Unterhaltsforderungenfür 2 Kinder

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ruschdie

Guest
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich habe mit meinem Ex zwei gemeinsame Kinder.
die Kinder sind jetzt 12 und 13 Jahre alt. Unterhalt bezahlt er zwar, aber nur 306€ für beide zusammen.
Ich scheue noch etwas den Weg zum Anwalt, da ich das ganze lieber so regeln würde.
also mein EX ist seit 20 Jahren in der gleichen Firma. bei unserer Trennung verdiente er ca2800DM. Das ist jetzt 8 Jahre her. ich denke das er jetzt wieder ca1400€ verdient.
Bei der Scheidung wurde er nur gefragt ob er Unterhalt bezahlt, er sagte ja, obwohl er es nicht tat, es wurde aber nie festgelegt wieviel er zahlen muß.
vor zwei Jahren habe ich versucht übers Jugendamt einen Verdienstnachweiß zu bekommen, leider konnten sie ihn nicht zwingen da wir gemeinsames Sorgerecht haben.
Ich habe ihm die Düsseldorfer Tabelle gezeigt und er meinte er verdient nicht mal den Mindessatz. (nur komisch das er sich dann ein Auto, zwei motorräder, und mindestens zwei Urlaube im jahr leisten kann)
dann habe ich ihm angeboten, er brauch mir nicht den vollen Unterhalt zu zahlen sondern wenn er mir 100€ mehr im Monat zahlt, wäre das in Ordnung. nein das tut er nicht.
Wenn ich die tabelle richtig verstehe, müßte er das was er für beide kinder bezahlt306€, für ein kind bezahlen 304€.
Kann mir vielleicht eine einen tip geben wie man sowas friedlich löst, oder bleibt doch nur der Anwalt über?

danke
dat huhn
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
also ich glaube nicht das er so viel für nur ein kind bezahlen muss. mein mann verdient über 2000 euro und muss "nur" 220 euro zahlen. dann muss deinem mann auch noch ein angemessener eigenbedarf bleiben. und außerdem wird (wenn ich mich nicht irre) auch die hälfte vom kindergeld angerechnet.
 
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ruschdie

Guest
Hallo Zuckersternchen,

den Unterhalt den er im Moment bezahlt ist der Mindestunterhalt der für Kinder ab 6 Jahren von der unterhaltsvorschusskasse auf Grund seines Verdienstes ausgerechnet wurde. Er mußte ja damals dort seinen Verdienst offenlegen. Jetzt sind beide Kinder 12 und 13 Jahre alt und "wandern" ja in eine andere Altersklasse.

Laut Tabelle müßte er selbst bei einem Verdienst von bis 1300€ 284€ zahlen.
Wenn ich die Tabelle richtig Verstanden habe wird bei dem verdienst wohl kein Kindergeld abgezogen sondern erst ab 1300-1500€.

Aber ich habe heute Vormittag nochmals ein Gespräch mit ihm versucht leider ohne Erfolg. So habe ich mich jetzt entschlossen das ganze meinem Anwalt zu übergeben. Ich habe es nett und freundlich versucht aber er blaffte gleich rum. Dann tut es mir für ihn leid. Ist zwar schade das zwei erwachsene Menschen nicht in der Lage sind das zuklären, aber es geht ja auch um seine Kinder.

Aber danke für Deine Hilfe, das war mal ne Tabelle die auch etwas besser erklärt wird.

huhn :bye:
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
ich würde es trotzdem nochmal übers jugendamt probieren. wenigstens beim genauen ausrechnen müssen die dir helfen. wenn du dann wirklich einen titel anstrebst (brauchst du, um dein geld zu pfänden) musst du das natürlich über einen anwalt machen.
 
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ruschdie

Guest
Hallo,

übers Jugendamt habe ich es vor 2 Jahren versucht. Er hat keine Auskunftspflicht dem Amt gegenüber. Gemeinsames Sorgerecht. Die SB hat es Versucht, aber nie eine Antwort von ihm bekommen, trotz mehrfacher Aufforderung.
Leider ist er keiner mit dem man normal reden kann, und da ich ja seinen genauen Verdienst nicht kenne, muß es leider übern Anwalt laufen.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo ruschdie

hier ist noch ein link der hat uns sehr viel gebracht:

http://www.damm-pp.de/Dschungel/Familienrecht/Frameset.htm


allerdings muss ich dazu sagen, dass laut unseren infos das kindergeld IMMER mit angerechnet wird. aber nur zu einem bestimmten satz. mein freund hat auch ein kind aus erster ehe (noch nicht geschieden) und verdient weniger als 1300euro trotzdem wird das kindergeld angerechnet. das wird wohl auch bei deinem ex so sein. andere fälle kenn ich ehrlich gesagt nicht. das ist halt das übliche.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hab was total vergessen:

du hast das RECHT alle zwei jahre von ihm einen verdienstnachweis zu fordern, solange die kinder unterhaltsberechtigt sind.
wie gesagt: da mein freund gerade vor der scheidung ist, hab ich mich damit etwas auseinander gesetzt. er wollte auch einen besseren job annehmen, allerdings darf seine noch-frau alle zwei jahre einsicht in seine lohnabrechnungen haben... so einfach kommt dein ex da nicht weg, wie er sich das vorstellt ;D

aber lass es wirklich über einen anwalt laufen. dann bist du auf der sicheren seite. ausserdem kostet dich im normalfall der anwalt ja nichts. erstens gibt es ja die gerichtskostenbeihilfe (wenn es soweit kommt) und dann ist da ja noch die beratungshilfe, die man beim amtsgericht bekommt...
 
R

ruschdie

Guest
Hallo Susal

danke für den link, muß das denn alles so kompliziert sein?
auf jedenfall habe ich heute meinen alten Anwalt angerufen und er fordert meinen EX jetzt auf seinen Verdienst nachzuweisen.
Ich weiß ja auch das es für Männer nicht leicht ist sich nach einer scheidung nochmals eine neue familie aufzubauen. Und ich reihe mich auch nicht so ein "der alte soll bezahlen was nur geht, der rest ist mir egal" ich habe ihm das angebot gemacht von dem was die DD tabelle sagt zu dem was er zahlt soll er mir die hälfte derdifferenz zahlen. Aber das wollte er auch nicht.
Falls sich bei mir was neues ergibt, berichte ich gerne darüber falls es jemanden interessiert.
ich wünsche dir und deinem freund alles gute für die zukunft und das alles klappt wie ihr euch das vorstellt.

:winken:
 
J

johanna7777

Guest
Hallo,

zunächst zum Jugendamt: Dies ist verpflichtet, dich bei der Durchsetzung von Unterhalts(ersatz)ansprüchen deiner Kinder zu unterstützen, wenn du allein für sie sorgst oder - "tatsächlich" sorgst, so das Gesetz. Wenn ihr also nur formal das gemeinsame Sorgerecht habt, du es aber eigentlich allein ausübst, dann muss das Jugendamt dich unterstützen.

Zur Düsseldorfer Tabelle:

Seit 1.7.03 betraegt der monatliche Satz für Kinder zwischen 12 und 17 bei einem Einkommen von 1300-1500 Euro netto 288 Euro pro Kind. Der Mindestsatz liegt bei 269 Euro pro Kind.

Das Kindergeld ist allerdings anzurechnen. Entweder erhaltet ihr beide jeweils die Hälfte des Kindergeldes - dann ist hier nichts anzurechnen. Oder du erhälst das ganze Kindergeld, dann kann er die Hälfte davon vom Kindesunterhalt abziehen.

ABER: Es gibt einen sogenannten Eigenbehalt zu beachten. Dein Ex hat Anspruch auf mindestens 840 Euro / Monat, die er behalten darf, um sich selbst zu unterhalten.

Bei 1400 Euro Nettoeinkommen / Monat errechnet sich das Ganze dann etwa so:

1400 Euro - 840 Euro (Eigenbehalt) = 560 Euro. Für zwei Kinder sind insgesamt 576 Euro (2x288 Euro) Unterhalt zu bezahlen. Da diese jedoch den Eigenbehalt übersteigen, beträgt der Kindesunterhalt hier nur 560 Euro. Wenn du das Kindergeld erhälst, dann muss dieses zu fast 50 % abgezogen werden (allerdings ohne die Differenz der fehlenden 16 Euro, die er nicht zahlen kann): 560 Euro - ca. 150 Euro (50 % Kindergeld) + 16 Euro = ca. 426 Euro, die er zahlen muss.

Was deinen eigenen Unterhalt angeht: Von dir erwartet der Gesetzgeber - da deine Kinder über 9 Jahre alt sind - dass du halbtags arbeitest, und zwar in einem angemessenen Beruf (z.B. deinem früheren Beruf). Allerdings gibt es da auch eine Reihe von Ausnahmen.... (Berufsausbildung, chronisch krankes Kind.... etc.)

Viel Erfolg!

Johanna
 
R

ruschdie

Guest
Hallo Johanna,

das JA sagte mir damals, wenn geschiedene gemeinsames Sorgerecht haben können sie nicht einschreiten. Dann muß das vom Anwalt gemacht werden.
Daher ist ja auch nie was von meinem EX gekommen.

Danke für deine nachvollziehbare Rechnung, aber sind es nicht 304€ bei einem Verdienst von 1300-1500€ für kinder zwischen 12 und 17 jahren? laut dem link der von Susal kam.
Ich bekomme das komplette Kindergeld, die hälfte hat er vorher schon angerechnet. daher bekam ich immmer, seit 5 Jahren 306€ von meinem ex, das war der Mindestunterhalt nach abzug des KG für 6-11 Jährige den die unterhaltsvorschusskasse nach der trennung ausgerechnet hat.

Zu meinem Unterhalt, ich habe NIE von ihm Unterhalt für mich gefordert, ich habe immer gesagt, das an unserem Scheitern beide Schuld haben und er dafür nicht noch "bestraft"werden soll. Ich habe für mich auch nie einen Pfennig gesehen. Ich bin vormittags arbeiten gegangen wärend die Kinder im KG waren. Allerdings hatte ichdas Glück das meine Eltern dann 1-2 Stunden auf sie aufgepasst haben.
Mitlerweile bin ich auch wieder glücklich verheiratet mit einem Mann der ein wunderbarer Freund und Vertrauter, mamchmal auch Verbünderter für die Jungs ist. Nicht Vater, denn den haben sie, den kennen und lieben sie auch. und das soll so bleiben. Auch wenn es jetzt erst mal wieder krieg bedeutet.
 
J

johanna7777

Guest
Hallo Ruschdie,

ja, es kann sein, dass der Betrag jetzt bei 304 liegt, denn seit 1.7.03 sind die Sätze etwas angehoben worden - mein Stand ist vom 1.1.02.

Bezüglich des Jugendamtes zitiere ich jetzt mal das Gesetz:

§ 18 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), Absatz I:

"Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben ODER TATSÄCHLICH SORGEN, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen."

Hier ist es egal, ob geschieden oder nicht. Und zwar deshalb, weil es um das Wohl des Kindes und den Anspruch des Kindes geht.

Nur wenn es um deinen Unterhaltsanspruch ginge, wäre es wichtig, ob du ledige Alleinerziehende oder geschiedene Alleinerziehende wärest. Hier unterstützt das Jugendamt nur ledige Alleinerziehende (die Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes während der ersten drei Jahre der Elternzeit haben).

Dass du selbst keinen eigenen Unterhalt willst, verstehe ich (handhabe ich ebenso), außerdem bist du ja in einer glücklichen neuen Beziehung.

Gute Nacht!

Johanna
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
das JA sagte mir damals, wenn geschiedene gemeinsames Sorgerecht haben können sie nicht einschreiten. Dann muß das vom Anwalt gemacht werden.

also das kann ich mal nicht bestätigen. denn die noch-frau von meinem freund hat auch versucht ihn gleich übers JA dran zukriegen. ist ihr allerdings nicht geglückt, da er gleich gezahlt hat. die beiden haben auch geteiltes sorgerecht. aber das JA MUSS dir dabei helfen. Es geht ja um das wohl der kinder - dafür sind die ja zuständig.

und bis 1.7.03 war der mindestsatz an kindesunterhalt für kinder bis 6 jahre 177euro. d.h. wenn er 304 euro für beide kinder gezahlt hat, dann ist er in jedem falle viel zu niedrig!!! da ja kinder über 6 jahre einen höheren anspruch haben! also irgendwas stimmt da nicht, würd ich jetzt mal so sagen.

du kannst ja bestimmt nachweisen, was dein ex bisher gezahlt hat und was er hätte zahlen müssen. wenn da eine differenz ist, dann könntest du die vom JA verlangen oder ihn in 'verzug' setzten. auch jetzt, wenn er nicht den vollen unterhalt zahlt, dann muss das JA normalerweise den differenzbetrag zahlen.

bei meinem freund ist es nämlich auch ziemlich mies, da ihm vom geld auch nicht allzuviel bleibt. allerdings wurde ihm gesagt, dass es egal ist wieviel er verdient. der mindestsatz an kindesunterhalt MUSS immer gezahlt werden. selbst wenn er arbeitslosengeld kriegen würde und damit ja unter dem selbsterhalt wäre, dann müsste er noch zahlen! der selbsterhalt ist nur dann wirklich wichtig, wenn es um ehegatten-unterhalt geht. aber bei den kindern ist das etwas anderes. das wohl der kinder steht an allererster stelle!

erkundige dich doch da mal bei deinem anwalt! notfalls muss der das eben übers gericht klären lassen. auch wenn du das vielleicht nicht wollen würdest, aber das ist der weg, der mit sicherheit alles klärt und für beide seiten klarheit schafft.

ich drücke dir die daumen!

gruß susi
 
R

ruschdie

Guest
Hallo,

kann es vielleicht sein das das JA von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich arbeitet? Oder die SB hatte keine große Lust sich um was zu kümmern. Sie sagte damals auch sowas wie, seien sie froh das er überhaupt was bezahlt.
Ich bin gespannt was beim Anwalt raus kommt. Nachweisen was ich die Zeit über von meinem EX bekommen habe, kann ich, Kontoauszüge.
Das JA zahlt nichts mehr für die Kinder da ich ja neu verheiratet bin. Und an dem Tag der Eheschließung, fällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weg.

So nun wünsche ich allen ein schönes Wochenende
 
R

ruschdie

Guest
So ich nochmal.

Vielleicht sollte man etwas eher in seinen Briefkasten schauen. Ich bekam heute schon von meinem Anwalt eine Abschrift von dem was er an meinen EX geschrieben hat. Falls es jemanden interessiert schreibe ich es mal ab.

sehr geehrter Herr XXXX

wie ihnen bekannt ist, vertrete ich ihre geschiedenen Ehefrau und ihre gemeinsamen Kinder.
Meine Mandantin teilte mir mit, dass sie für beide Kinder momentan nur Unterhalt in der Höhe von 306€zahlen.
Der Mindestunterhalt liegt in der untersten Stufe für die Altersklasse 12 bis 17 Jahre momentan bei 284€
Kindergeld wird bei diesem Betrag nicht berücksichtigt, so dass sie verpflichtet sind mindestens 568€ monatlich an ihre Söhne zu zahlen.

Ich habe sie daher aufzufordern, ab Juli vorerst diesen Betrag zu Händen meiner Mandantin zu zahlen, bzw. den rückständigen Betrag anzuweisen.

weiter werden sie aufgefordert ihr Einkommen zu belegen durch Vorlage entsprechender vollständiger Unterlagen, aus denen ihr gesammtes einkommen aus den letzten zwölf Monaten ergibt.

Fristsetzung bis 1.8.2003


So, heute Mittag hat mein EX die Jungs geholt. Gesagt hat er nichts. Ich denke er hat den Brief noch nicht oder er brütet eine Rache bzw. eien Gemeinheit gegen mich aus
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo ruschdie

viel gemeines kann dein ex ja nicht vor haben. die ansprüche sind rechtens, also kann er nicht viel machen... wenn er schlau ist, dann geht er auch zum anwalt. aber nicht um dir eins auszuwischen, sondern damit er trotzdem noch möglichst gut weg kommt. sonst könnte er sich evtl. sogar selbst in die sch... reiten!

ich drück dir jedenfalls die daumen, dass das alles so hinhaut. schließlich gehts ja um seine kinder. und die sollten ihm schon etwas wert sein!

schönes wochenende wünsch ich dir auch!
 
N

Natschi

Guest
Hallo,

dieses Problem könntest Du lösen, in dem Du die sog. Beistandschaft für deine Kinder beim JA beantragst.
Keine Panik, Dir können Sie nix, aber Du ersparst Dir ZeitKosten und auch Nerven. :]
Das ganze läuft folgendermaßen ab: Das JA erwirkt im Auftrag Deiner Kinder alle zwei Jahre den Titel gegen Deinen Ex.
Er muß ans JA zahlen - JA zahlt an Dich! Zahlt er nicht, geht JA gegen Deinen Ex gerichtlich vor. Du erhälst automatisch einen Abdruck was das JA an Deinen Ex schreibt.
So hab ich es gemacht. Er zahlt seit neun Jahren an JA und ich brauch mich nicht mit Ihm rumzuärgern. Auch das Kostenproblem (Anwalt) fällt weg. :rofl :rofl

Gruß Natschi
 
R

ruschdie

Guest
Hallo Natschi,

das habe ich ja damals übers JA versucht. Ich hatte einen Termin bei der SB, bin mit allen Unterlagen hin. Die Dame wirft einen Blick in mein Scheidungsurteil und meinte, sie haben gemeinsames Sorgerecht, da kann das JA nichts machen. Die übernehmen die Beistandschafts nur bei alleinigem Sorgerecht. Kann das wirklich von Bundesland zu bundesland verschieden sein?
Aber es kommt ja ins Rollen, der Anwalt hat ihn ja angeschrieben, ich habe Prozesskostenbeihilfe und Beratungshonorarübernahme (oder wie das heißt) ausgefüllt.
Heute war mein EX bei uns, um seinen Sohn nachträglich zum geburtstag zu gratulieren. (er hatte am 14.7) ich habe ihn gefragt ob er Post bekommen hat, nein, er hätte nichts bekommen, konnte mich dabei aber auch nicht anschauen.
Na, ja lassen wir ihn noch ein wenig Zeit. Bis zum 1.8.2003 muß er seinen Verdienstnachweiß einreichen, tut er es nicht, steht über kurz oder lang Lohnpfändung oder der Gerichtsvollzieher ins Haus. Ob er es soweit kommen lassen will?
Ich halte Euch auf dem laufenden.
 
T

tosa

Guest
Zu Unterhaltsforderungen für 2 Kinder

Hallo, auch ich habe ein Problem in der Richtung.

Ich habe mich im Oktober 2002 von meinem noch Mann getrennt und bin direkt mit meinem jetzigen Lebensgefährten zusammen gezogen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren.

Mein Ex-Mann und ich haben in 2000 ein Haus, dessen alleiniger Eigentümer ich bin umgebaut und dafür einen Kredit aufgenommen, der allerdings auf uns gemeinsam läuft.
Trotzdem das Haus mir alleine gehört bin ich damals ausgezogen und mein Ex-Mann wohnt nun alleine in meinem Haus. Den Abtrag für das Haus zahlt er seitdem alleine und ich habe dafür auf den Unterhalt für die Kinder verzichtet.

Nun zieht mein Ex-Mann im September mit seiner Freundin zusammen in ein anderes Haus das diese gemeinsam gemietet haben. Mein Lebensgefährte, die Kinder und ich ziehen also zurück in mein Haus.
Den Abtrag für das Haus muß ich also ab September alleine mit meinem Lebensgefährten bestreiten und habe deshalb ab September Unterhalt für die Kinder gefordert.
Ich gehe halbe Tage arbeiten auf 400€-Basis, mehr geht nicht, da ich niemanden für die Kids habe.

Mein Ex-Mann hat die ganzen Jahre ca. 1800€ verdient und will jetzt nur 200€ Unterhalt für beide Kinder zahlen. Das Kindergeld bekomme ich. Doch davon können wir niemals unser Leben und den Abtrag für das Haus bestreiten. Alle Versuche ihm das zu erklären sind bisher gescheitert. Er ist der Meinung, das er mir jetzt das Haus abzahlen soll und selber nichts mehr davon hat.

Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Wir hatten die ganze Zeit über ein super Verhältnis, trotz Trennung! Und ich will auch nicht alles kaputt machen, indem ich mit dem Anwalt drohe.

Weiß denn irgend jemand Rat für mich? Was müßte er denn zahlen? ?( ?( ?(
 
R

ruschdie

Guest
Hallo Tosa,

Susal hat mir weiter oben einen Link gegeben der zu den Düsseldorfer Tabellen führt. Da kannst Du schauen was Deinen Kindern zusteht.
Ich will jetzt nichts falsches sagen, aber ich glaube das gemeinsame Schulden auf den Unterhalt angerechnet werden. Ob das jetzt auf Ehegatten oder Kindesunterhalt war, ich weiß es nicht ganz genau.


Daher würde ich Dir raten, trotz einem gutem Verhältnis zu einem Anwalt zu gehen. Der Anwalt wird ihn auffordern seinen Verdienst dazulegen und den Mindestunterhalt für Eure Kinder zu zahlen. Mit einer Terminsetzung. Sollte er sich bis dahin nicht melden bleibt immer noch der Klageweg.

Bei mir war es ja ähnlich, aus Angst vor Stress und Ärger, habe ich seit acht Jahren nichts weiter von ihm verlangt. Aber wenn ich bedenke was Jungs im Alter von 12 und 13 Jahren kosten, da komme ich mit 150€ pro Kind nicht sehr weit und das obwohl beide jungs bekennende "Markenverweigerer" sind

Ich weiß nicht ob ich Dir viel weiterhelfen konnte. Aber mir kannst Du die Daumen drücken ob sich mein Ex dazu herab läßt, den Jungs am 1.8.2003 den ihnen zustehenden unterhalt und die Nachzahlung von diesen Monat zu zahlen oder ob er es drauf ankommen läßt das er verklagt wird.

So ich wünsch Dir alles gute und halt die ohren steif. Berichte doch mal wie Du weiter vorgegangen bist. :winken:
 

sterni

Himmlische Grüblerin ;-D
@ruschdie, du kannst auch beim jugendamt bestandschaft beantragen, das heißt die kümmern sich darum das z.b. nen titel festgesetzt wird was er zu zahlen hat und fordern alle 2 jahre die einkommensnachweise von ihm.

ansonsten MUSS das JA dich in der sache unterstützen (egal ob mit oder ohne beistandschaft) ganz egalob ihr gemeinsames oder alleiniges sorgerecht habt.

aber das haben die anderen ja auch schon geschrieben.

wünsch dir erfolg beim mehr unterhalt bekommen.

ach nur mal so am rande ich bekomme für meine kids keinen cent, und das seit jahren ...


sterni
 
T

tosa

Guest
Hallo ruschdie!

Danke dir erstmal für deine Hilfe!

Ich hoffe das wenigstens Du so zu Deinem Geld kommst.
Es tut gut zu sehen, das ich nicht die einzige Frau bin die um des lieben Friedens willen versucht alles auf dem netten Weg zu lösen, zumindest so lange bis es nicht mehr anders geht.

Tschau :winken:
 
R

ruschdie

Guest
Hallo,

so, im Prinzip gibt es nichts neues. Mein Ex hätte mir bis heute den neuen Mindestunterhalt und die Nachzahlung vom letzten Monat überweisen sollen, das tat er aber nicht, sondern nur die gewohnten 306€. Ebenso hätte er seinen Verdienst nachweisen müssen. Kam auch nichts.
mein Anwalt hatte ihm in dem zweiten Schreiben ja schon angedroht das danach der Klageweg beschritten wird.
Da er sich mir gegenüber auch mit keinem Wort geäußert hat, kein Angebot , bzw, Gespräch kam, denke ich das es ihm egal ist und werde das jetzt durchziehn. Tut mir ja leid für ihn aber auf der anderen Seite hätte es ja gereicht wenn er mir ein Angebot gemacht hätte.

Weiß eine von Euch wie es jetzt weitergeht, geht das jetzt vor Gericht, wie bei der Scheidung oder bekommt er jetzt vom Gericht eine Aufforderung. oder kommt der Gerichtsvollzieher und zwingt ihn zur Vorlage seines Einkommens?

Menno, ich habe echt schon fast wieder ein schlechtes Gewissen

Muß das eigentlich immer so kompliziert sein, können Väter aber auch Mütter nicht einfach zu ihren Pflichten stehen?

Na ja, euch allen ein schönes sonniges Wochenende, mal schauen was die Zeit bringt
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Ich will jetzt nichts falsches sagen, aber ich glaube das gemeinsame Schulden auf den Unterhalt angerechnet werden. Ob das jetzt auf Ehegatten oder Kindesunterhalt war, ich weiß es nicht ganz genau.

weiß zwar nicht, ob schulden wirklich angerechnet werden, aber wenn, dann nur auf den ehegattenunterhalt. da der kindesunterhalt eigentlich den kindern zusteht (die mütter bekommen den nur 'in vertretung' weil die kinder noch nicht geschäftsfähig sind!) und deshalb darf davon NICHTS abgezogen werden! (lediglich bei der berechnung das kindergeld)

mein freund ist ja auch gerade mitten in der scheidung, allerdings wurde ihm gesagt er sei unterhaltspflichtig seiner noch-frau und seinem kind gegenüber. seiner 'noch' muss er nix zahlen, da er zu wenig verdient. und wenn er mal mehr verdienen würde, dann würde es keine rolle spielen, ob da noch schulden da sind. soweit wirds allerdings nicht kommen, da seine 'noch' gleich nach der scheidung einen anderen heiraten will :D

@ ruschdie

wie das über das gericht läuft, weiß ich nicht. aber eins kann ich dir sagen:
versuch nicht ein schlechtes gewissen zu bekommen. du hast ihm mehr als eine chance gegeben und du tust es ja nicht, weil du ihm eins 'auswischen' willst sondern weil es um eure kinder geht! und im namen der kinder versuchst du, ihnen ein schönes leben zu ermöglichen. da hat auch der 'vater' seinen teil dazu beizusteuern. immerhin war er ja an der 'produktion' nicht ganz unbeteiligt!!!


schöne grüße

susi
 
T

tosa

Guest
Hallo Susal!

Mittlerweile hat er gesagt das er mir 500 € für beide Kids zusammen zahlt. Ich hoffe erbleibt auch dabei! Das müßte nach der Düsseldorfer Tabelle auch ungefähr hinkommen bei 2 Kindern im Alter von 6 und 9 Jahren.

Weißt du zufällig (oder jemand anders) ob man auch für ein Eigenheim Wohngeld beantragen kann?

Tschau und Danke

tosa :)
 
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