Hilfe! -  Verzicht auf das Kind ???

T

Terrier

Guest
Angeblich ist es möglich..... Tja , ich weiß nicht.....

Ob man nun auf das volljährige Kind verzichten kann ? Mit dem Ergebnis, den Unterhalt nicht mehr zahlen zu müssen....

Denn das Kind lebt bei der Ex, deren Ehemann (schwarz) Schweinegeld verdient.... offiziell bin ich natürlich zu Zahlung verpflichtet.

Bei den Neugeborenen geht es doch!

Wie so dürfte man doch nicht auf ein (zumal volljähriges) Kind verzichten können?

Insbesondere, wenn man weiß, es könnte später vom Neuen adoptiert werden...

Bitte um jeden Rat !!!
 
U

User2

Guest
Also ich du hast ein Kind und willst drauf verzichten, damit du keinen Unterhalt zahlen mußt?

Hab ich noch nie was davon gehört, auch nicht bei Neugeborenen.
Fände ich auch nicht gut wenn es gehen würde. :shake
 
T

Terrier

Guest
Es muss einfach möglich sein, auf das Kind zu verzichten.

Nicht unbedingt um der Unterhaltszahlungspflicht zu entkommen; z. B. wegen groben Undanks oder gegen die Eltern verübter Straftaten u.s.w....

Was die Neugeborenen angeht - lassen manche ihre Kleinen nicht einfach im Krankenhaus liegen, dabei auf die Mutterschaft verzichtend und in die künftige Adoption einwilligend?
 
U

User2

Guest
Also das mit dem Baby im Krankenhaus liegen lassen ist ja wohl was ganz andres!

Um offiziell alle Rechte und Pflichten an einem Kind "abtreten" zu können, fällt mir nur die Adoption ein, aber die kannst du nicht veranlassen logischerweise.
 
A

arwen

Guest
Nun ja,

Abos kann man kündigen, defekte Elektrogeräte reklamieren bzw. umtauschen.

Auf ein Kind verzichten ?

Keine Ahnung was bei Dir so schwerwiegend ist, daß Du Dein
Kind für null und nichtig erklären willst.

IMHO hat Dein Kind sich den falschen Vater ausgesucht (aber es hatte ja keine Wahl).

My 2 Cent

arwen
 
T

Terrier

Guest
Original von arwen
Auf ein Kind verzichten ? Keine Ahnung was bei Dir so schwerwiegend ist, daß Du Dein Kind für null und nichtig erklären willst.arwen

Und was hälst Du von den Müttern, die Ihre Kinder im Krankenhaus liegen lassen??? (s.o.) Es gibt u.U. etwas Schwerwiegendes, oder? Wieso darf es doch Nichts Schwerwiegendes bei den (volljährigen) Kindern geben?

Original von arwen IMHO hat Dein Kind sich den falschen Vater ausgesucht. arwen

Du must es wissen...

Hoffe auf Antworten, die die Sachlage von der rechtlichen Seite bewerten, nicht von der menschlichen...

Vielen Dank fürs Verständnis!
 
A

arwen

Guest
Hallo Terrier,

1. Du mußt Dich nicht mit dem Verhalten anderer entschuldigen.

2. Habe ich Dich gefragt was so schwerwiegend ist, daß Du Dein
Kind aufgeben willst.

3. Mußt Du Dir gefallen lassen, daß wenn Du so ein Thema auf den
Tisch bringst, es nicht nur Ratschläge hagelt, sondern auch
Fragen und Kritik.

arwen
 
U

User2

Guest
Ich habe neben der menschlichen Sachlage auch die rechtliche "bewertet": mir ist nicht bekannt das sowas geht.

Du könntest ja z.B. mal erzählen, warum du auf dein Kind "verzichten" willst, wenn es nicht nur um den Unterhalt geht. Solche Gedanken macht man sich doch dann nicht nur einfach so?
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

die einzigen zwei Mögichkeiten, die ich sehe ist die, daß Du nachweist, das Kind ist nicht von Dir oder Du bearbeitest die anderen Parteien so lange, bis der Jetzt-Ehemann Deiner Ex das Kind adoptiert, Deine Ex-Frau der Adoption zustimmt und auch das Kind (wenn Volljährig) auch ja sagt. Dann musst nur noch du deine Zustimmung geben.

Aber mal im Ernst. Warum willst Du Dein Kind "loswerden"???? Bist du neidisch, weil "deren Ehemann (schwarz) Schweinegeld verdient " (Zitat von Terrier).

Eine Möglichkeit fällt mir gerade auch noch ein, wie Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Überrede das volljährige Kind sofort mit Schule und Ausbildung aufzuhören und richtig arbeiten zu gehen. Auch dann bist Du aus der Unterhaltspflicht raus.

Viel Erfolg bei Deinem (entschuldige) für mich nicht nachvollziehbaren Vorhaben.

Gruss Gaby
 
S

Sadhana

Guest
Hallo Terrier

Wirklich interessanter Beitrag. Kann es evtl sein, dass Du bei der Zeugung anwesend warst? :wow Mitgegangen mitgefangen. Du bist der leibliche (zumindest gehe ich davon aus) und der rechtliche Vater. Mit diesem Status, hast Du Rechte und Pflichten. Du kannst nur dem Bestreben Deiner Ex und ihrem Partner, zu adoptieren zustimmen. Sie könnten eine Adoption ohne Deine Zustimmung nicht machen, es sei denn das Kind (wenn es vollljährig ist) befürwortet es ebenso.

Du hast für die kinder, die Du in die Welt setzt eine Verantwortung und das ist auch umgekehrt so. Wenn Du mal im Alter auf finanzielle Hilfe angewiesen sein solltest, was ja nicht selten der Fall ist heutzutage, dann hoffe ich wirklich, dass diese Adoption stattgefunden hat, denn sonst, müsste Dein Kind für Dich aufkommen, wenn es verdient. Dein Kind, dass Dich nichts kosten soll.

Wenn Du Dein Kind ablehnst, weil Du mit der Ex & co nicht klar kommst, dann trägst Du diesen Konflikt auf seinem Rücken aus? Was soll das?

Ich würde Dir eine Sterilisation empfehlen, um der Gefahr von weiterer Verantwortung oder Kosten aus dem Weg zu gehen. Denn auch das nächste Mal, könnte sich Deine Partnerin für einen anderen Mann entscheiden und Du wirst Dich ein weiteres Mal als Geldsack fühlen, weil Dir die Phantasie scheinbar fehlt, dass Kinder mehr zu bieten haben, als nur die Hand aufzuhalten. Vielmehr kommt es da auf Dich an, Dein Kind zu erleben und den Kontakt zu pflegen, fall er das überhaupt noch will, wenn er Deine Haltung kennt.

Familien sind Einstandgemeinschaften und das ist manchmal unangenehm, aber auch logisch. Wer soll es denn sonst tun.

Sadhana
 
E

Elchen

Guest
Was meinst Du terrier,was Dein Kind von Dir denken mag,wenn Du es aus oben genannten Gründen enfach "aufgibst"..

Hast Du Dir darüber mal Gedanken gemacht :heul
 
U

User2

Guest
Original von Terrier
Nicht unbedingt um der Unterhaltszahlungspflicht zu entkommen; z. B. wegen groben Undanks oder gegen die Eltern verübter Straftaten u.s.w....

Er hat ja hier geschrieben, daß es nicht nur um das Geld geht.
Vielleicht sollte er mal erzählen warum er so denkt, wenn es nicht ums Geld geht, wir wissen ja nicht was vorgefallen ist.

Ich finde das zwar auch nicht gut, aber wenn wirklich Straftaten verübt wurden wäre es für mich etwas nachzuvollziehen.

Also Terrier, erzähl doch mal warum und wieso!
 
T

Terrier

Guest
Original von Aries
Original von Terrier
Nicht unbedingt um der Unterhaltszahlungspflicht zu entkommen; z. B. wegen groben Undanks oder gegen die Eltern verübter Straftaten u.s.w....

Er hat ja hier geschrieben, daß es nicht nur um das Geld geht.
Vielleicht sollte er mal erzählen warum er so denkt, wenn es nicht ums Geld geht, wir wissen ja nicht was vorgefallen ist.

Ich finde das zwar auch nicht gut, aber wenn wirklich Straftaten verübt wurden wäre es für mich etwas nachzuvollziehen.

Also Terrier, erzähl doch mal warum und wieso!

Kein Thema! Mein Kurzer hat mich betrogen (Strafverfahren ist beim Gericht anhängig), hat versucht, mich zu erpressen (blöderweise (für ihn) gibt es schriftliche Beweise), dazu kommen ständige Beleidigungen.

Im Verlaufe unseres Getrenntlebens hat er von mir (unter dem Tisch) summa summarum 7500 € kassiert (als Taschengeld) und keinem was davon erzählt, vor zwei Wochen hatte seine Klage auf Unterhalt Erfolg. Der Richter meinte, ich verdiene eh gut (1100 € Netto für mich und meine schwerbehinderte zweite Ehefrau, davon 450 € Miete, 250 € Zuzahlungen für Arzneimittel usw...)...

Vor Gericht hat er auch gesagt, er sah in der ganzen Zeit keinen Cent von mir, was nicht stimmt und wofür ich auch Zeugen habe, der Richter wollte sie aber nicht hören...

Jetzt bin ich gerichtlich verpflichtet, 320 € Unterhalt monatlich zu zahlen. Nunmehr bleiben für uns beide zum Leben - etwa 80 € im Monat.

IST DAS NICHT TOLL ????

Ich habe vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen, denn der Richter behandelte mich wie ein Schwein, ohne auf meine Argumente zu hören,...nur das Urteil habe ich noch nicht zugestellt bekommen.

Und das Ganze nenne ich halt Grober Undank und würde mich gerne von dem inzwischen 19-jährigen trennen (der ja auch neben der Schule arbeitet, bloß den Richter interessierte es nicht, er hat den Unterhalt errechnet, ohne sein Einkommen zu berücksichtigen).


Jetzt wißt Ihr alles....

Was soll ich tun?
 
E

Elchen

Guest
:wow Puh,das ist hart,und jetzt kommt das alles auch in einen ganz anderen Blickwinkel..

Geht Dein Sohn noch in die Schule,oder macht er eine Lehre???
 
U

User2

Guest
Du hast wohl keine Beweise, daß du ihm Geld gegeben hast, außer die Zeugen?
Spontan würd ich sagen das ist schlecht...

Irgendwas kann da aber doch nicht stimmen! Das Einkommen deines Sohns wurde nicht berücksichtigt, und laut Düsseldorfer Tabelle sollten dir doch 840 € übrig bleiben nach Abzug des Unterhalts. Und deine Frau sollte doch da auch berücksichtigt werden!

Hast du dir denn keinen Anwalt genommen? Wäre in jedem Fall ratsam, auch wenn das auch viel Geld kostet.

Nur so: die 250 € Zuzahlung für Medikamente usw. sind ja nicht jeden Monat.
 
T

Terrier

Guest
Original von Elchen
:wow Puh,das ist hart,und jetzt kommt das alles auch in einen ganz anderen Blickwinkel..

Geht Dein Sohn noch in die Schule,oder macht er eine Lehre???

Er ist in der 12-ten und jobbt nebenbei.
 
T

Terrier

Guest
Original von Aries
Du hast wohl keine Beweise, daß du ihm Geld gegeben hast, außer die Zeugen?
Spontan würd ich sagen das ist schlecht...

Das meine ich auch...


Original von Aries...und laut Düsseldorfer Tabelle sollten dir doch 840 € übrig bleiben nach Abzug des Unterhalts. Und deine Frau sollte doch da auch berücksichtigt werden!


Das weiß ich doch auch, Mensch! Nur dem Richter war es sch*** egal! Er meinte, ich solle mir 'ne günstigere Wohnung suchen, die Frau solle sich um einen Arbeitsplatz bemühen, denn es gebe doch welche für Behinderte, oder? Das Einkommen des Sohnes ist gar nicht - trotz meiner Schreie (im Gerichtssaal !) - erwähnt worden.


Original von Aries
Hast du dir denn keinen Anwalt genommen? Wäre in jedem Fall ratsam, auch wenn das auch viel Geld kostet.

Neee, ich traute es mir zu. Die Rechtslage war doch eindeutig: Nach der Düsseldorfer Tabelle musste ich nach allen Abzügen GAR NICHTS zahlen !!!Und der Richter meinte.....
 
U

User2

Guest
Hmm Sch****.....

Aber spätestens jetzt solltest du wohl einen Anwalt nehmen.
Ich würde jetzt auch in die Vollen gehen an deiner Stelle. Wenn sich das wirklich alles so zugetragen hat wie von dir geschildert ist das mehr wie nur ungerecht.
 
U

User2

Guest
Na daß du dir jetzt einen Anwalt nimmst, der wird dann schon alle deine Rechte durchsetzen und wenn er gut ist sogar noch mehr!
 
U

User2

Guest
Nee du, das ist garnicht meine Ecke, bin aus BaWü...

Aber es gibt doch so Anwaltsinfodienste, oder?
 
M

melaniem

Guest
Hallo Terrier!

Habe mich bisher rausgehalten, weil man im ersten Moment wirklich mehr der Meinung war, daß Du Dich vor dem Unterhalt drücken willst.

Mittlerweile muß ich sagen, die deutsche Rechtsprechung(mal wieder) ist schlimmer, als ein schweizer Käse.
Als Vater hat man Unterhalt zu zahlen und anscheinend muß man sich alles gefallen lassen.

Ich weiß nicht, ob das nur an dem Richter lag, bzw. er so voreingenommen ist, aber ich finde daß nicht korrekt.

Schließe mich Aries an, nimm Dir einen Anwalt und laß das bloß nicht auf Dir sitzen.

Du schreibst, Deine Frau ist schwerbehindert! Ich kenne ihre Behinderung ja nicht, aber es ist trotzdem eine Sauerrei, zu sagen, sie solle arbeiten gehen.

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft, auf diesem steinigen Weg.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
lege Berufung (!) ein und bitte möglichst um Vertagung bis zum Abschluss des Strafverfahren gegen den Sohn.

Beantrage Prozesskostenbeihilfe und Wohngeld.

Mit dem Urteil ( sofern ihm der Betrug nachgewiesen wird ) hast du gute Möglichkeiten, um den Unterhalt herumm zu kommen.

Mündliche Einwürfe bei Gericht bringen nichts ( ausser Ordnungsstrafen ) was zählt sind Fakten, Fakten.....

.......also immer mit einen Anwalt...!




Gruß
 
T

Terrier

Guest
Original von mafa
lege Wiederspruch ein und bitte möglichst um Vertagung bis zum Abschluss des Strafverfahren gegen den Sohn.
Beantrage Prozesskostenbeihilfe und Wohngeld.

Meinst Du die Berufung? Ich dachte, sie kann erst nach der Zustellung des Urteils eingelegt werden, die erfolgte aber noch nicht.

PKH habe ich beantragt, bloß ob sie bewilligt ist, weiß ich nicht...

Original von mafaMit dem Urteil ( sofern der betrug nachgewiesen wird ) hats du gute Möglichkeiten, um den Unterhalt herumm zu kommen.
 
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