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angel58339
Guest
hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe ein Kind mit meinem Freund. Wir sind super glücklich, doch leider ist das Kind ehelich geboren, also rechtlich Kind meines Nochmannes. Jetzt hab ich beantragt bei Gericht das das Kind eine Geburtsurkunde bekommt, da der "rechtliche" Vater unbekannten Aufenthalts ist. Heute hab ich die Zusage bekommen, also den richterlichen Beschluß. Dort stand drin das ich die geburtsurkunde ohne Unterschrift meines Nochmannes erhalten darf; insoweit wird mir der Teilbereich der elterlichen Sorge allein übertragen. Was bedeutet das?
Ich brauche nämlich auch einen Kinderausweiß für die kleine da wir Ende des Monats in den Urlaub wollen.
Wäre schön wenn jemand weiß was das bedeutet und mir hilft.
Vielen Dank schonmal.
Daniela
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe ein Kind mit meinem Freund. Wir sind super glücklich, doch leider ist das Kind ehelich geboren, also rechtlich Kind meines Nochmannes. Jetzt hab ich beantragt bei Gericht das das Kind eine Geburtsurkunde bekommt, da der "rechtliche" Vater unbekannten Aufenthalts ist. Heute hab ich die Zusage bekommen, also den richterlichen Beschluß. Dort stand drin das ich die geburtsurkunde ohne Unterschrift meines Nochmannes erhalten darf; insoweit wird mir der Teilbereich der elterlichen Sorge allein übertragen. Was bedeutet das?
Ich brauche nämlich auch einen Kinderausweiß für die kleine da wir Ende des Monats in den Urlaub wollen.
Wäre schön wenn jemand weiß was das bedeutet und mir hilft.
Vielen Dank schonmal.
Daniela