Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Stieftochter 22, Abitur, seit 2 Jahren ohne Ausbildung oder Studuim, jobt aushilfsweise bei mehreren Arbeitgebern, verdient dabei ca. 1000€ im Monat.
Meine Frau, berufstätig.
Ich berufstätig.
Vor einiger Zeit hatte ich streit mit meiner Stieftochter (Thema: Plichten die jedes Familienmitglied Innerhalb der Familia erfüllen muß, Hlife im Haushalt ect. pp)
Ich sagte das ich mit ihrer Einstellung nicht einverstanden sei und warf ihr vor das es nicht anginge sich im Haushalt in keinster Weise einzubringen. Im Gegenteil es könne nicht sein das ihre Mutter auch noch permanent hinter ihr her räumen müsse.
Darauf hin entschloss sie sich aus der gemeinschaftlichen Wohnung auszuziehen. Sei dem wohnt sie bei meiner Schwägerin. So weit, so gut.
Nun verlangt sie von uns die Zahlung des Kindergeldes. Ich lehte dieses ab mit dem Hinweis:
1. Ich habe sie nicht der Wohnung verwiesen.
2. Sie könne jederzeit ihr Zimmer wieder beziehen und von uns verpflegt werden.
3. Wird das Zimmer nicht von ihr bewohnt, kann aber auch von mir nicht genutzt werden(Möbel). Die Miete wird aber weiterhin von mir bezahlt.
Nun droht sie uns auf Unterhalt zu verklagen, weil sie nicht zu Hause wohnt und ihr das Kindergeld zustehe.
Wie soll ich nun reagieren? Was raten sie mir? Kommt sie mit einer Unterhaltsklage durch?
Ich danke im vorraus für die Hilfe
Gruß
10vorne
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Stieftochter 22, Abitur, seit 2 Jahren ohne Ausbildung oder Studuim, jobt aushilfsweise bei mehreren Arbeitgebern, verdient dabei ca. 1000€ im Monat.
Meine Frau, berufstätig.
Ich berufstätig.
Vor einiger Zeit hatte ich streit mit meiner Stieftochter (Thema: Plichten die jedes Familienmitglied Innerhalb der Familia erfüllen muß, Hlife im Haushalt ect. pp)
Ich sagte das ich mit ihrer Einstellung nicht einverstanden sei und warf ihr vor das es nicht anginge sich im Haushalt in keinster Weise einzubringen. Im Gegenteil es könne nicht sein das ihre Mutter auch noch permanent hinter ihr her räumen müsse.
Darauf hin entschloss sie sich aus der gemeinschaftlichen Wohnung auszuziehen. Sei dem wohnt sie bei meiner Schwägerin. So weit, so gut.
Nun verlangt sie von uns die Zahlung des Kindergeldes. Ich lehte dieses ab mit dem Hinweis:
1. Ich habe sie nicht der Wohnung verwiesen.
2. Sie könne jederzeit ihr Zimmer wieder beziehen und von uns verpflegt werden.
3. Wird das Zimmer nicht von ihr bewohnt, kann aber auch von mir nicht genutzt werden(Möbel). Die Miete wird aber weiterhin von mir bezahlt.
Nun droht sie uns auf Unterhalt zu verklagen, weil sie nicht zu Hause wohnt und ihr das Kindergeld zustehe.
Wie soll ich nun reagieren? Was raten sie mir? Kommt sie mit einer Unterhaltsklage durch?
Ich danke im vorraus für die Hilfe
Gruß
10vorne