brauche Rat -  Unterhaltsanspruch nach der Trennung

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rito

Guest
...ich möchte mich von meiner frau trennen, wir haben 1 Kind...sie verdient das geld und ich bin hausmann...wenn ich ausziehe in eine andere Wohnung, muss sie für meine miete aufkommen?

Wer hat Erfahrung und kann etwas beitragen? Danke.
 
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Idgie

Guest
Hm, das gibt es durchaus, dass die Frau dem Mann Unterhalt zahlt. Aber ich denke, es ist wie auch im umgekehrten Fall so, dass du angehalten wirst, dir eine Arbeit zu suchen.

Idgie
 
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mi.wenzel

Guest
Hallo Rito!

Gerade hier angemeldet, um vielleicht Antwort auf einige Fragen zu erhalten, bin ich auf Deine Frage gestoßen, zu der sich für mich noch einige weitere Fragen stellen:

- Wie alt ist das Kind? Soll es bei Dir leben?

Wenn es noch der Betreuung bedarf und bei Dir leben soll, dann steht Dir auf jeden Fall Kindesunterhalt und der sogenannte Betreuungsunterhalt zu.

Wenn nicht, dann muss Deine Nochfrau ebenfalls zunächst zahlen, da Dir so oder so eine angemessene Zeit zusteht, Dich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Der Rest ist Sache des Einzelfalls: Dauer der Ehe, Gesundheitszustand, Bemühungen, Arbeit zu finden usw. usw. - kann man also nicht so pauschal beantworten.

Der Unterhalt berechnet sich (vereinfacht) wie folgt:

Jahreseinkommen/12 abzgl. Kindesunterhalt abzgl. Aufwendungen für die Berufstätigkeit Deiner Frau (5 %, max. 150 €, oder Einzelnachweis) abzgl. evt. gemeinsamer Schulden. Vom Rest stehen Dir 3/7 zu.

Falls das Kind minderjährig ist, erhälst Du natürlich auch den Kindesunterhalt, wenn es bei Dir lebt und das Kindergeld. Letzteres wird ab einer bestimmten Unterhaltshöhe anteilig vom Unterhalt abgezogen.

Da Frauen und Männer theoretisch gleichberechtigt sind, gilt dies nicht nur für unterhaltsberechtigte Frauen.

Mein Rat: suche auf jeden Fall einen Anwalt auf, der Erfahrung im Familienrecht hat, und lass Dich beraten...so eine Erstberatung sollte auch nicht allzu teuer sein.

Gruß
Michael
 
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PhiloCon

Guest
Hallo,

zunächst eine allgemeine Buchempfehlung:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN 3-448-04992-1 - 16,80 Euro

Gut und übersichtlich geschrieben. Dort finden Sie auch die entsprechenden Anspruchsgrundlagen.

Aber ein solches Buch ersetzt keinen Anwalt. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht, am besten jemanden, der bereits in Ihrem Bekanntenkreis tätig geworden ist. Dann können Sie auf die dort gemachten Erfahrungen zurückgreifen.

Vereinbaren Sie zunächst eine Beratung. Die kostet nach BRAGO 180 Euro plus MwSt. und erteilen Sie erst ein Mandat, wenn Sie sicher sind, mit diesem Anwalt/Anwältin zusammenarbeiten zu wollen.

Mit sonnigen Grüssen,
Gabi Sandhoff
 
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graefin

Guest
Hallo rito,

also ich war letzte Woche bei einem Anwalt, weil mein Mann und ich kurz vor einer Trennung stehen und ich eine Beratung wollte.
Bei uns ist es so, dass mein Mann Alleinverdiener ist, ich bin nicht berufstätig und wir haben 1 Kind (8 Jahre).

Ich wollte mir jetzt schnell eine Arbeit suchen, um die anfallenden Kosten der Trennung bezahlen zu können, aber der Anwalt hat mir davon abgeraten. Denn alles, was ich verdiene, wird auf den Unterhalt , den mein Mann zahlen muss, angerechnet. Man ist erst verpflichtet, eine Arbeit anzunehmen, wenn das Kind 13 Jahre alt ist (trifft das zu bei dir?)
Wenn ich Geld brauche, kann er im Eilverfahren Anträge stellen und mein Mann muss zahlen, notfalls mit Lohnpfändung!
Ist nicht schön, weiss ich, aber das Leben ist eben nicht immer schön... :(

Halt die Ohren steif!

Ute
 
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connimaus

Guest
Umzug/Trennung/Ummelden?

Hallo!
Hoffe, dass mir jemand ein paar Tipps geben kann. Ein Freund von mir zieht zum 1.1. aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung in eine andere im selben Ort um. Sie haben Kinder, sind verheiratet, wollen aber erstmal eine räumliche Trennung "durchführen". Muss der Mann, der Alleinverdiener ist, sich dann überhaupt ummelden, wenn er weiterhin auch unter der alten Adresse erreichbar ist? Kann er die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben? Wie kann er steuerlich am günstigsten und mit möglichst wenig Aufwand, aber im Rahmen des Legalen den Umzug hinter sich bringen?

Danke im Voraus
 
M

mi.wenzel

Guest
Hallo Ute,

jenseits dessen, was Gesetz oder die Gericht als "Muss" definieren, möchte ich Dir folgende Überlegungen mitteilen:

- entweder ist Dein (Noch)mann ein extrem gut verdienender Mensch, so dass auch nach der Trennung genug für alle Beteiligten übrig bleibt oder aber es trifft eher der Normalfall zu. Dann aber wird es eng in der Haushaltskasse (zwei Wohnungen, ggf. zwei Autos, Urlaub, Freizeitaktivitäten usw.) und das geht immer auch zu Lasten des Kindes!
- Wenn ich mich schon trenne, dann bedeutet das für mich auch, auf eigenen Beinen stehen zu wollen. Ich persönlich glaube nicht daran, dass nur Einer in einer Beziehung für das Scheitern verantwortlich ist. Es betrifft zwei Menschen, die beide Verantwortung zu übernehmen haben. Insbesondere dann, wenn ein Kind vorhanden ist.

Wenn ich Dir einen Tipp geben darf, dann den: versucht Eure Trennung möglichst friedlich, ggf. mit Hilfe einer Mediation, über die Bühne zu bringen. Mediationen werden z. B. auch von speziell ausgebildeten Anwälten durchgeführt. Bei uns ist es auch über die Familienberatungsstellen möglich. Bei einem solchen Vorgehen bleiben weniger Verletzungen zurück und preiswerter ist es allemal. Ziel sollte der Abschluss einer notariell beurkundeten Trennungsvereinbarung sein.

Soweit meine bescheidenen Ansichten, aus der Sicht eines berufstätigen Alleinerziehenden einer achtjährigen Tochter, der seiner Ex nebenher auch noch Unterhalt zahlt.

Gruß
Michael

PS: Übrigens wundert mich die Aussage Deines Anwalts ein wenig. Hier ein Zitat aus den gemeinsamen Unterhaltsleitlinien der OLG Koblenz, Saarbrücken, Zweibrücken...die sehr den Grundsätzen der anderen OLG ähneln

„18. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes:
In der Regel besteht eine Erwerbsobliegenheit des berechtigt betreuenden Ehegatten erst, wenn das jüngste Kind in die dritte Grundschulklasse kommt. Ab Beginn der dritten Grundschulklasse bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des jüngsten Kindes besteht i.d.R. eine Obliegenheit zur teilweisen, danach zur vollen Erwerbstätigkeit. Davon kann abgewichen werden, vor allem bei mehreren Kindern oder bei Fortsetzung einer bereits vor Trennung nicht wegen einer Notlage ausgeübten Tätigkeit.
19. In der Regel besteht für den Berechtigten im ersten Jahr nach der Trennung keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit.“


Kompletter Text unter http://www.mdr.ovs.de/Bambe.pdf
 
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