Hallo Rito!
Gerade hier angemeldet, um vielleicht Antwort auf einige Fragen zu erhalten, bin ich auf Deine Frage gestoßen, zu der sich für mich noch einige weitere Fragen stellen:
- Wie alt ist das Kind? Soll es bei Dir leben?
Wenn es noch der Betreuung bedarf und bei Dir leben soll, dann steht Dir auf jeden Fall Kindesunterhalt und der sogenannte Betreuungsunterhalt zu.
Wenn nicht, dann muss Deine Nochfrau ebenfalls zunächst zahlen, da Dir so oder so eine angemessene Zeit zusteht, Dich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Der Rest ist Sache des Einzelfalls: Dauer der Ehe, Gesundheitszustand, Bemühungen, Arbeit zu finden usw. usw. - kann man also nicht so pauschal beantworten.
Der Unterhalt berechnet sich (vereinfacht) wie folgt:
Jahreseinkommen/12 abzgl. Kindesunterhalt abzgl. Aufwendungen für die Berufstätigkeit Deiner Frau (5 %, max. 150 €, oder Einzelnachweis) abzgl. evt. gemeinsamer Schulden. Vom Rest stehen Dir 3/7 zu.
Falls das Kind minderjährig ist, erhälst Du natürlich auch den Kindesunterhalt, wenn es bei Dir lebt und das Kindergeld. Letzteres wird ab einer bestimmten Unterhaltshöhe anteilig vom Unterhalt abgezogen.
Da Frauen und Männer theoretisch gleichberechtigt sind, gilt dies nicht nur für unterhaltsberechtigte Frauen.
Mein Rat: suche auf jeden Fall einen Anwalt auf, der Erfahrung im Familienrecht hat, und lass Dich beraten...so eine Erstberatung sollte auch nicht allzu teuer sein.
Gruß
Michael