Von der Sonderschule zur "normalen" Schule

H

hopsi

Guest
Hallo Ihr Lieben :bye:
Auch ich habe ein Problem...
Kurz die Vorgeschichte:
Mein Sohn wurde im letzten Jahr hier in Berlin in die Vorschule eingeschult.
Nach 12 Wochen musste seine Lehrerin eine Beurteilung über die Kinder abgeben,wobei herauskam das mein Sohn einen Sprachfehler habe (er war gerademal 5, und kam mit Sp und St nicht klar) und auf eine Sprachheilschule solle.
Nachdem mich alle damit verrückt gemacht haben (jeder Monat den der Junge hierbleibt ist verlorene Zeit) habe ich mich entschlossen ihn in diesem Sommer umschulen zu lassen.
Er macht nun die Vorklasse auf der Sprachschule nocheinmal, und langweilt sich dort zu tode.Inzwischen hat sich sein sogenannter Sprachfehler fast gänzlich verloren, und seine ehemalige Lehrerin bereut schon lange den Vorschlag zur Umschulung gemacht zu haben...
Fakt ist jedenfalls, dass sich der Junge dort überhaupt nicht wohlfühlt, er den Sinn der Schule nicht versteht (denn seine Sprache ist super), und er einfach an seine heißgeliebte alte Schule zurückmöchte um dort mit den anderen Kindern im Sommer in die erste Klasse zu kommen.
Leider sieht seine Lehrerin die Sache ganz anders und möchte ihn am liebsten noch 2 oder 3 Jahre dabehalten (Klar, die müssen ja die Schule vollkriegen)

Nun meine Frage an Euch:
Ist es möglich ein Kind auch mitten im Schuljahr von einer Sonderschule einfach umzumelden auf eine "normale" Schule?
Ist denn nun Vorschule Pflicht oder nicht?
Bin ich gezwungen ihn auf diese Schule weiterhin zu schicken, oder kann ich ihn einfach den Rest des Schuljahres zuhause lassen und zum Sommer regulär wieder anmelden in seiner alten Schule??
Vorallem wegen der Schulpflicht bin ich mir nicht sicher.
Was meint Ihr??
Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe
Liebe Grüße Hopsi :bye:
 

Nina*

Mitglied
:bye: Hallo hopsi,

erst einmal herzlich willkommen im forum :bye:

Hinsichtlich deiner Frage habe ich leider keine praktischen Erfahrungen, dafür bin ich ein wenig juristisch bewandert, so dass ich dir folgendes mitteilen kann:

Es besteht im Sinne des Gesetzes eine zwar eine Schulpflicht aber die Wahl der Schule liegt bei den Eltern. Du kannst also sehr wohl Kraft Gesetz deinen Sohn in eine normale Grundschule geben. Auf keinem Fall darfst du deinen Sohn einfach zu Hause lassen, denn er ist SCHULPFLICHTIG.

Du solltest in Hinsicht auf die Sachlage (die Sprachproblematik hat sich auffällig verbessert) mit den Schulrektoren der Sonderschule sowie der allg. Grundschule Gespräche führen um eine zeitlich angemessene Integration zu planen. Des weiteren ist es manchmal (insbesondere bei Streitigkeiten) notwendig ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen, in dem die Verbesserung der Sprachproblematik bestätigt ist.

Dieses kannst du übrigens auch unabhängig davon -bei einem Kinderpsychologen oder ggf. Logopäden deiner Wahl anfertigen lassen.Das bekräftigt deine Argumente und erspart rechtliche Schritte.

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte!!

viele Grüsse

Nina :ablachen :ablachen :ablachen
 

goldrosi

Aktives Mitglied
Hallo hopsi,,

bin erstaunt, dass dein Sohn wegen so einem kleinen Sprachfehler(so habe ich es verstanden) auf die Sprachschule musste. Meine Tochter hat im letzten Jahr des Kindergatens eine Logopädin besucht und solch kleine Sprachfehler sind in der Regel relativ schnell verschwunden. Wenn dein Sohn sonst keine Probleme hat, keine Entwicklungsverzögerungen, würde ich ihn auf alle Fälle zu seinen Freunden in die Schule geben.

Gesetzlich kann ich dir keinen Rat geben, da es bei uns ein ganz anderes Schulsystem gibt. So haben wir keine Vorschule, unsere Kinder kommen nach dem Kindergarten gleich in die Schule. Meine Tochter besucht derzeit eine Förderschule und wir haben schon vor, wenn sich Micha gefestigt hat wieder zurückzu wechseln. So weit ich weiss macht sie dann eine Art Probezeit ,aber in wieweit die Lehrer beschließen dürfen ob sie zurück darf weiss cih auch noch nicht.

Wünsch euch alles Gute und erkundige dich doch beim zuständigen Schulamt, dann weisst du zumindest wie es mit dem Besuch der Vorschule aussieht.
 
H

hopsi

Guest
Vielen Dank für die Antworten :kisses
Vorallem wusste ich nicht, das auch ein Vorschulkind schon Schulpflichtig ist!
Heute habe ich mit der Direktorin seiner alten Schule gesprochen. Wenn es nach ihr geht, darf er sofort wieder zurück, aber vermutlich wird ein Ausschuß der Sonderschule das entscheiden...
Hätte ich den Jungen doch bloß nie dahin gegeben :wand :wand
Naja, man wird sehen...
Nochmals herzlichen Dank!
Lieben Gruß Hopsi :winken:
 

Nina*

Mitglied
Hallo Hopsi, :idee
ich würde an deiner Stelle wirklich ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen und dieses dem Rektoriat der Schule vorlegen - damit wärst du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Gruß Nina
 
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