Weiß jemand von euch, wie das mit dem Urlaubsanspruch für den Zeitraum der Mutterschutzfristen ist? Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Personalbüro wurde mir gesagt, dass mir nur Urlaub zusteht für volle Monate. Das würde heißen, wenn ich z.B. mein Kind am 29.09. entbinde und die 8wöchige Mutterschutzfrist am 29.11. ausläuft, steht mir kein Urlaub für den Monat November zu? Ist das tatsächlich so?
Vielleicht kann mir Jemand hier Auskunft geben, wie man den Urlaubsanspruch berechnet bzw. wo dieses steht. Im Mutterschutzgesetz finde ich nichts, im BAT auch nicht ?(
Vielleicht kann mir Jemand hier Auskunft geben, wie man den Urlaubsanspruch berechnet bzw. wo dieses steht. Im Mutterschutzgesetz finde ich nichts, im BAT auch nicht ?(