Carmen
Namhaftes Mitglied
Hallo,
ich hab mal eine Frage, ich war doch im KH und hab jetzt für die Zeit Haushaltshilfe bei der KK beantragt, da meine Tante ab und an ausgeholfen hat mit den Kindern...
Die mir entstandenen Kosten werden erstattet, wenn "es sich um eine bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Ersatzkraft handelt"...
Trifft das beim Tante-Nichte-Verhältnis zu, oder ist das noch 1. Grades? Wer kennt sich da aus??? steh grad irgendwie auf dem Schlauch...
Bye
Carmen
ich hab mal eine Frage, ich war doch im KH und hab jetzt für die Zeit Haushaltshilfe bei der KK beantragt, da meine Tante ab und an ausgeholfen hat mit den Kindern...
Die mir entstandenen Kosten werden erstattet, wenn "es sich um eine bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Ersatzkraft handelt"...
Trifft das beim Tante-Nichte-Verhältnis zu, oder ist das noch 1. Grades? Wer kennt sich da aus??? steh grad irgendwie auf dem Schlauch...
Bye
Carmen