Frage -  Was muss man hier machen...

Solingermaedel

Mitglied
Guten Morgen zusammen,...

ich bräuchte mal einen Rat... ?(
Da ich selbst verheiratet bin/war, als ich meinen Sohn bekam, kenn ich mich hier nicht so aus... ?(
Die Freundin meines Bruders ist schwanger. Was müssen sie vor der Geburt erledigen? Ich meine, mir ist zu Ohren gekommen, dass bei nicht verheirateten Eltern, die Väter ihre Kinder adoptieren müssen. Stimmt das so? Welche Schritte müssen sie jetzt tun??? ?(
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar... :maldrueck

MfG,...
solingermaedel :bye:
 
N

nannerl26

Guest
wir waren auch noch nicht verheiratet als ich meien tochter bekommen habe!
mein mann,damals mein freund,musste nur die vaterschaft anerkennen,damit war er offiziell ihr papa! :]
 
A

andrea0169

Guest
Wir sind auch noch nicht verheiratet und haben auch noch nicht so die Ahnung, welche Wege da demnächst auf uns zukommen.
Daß der leibliche Vater heute sein Kind nicht mehr adoptieren muß, das haben wir auch gehört. Ebenso ist es bereits bei der Geburt möglich, daß das Kind den Nachnamen des Vaters annehmen kann und auch auf die Lohnsteuerkarte des Mehrverdienenden eingetragen werden kann.
Wo wir noch nicht so genau Bescheid wissen, ist, ob man sich verpflichtet, wenn wir diese Möglichkeiten ausschöpfen, innerhalb einer bestimmten Frist (2Jahre, glaube ich) heiraten MÜSSEN.
Tja, bin auch mal gespannt, was da noch auf uns zukommt ;-)
 
N

nannerl26

Guest
von einer frist von 2 jahren weiß ich nichts! stimmt ich bin nach der geburt im krankenhaus gefragt worden welchen nachnamen das kind haben sollte!für mich war es eigentlich klar das es meiner ist! :-D
4 monate später haben wir geheiratet.mein mann hat meinen nachnamen angenommen,so gabs auch keine weiterren "schwierigkeiten'".er hatte allerdings vor der hochzeit nur ein halbes kind auf der lohnsteuerkarte! :rolleyes:
 
A

andrea0169

Guest
Nagel mich auf die zwei Jahre bitte nicht fest, nannerl :gap

Woe, gesagt.....keine Ahnung, was da alles kommen wird. Irgendwann haue ich mich mal drei/vier Stunden im Internet deswegen um die Ohren....aber im Moment habe ich so garkeine Lust dazu.....ist mir alles zu bürokratisch
:sn7
 
H

häsi

Guest
Eigentlich ist es gaaanz einfach. Den Nachnamen des Kindes kann man frei wählen. Der Vater muss das Kind nicht adoptieren und das Sorgerecht haben beide, es sei denn ihr legt etwas anderes fest. Der Vater kann auch ohne Hochzeit beide halben Kinderfreibeträge auf die Steuerkarte bekommen. Dafür reicht ein Gang zum Finanzamt bzw. zur Steuerkartenausstellenden Behörde (oft das Einwohnermeldeamt). Dort kann die Mutter dem Vater ihren halben Freibetrag abtreten. (Das ist widerrufbar also keine Bange das er auf ewig weg ist).
Eine zwei Jahresfrist gibt es nicht . (es sei denn es ist aktuell etwas daran geändert worden)
In der Geburtsurkunde tauchen automatisch (wenn denn angegeben) beide Elternteile auf (ausser bei Kindern die vor 1998 unehelich geboren wurden. All das hier bezieht sich auf Kinder die nach dem 01.01.1998 geboren wurden)
Auch wenn der Vater kein Sorgerecht hat, kann man ihm seinen halben Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen (selber weg wie beim gemeinsamen Sorgerecht)
Nach einer eventuell stattfindenden Hochzeit kann man sollte man den Mädchennamen der Mutter als Nachnamen angegeben haben diesen beim Kind dann unproblematisch in den Ehenamen ändern lassen. Dann wird auch der Namenseintrag in der Geburtsurkunde geändert.

Ich hoffe das hilft euch erst einmal weiter und erspart euch vielleicht das stundenlange suchen im Internet.
 
K

Karina

Guest
Sollte das Kind seinen Namen annehmen, müssen Sie vorher zum Jugendamt um eine Vaterschaftsanerkennung zu beantragen! Das geht nur mit Termin, da es eine Menge Papierkram sein soll!
Wir werden unserem Kleinen den Namen von meinem Schatz geben, denn wenn wir heiraten nehme ich seinen Namen auch an!
Müssen nur den Schriftkram noch erledigen! Puhhh!
Adoptieren muß er sein eigenes Kind nicht, reicht wenn er die Vaterschaftsanerkennung macht!
 
M

meusi

Guest
hab auch bald 3 kinder
wenn du geburtsurkunde und staatsbürgerschafts nachweiss machen gehst
kannst du dort gleich einen vaterschafts anerkennung machen lassen...da muss er mit zum unterschreiben (logisch)
innerhalb von 2 jahren kannst du dann wiederspruch einlegen und ihn als vater aberkennen
sorge recht habt dann ihr beide
den nachnamen könnt ihr gleich von ihm eintragen lassen vom baby das kein problem
in geburtsurkunde und so lass in auch gleich eintragen
adoptieren muss er das kind nciht
die vaterschafts anerkennung ist halt wichitg
 
M

mrsWinterbourne

Guest
Huhu,
ist ja Wahnsinn was ich hier so lese. Bin selber Mom einer Tochter deren Erzeuger, heute irgendwo ist.
Es war folgendermaßen. IM KK kann man frei wählen, welchen Nachnamen das Kind haben soll. Ohne weiteren Papierkram. Einfach angeben.
Dann muß man innerhalb von 3 Wochen etwa zum Standesamt und das Kind eintragen zu lassen. In die Geburtsurkunde kommen beide Eltern. Auch kein Akt sondern alles ganz ohne Probleme und großen Papierkram.
Die Vaterschaftsanerkennung wird auch beim Standesamt mit gemacht - bekommt man in zweifacher Ausführung - für jeden eine. Auch kein Problem.
Und diese Vaterschaftsanerkennung kann innerhalb von 2 Jahren angefochten werden. danach ist der vater - der dann vielleicht zweifelt - erst mal dumm dran. Hört sich böse an, ist aber so. Alles weitere, mit Vaterschaftstest und Aberkennung und so, ist ein sehr langer Weg über das Gericht. Sonst kann ja jeder Vter nach der Trennung kommen und sagen, ist ja gar nicht meines, nur um sich erst mal vor Zahlungen zu drücken.

Nun zum Sorgerecht. Da liegt ihr alle FALSCH! Ist man nicht verheiratet, haben beide das UMGANSRECHT!!!! Ist was ganz anderes.
Bei unehelichen Kindern, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und das gemeinsame muß man extra beantragen und unterschreiben. Was wir damals nicht gemacht haben.
Bei dem Gesetzt was damals raus kam, denkt jeder es geht ums Sorgerecht, was aber nicht stimmt. Es geht nur um das Umgangsrecht - was etwas komplett anderes ist. Und dieses Umgansrecht gilt sogar für die Großeltern des Kindes und ist nur zum Wohle des Kindes und für seine Entscheidungsfreiheit, wen es sehen möchte und wen nicht.

Manja
 
M

melaniem

Guest
:respekt Manja,

das deckt sich mich meinem Wissen.

Das gemeinsame Sorgerecht kann vor oder nach der Geburt beantragt werden. Dies ist aber momentan nur mit dem Einverständnis der Mutter möglich. Das Bvfg soll allerdings bis Ende April 2004, das Vetorecht der Mütter überarbeiten, da dieses als verfassungswidrig gilt.


Nochmal Kurzzusammenfassung

Nachname des Kindes ist frei wählbar (war früher Adoptionsgrund)

In der Geburtsurkunde wird mittlerweile auch der uneheliche Vater eingetragen( war ebenfalls ein AG)

Vaterschaftsanerkennung wird nach der Geburt auf dem Rathaus festgestellt

Gemeinsames Sorgerecht s.o.


grüßle melaniem
 
M

meusi

Guest
Original von mrsWinterbourne

Nun zum Sorgerecht. Da liegt ihr alle FALSCH! Ist man nicht verheiratet, haben beide das UMGANSRECHT!!!! Ist was ganz anderes.
Bei unehelichen Kindern, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und das gemeinsame muß man extra beantragen und unterschreiben. Was wir damals nicht gemacht haben.

achso dachte immer beide haben das..aber danke für die aufkläruing
und das mit den grosseltern wusste ich gar nciht
 
Oben