brauche Rat -  Unterhaltzahlung an Stieftochter?

10vorne

Neues Mitglied
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:



Hallo zusammen,
folgende Situation:

Stieftochter 22, Abitur, seit 2 Jahren ohne Ausbildung oder Studuim, jobt aushilfsweise bei mehreren Arbeitgebern, verdient dabei ca. 1000€ im Monat.
Meine Frau, berufstätig.
Ich berufstätig.

Vor einiger Zeit hatte ich streit mit meiner Stieftochter (Thema: Plichten die jedes Familienmitglied Innerhalb der Familia erfüllen muß, Hlife im Haushalt ect. pp)
Ich sagte das ich mit ihrer Einstellung nicht einverstanden sei und warf ihr vor das es nicht anginge sich im Haushalt in keinster Weise einzubringen. Im Gegenteil es könne nicht sein das ihre Mutter auch noch permanent hinter ihr her räumen müsse.

Darauf hin entschloss sie sich aus der gemeinschaftlichen Wohnung auszuziehen. Sei dem wohnt sie bei meiner Schwägerin. So weit, so gut.

Nun verlangt sie von uns die Zahlung des Kindergeldes. Ich lehte dieses ab mit dem Hinweis:
1. Ich habe sie nicht der Wohnung verwiesen.
2. Sie könne jederzeit ihr Zimmer wieder beziehen und von uns verpflegt werden.
3. Wird das Zimmer nicht von ihr bewohnt, kann aber auch von mir nicht genutzt werden(Möbel). Die Miete wird aber weiterhin von mir bezahlt.

Nun droht sie uns auf Unterhalt zu verklagen, weil sie nicht zu Hause wohnt und ihr das Kindergeld zustehe.

Wie soll ich nun reagieren? Was raten sie mir? Kommt sie mit einer Unterhaltsklage durch?

Ich danke im vorraus für die Hilfe

Gruß
10vorne
 
M

melaniem

Guest
Hallo 10vorne!

Ehrlich gesagt bin ich zu dem Thema überfragt.

An Deiner Stelle, wenn Ihr auf das Kindergeld nicht unbedingt angewiessen seid, würde ich mal nachhacken ob ihr das überhaupt zusteht. Ich meine ,wenn sie wirklich soviel nebenher verdient, ob der Anspruch auf das Kindergeld noch gerechtfertigt ist. Wenn Ihr das Geld nicht mehr bekommt, kann sie es auch nicht verlangen.
Hat sie sich Bisher an den Unterhaltskosten beteiligt? Zum Beispiel Miete, Essen oder Beteiligung an der Telefonrechnung. Wenn nicht, würde ich ihr einmal versuchen ihr klar zu machen wie teuer das Leben ist. Leg ihr dazu ruhig auch verschiedene Rechnungen vor.
Was die Unterhaltklage betrifft, hab ich wirklich keine Ahnung aber vielleicht kann man Dir bei einer Familienberatungsstelle weiterhelfen.

War wahrscheinlich nicht so hilfreich, so würde ich es aber mal probieren( nur die Reihenfolge ein bischen umgekehrt).

Grüßle melaniem
 

10vorne

Neues Mitglied
Danke für den Tip.


Zum Thema Kosten habe ich ihr natürlich einiges erzählt und vorgerechnet.
Das interessiert sie aber nicht, da sie der Meinung ist das wir bzw. ihre Mutter sie solange zu unterhalten hat bis sie eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Normalerweise steht ihr bei ihrem Einkommen kein Kindergeld mehr zu.
Aber so wie ich das verstanden habe sind diese Jobs "inoffiziell".

Sie versteht es aber der Kindergeldkasse klar zu machen das sie sich um ein Studium bzw. Berufsausbildung bemüht. (sehe ich nicht so)

Ich würde ihr das Kindergeld ja sofort geben wenn sie sich in einer Ausbildung befinden würde und einen eigenen Haushalt hätte.

Gruß
10vorne
 
M

melaniem

Guest
Bin´s nochmal!

Hast Du selbst auch schon mal bie der Kindergeldkasse vorgesprochen? Hängt die bei Euch auch mit dem Arbeitsamt zusammen?
Versuch doch mal, ob sie sich von Deiner Tochter nachweissen lassen können das sie sich wirklich um Arbeit/ Ausbildungsplatz bemüht. Vielleicht kannst Du sie so bewegen, daß sie sich um eine Ausbildung kümmert.

Mit dem Unterhalt liegt sie, glaube ich, nicht ganz richtig. Vor einiger Zeit habe ich darüber etwas gelesen, der Fall war ähnlich.
Also, ein Vater wollte seinem Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen, weil diese 2 Lehren abgebrochen hatte und längere Zeit sich auch nicht mehr um Arbeit oder Ausbildung bemüht hatte. Der Vater bekam vom Gericht recht. Leider finde ich den Artikel nicht mehr, würde Dir sonst das zuständige Gericht und die Aktennummer dazugeben.

Wenn sie wirklich nicht an einer Ausbildung interressiert ist würde ich das noch versuchen.

Grüßle melaniem
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo 10 vorne!


also ganz ehrlich: lass ihr den kindergeldantrag ausfüllen - sie wird nix kriegen!
ich bin mit 21 von zu hause ausgezogen und hab auch nur nebenher gejobbt! daraufhin wurde das kindergeld gestrichen!
es steht einem ja nur zu, wenn man in ausbildung ist oder studiert!
da sie ja beides wohl nicht tut, steht es ihr auch nicht mehr zu!

aber vorsicht! da sie seit 2 jahren wohl keine ausbildung etc. macht könntet ihr zu rückzahlungen verdonnert werden (zumindest wurde bei uns das so gehandhabt)

auf jeden fall dürfte ihr kein kindergeld mehr zustehen!
die grenze ist immerhin mit 18 überschritten - danach ist es nur noch drin, wenn man sich um ausbildung kümmert! und wenn sie das nicht tut, dann soll sie mehr arbeiten um ihr leben zu finanzieren.

lg
susi

PS: mein fall ist noch nicht so lange her. erst 10 monate!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
.... also ich mußte dem AA wegen dem kindergeld nen nachweis bringen, dass ich mich mind. 10x pro monat bewerbe und mußte sogar die schriftlichen absagen vorlegen!

einfach nur 'sagen' geht da nicht!
 
M

Mary-Nick

Guest
Moment mal!

Aus eigener Erfahrung heraus dazu folgendes:

Kindergeld ist KEIN Geld vom Staat für die Kinder, sondern für die ELTERN, die damit die Mehrkosten decken, die das Kind "verursacht", dies ist unabhängig vom Wohnort des Kindes!

Allerdings wird das KIGE bis einschließlich 27 bezahlt, wenn das Kind eine Lehre macht od. Studium. Sobald eines davon abgeschlossen ist, hat man keinen Anspruch auf Kindergeld.

Da die Tochter anscheinend aber nicht daran interessiert ist, Studium oder Lehre zu machen, sondern sich mit Gelegenheitsjobs durchzuschlagen, kann sie gerne klagen, aber (eine Freundin von mir hat sowas auch versucht , gleiche Situation, ist aber nicht damit durchgekommen) sie hat
1. KEINE eigene Wohnund bzw. MIETVERTRAG bei der Tante, wo sie Kosten aufbringen muss
2. keine Bereitschaft zur Beendigung einer Lehre
usw.
Bei meiner Freundin wurde die Klage abgewiesen, auch weil sie soviel nebenher verdient hat.
Ich würde auch einmal ihre Einkommensnachweise vorlegen lassen, ob ihr überhaupt noch Anspruch aufs Kindergeld habt!!!! Ich glaube, 1000 Euro ist schon nicht mehr erlaubt im Monat...

Ich denke, dass ist eh nur heisse Luft...Lass sie klagen...Sie wird verlieren. Ihr könnt eure Mehrkosten für sie nachweisen - sie hat anscheinend keine.
 
Oben