss einer von euch weiter.
Folgendes Problem.
Mein Schwager seine Ex-Frau hat ihn verklagt, auf höhere Unterhaltszahlung.
Nun gibt es aber ein Problem, mein Schwager hat sich vor 1 jahr mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kinder ein Haus gekauft. Er ist im Moment arbeitslos ( er bemüht sich wirklich um Arbeit) trotzdem soll er den vollen Unterhalt von knapp 300 € an seine Tochter zahlen,bis jetzt hat das Jugendamt mit Unterstützt aber seine Tochter hat das 12 Lebensjahr erreicht und somit fällt das auch weg.
Aber er kann den vollen Unterhalt nicht aufbringen,da er auch andere Verpflichtungen hat.
Nun soll dies vor Gericht gehen und da wurde im gesagt.
1. Als Arbeitsloser hat man keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
2. ihm wird ein Einkommen angerechnet was zwischen dem letzten Verdienst und dem Arbeitslosengeld liegt.
3. Er darf nicht die hälfte des Kindergeldes abziehen.
ist das so richtig?
Denn ich kann das nicht glauben das wenn man selbst Verpflichtungen hat und nicht genug "geld" hat trotzdem den vollen Unterhalt zahlen zu müssen.
Vielleicht weiss einer bisschen mehr darüber, wäre dankbar um jeden Rat.
Gruß Nicole
P.S. Und mal ehrlich ich bin selbst Mutter, und ich frag mich ehrlich wozu ein 12 jährigen Kind so viel Unterhalt (ca.450 € UH+KG) braucht, das haben manche Auszubildende nicht mal im Monat.
Ich bzw. mein Schwager hat Probleme mit seiner Ex-FRau wegen Unterhalt.Vielleicht weiss einer von euch weiter.
Folgendes Problem.
Mein Schwager seine Ex-Frau hat ihn verklagt, auf höhere Unterhaltszahlung.
Nun gibt es aber ein Problem, mein Schwager hat sich vor 1 jahr mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kinder ein Haus gekauft. Er ist im Moment arbeitslos ( er bemüht sich wirklich um Arbeit) trotzdem soll er den vollen Unterhalt von knapp 300 € an seine Tochter zahlen,bis jetzt hat das Jugendamt mit Unterstützt aber seine Tochter hat das 12 Lebensjahr erreicht und somit fällt das auch weg.
Aber er kann den vollen Unterhalt nicht aufbringen,da er auch andere Verpflichtungen hat.
Nun soll dies vor Gericht gehen und da wurde im gesagt.
1. Als Arbeitsloser hat man keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
2. ihm wird ein Einkommen angerechnet was zwischen dem letzten Verdienst und dem Arbeitslosengeld liegt.
3. Er darf nicht die hälfte des Kindergeldes abziehen.
ist das so richtig?
Denn ich kann das nicht glauben das wenn man selbst Verpflichtungen hat und nicht genug "geld" hat trotzdem den vollen Unterhalt zahlen zu müssen.
Vielleicht weiss einer bisschen mehr darüber, wäre dankbar um jeden Rat.
Gruß Nicole
P.S. Und mal ehrlich ich bin selbst Mutter, und ich frag mich ehrlich wozu ein 12 jährigen Kind so viel Unterhalt (ca.450 € UH+KG) braucht, das haben manche Auszubildende nicht mal im Monat.