hallo,
brauche hilfe!!!
weiss nicht ob ich hier den beitrag richtig poste.
keine schöne geschichte wohl gemerkt.
muß man unterhalt an seinen vater zahlen, obwohl er wegen vergewaltigung an seiner tochter bzw meiner schwester ,(sie war damals 14 jahre) ,zu sieben jahren gefängnis verurteilt wurde.er ist jetzt seit ca.anderthalb jahren wieder frei ,nachdem er die vollen sieben jahre abgesessen hat.
nun ist er krank(parkinson soll er haben.)ihm wurde ein vormund gestellt.
da er (68jahre)sich selber nicht mehr helfen kann.
ich habe seit über 12 jahren keinen kontakt mehr zu ihm und möchte mit ihm auch nichts mehr zu tun haben.
jetzt kommt dieser vormund und fragt nach meinen einkünften,ob ich in der lage wäre für die betreuungskosten aufzukommen.
er sagt wenn ich mich dazu nicht äussere werde das gericht entscheiden.
kann mir jemand sagen ob ich dazu in diesem falle zu unterhaltszahlung heran gezogen werden kann.
vielen dank für eure hilfe.
einen anwalt werde ich mir erst bei einer gerichtlichen benachrichtigung erlauben.
brauche hilfe!!!
weiss nicht ob ich hier den beitrag richtig poste.
keine schöne geschichte wohl gemerkt.
muß man unterhalt an seinen vater zahlen, obwohl er wegen vergewaltigung an seiner tochter bzw meiner schwester ,(sie war damals 14 jahre) ,zu sieben jahren gefängnis verurteilt wurde.er ist jetzt seit ca.anderthalb jahren wieder frei ,nachdem er die vollen sieben jahre abgesessen hat.
nun ist er krank(parkinson soll er haben.)ihm wurde ein vormund gestellt.
da er (68jahre)sich selber nicht mehr helfen kann.
ich habe seit über 12 jahren keinen kontakt mehr zu ihm und möchte mit ihm auch nichts mehr zu tun haben.
jetzt kommt dieser vormund und fragt nach meinen einkünften,ob ich in der lage wäre für die betreuungskosten aufzukommen.
er sagt wenn ich mich dazu nicht äussere werde das gericht entscheiden.
kann mir jemand sagen ob ich dazu in diesem falle zu unterhaltszahlung heran gezogen werden kann.
vielen dank für eure hilfe.
einen anwalt werde ich mir erst bei einer gerichtlichen benachrichtigung erlauben.