Frage -  Welche finanziellen Mittel stehen einem zu?

Akira

Aktives Mitglied
Hallo ihr Lieben!

Eigentlich sagt die Überschrift schon alles... Welche finanziellen Mittel stehen einem zu, wenn man ein KInd hat?

Elterngeld (für ein Jahr), Kindergeld (auch bekannt), noch irgendwas? Und wo beantragt man wann Elterngeld?
 

Tanja

Namhaftes Mitglied
Ich wohne ja auch in Niedersachsen, hier kann man sich die Unterlagen fürs Elterngeld und den Kindergeldantrag in der Gemeindeverwaltung abholen. Zumindest bei uns gibt es auch einen Elterngeldbeauftragten, der einem bei der Antragstellung hilft.
Den Elterngeldantrag habe ich bei der Gemeinde abgegeben, den Kindergeldantrag habe ich an die Familienkasse geschickt.
Mehr Unterstützung gibt es nicht.
Hier gibt es nur noch die Möglichkeit, den Kindergartenplatz günstiger zu bekommen, wenn man sehr wenig verdient. Dann reduziert sich der Beitrag auf 75 oder gar 50%. Das ist aber gehaltsabhängig und man muss Gehaltsnachweise, Steuererklärung usw. mit einreichen.
 

Tanja

Namhaftes Mitglied
Ach ja, Elterngeld kannst Du erst nach Geburt des Kindes beantragen, aber ich habe mir den Antrag schon vor der Geburt geholt und schonmal ausgefüllt - soweit ich das konnte.
Ich glaub, der Arbeitgeber muss da auch noch was ausfüllen, also wenn Du es genau wissen willst, hol Dir mal einen Antrag.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Akira,

mich würd noch interessieren, zu Deiner Frage, wie sind die Lebensumstände allgemein?

Du bist noch sehr jung, wie ich lese.

Meinst Du nun, was steht dem Kind /Eltern zu (wurde oben schon erläutert) oder wirst Du alleinerziehend sein? Oder mit Vater des Kindes zusammenlebend?

Was macht er beruflich?

Fragen über Fragen.

Ich denke, Deine Fragestellung war schon sehr ungenau, falls Du mehr Infos als die in den vorigen postings bekommenen Antworten erwartet hast.

Aber wer weiß schon, was Du genau wissen wolltest?

Denn vielleicht steht Dir/Euch doch noch mehr zu als nur Kindergeld....?
 

jule27

Aktives Mitglied
hallo Akira ...
wenn du beamtin bist, bekommst du den Antrag auf Kindergeld von deiner Gebührnisstelle, den Rest weiß ich nicht, bin nach er Geburt gleich wieder arbeiten gegangen und wie die anderen schon schrieben, gibt es ja ein neues gesetz für das elterngeld.
 

Ladykracher

Aktives Mitglied
Hallo Akira, ich kann dir auch nur den Rat geben die Unterlagen schon vor der Geburt zu besorgen und soweit auszufüllen wie du kannst, denn danach wenn das Baby da ist wird wenig Zeit bleiben.
Den Elterngeldantrag bekommst du bei Gemeindeverwaltung für das Kindergeld kannst du das schriftlich bei der zuständigen Familienkasse anfordern.Das Elterngeld wird danach berechnet wieviel du vorher verdient hast, dem Antrag musst du auch die letzten 12 Gehaltsabrechnungen beilegen.
Was du natürlich auch machen kannst damit du länger Geld bekommst ist, auf dem Eterngeldformular anstatt das Geld voll ausbezahlt zu bekommen, zu halbieren somit bekommst du monatlich nur die hälfte vom Geld dafür aber für zwei Jahre(muss man auf dem Antrag ankreuzen). Ich weiß aber nicht ob das sinnvoll ist für dich, da ich nicht deine Lebensumstände kenne.
 
U

User4

Guest
Wenn du kein Einkommen hast, könntest du evtl prüfen lassen, ob dir und deinem Kind Hartz4 zusteht. Aber sicher gelten deine Eltern und du als eine Bedarfsgemeinschaft, weil du ja noch unter 25 Jahre alt bist.
Erkundige dich einfach mal auf der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsamt)
 

Akira

Aktives Mitglied
Ich war auch der Meinung, es gibt nur Elterngeld und Kindergeld, aber im Bekanntenkreis fing plötzlich jemand an, man bekäme weitere Zuschüsse (und das von einer Lehrerin und einem guten Verdiener zu hören, war sehr irritierend)

Original von schnupe
mich würd noch interessieren, zu Deiner Frage, wie sind die Lebensumstände allgemein?

Meinst Du nun, was steht dem Kind /Eltern zu (wurde oben schon erläutert) oder wirst Du alleinerziehend sein? Oder mit Vater des Kindes zusammenlebend?

Was macht er beruflich?

Zu mir: mein Freund und ich wohnen zusammen im eigenen Haus, sind beides Finanzbeamte, verdienen also beide Geld.

In der Geschäftstelle meinten die, wenn das Kind da ist, bekäme ich diverse Vordrucke von ihnen, die wir dann auch gemeinsam ausfüllen können (wegen Kindergeld usw.), ich müsse nur diverse Urkunden mitbringen.

Nur Gehaltsmitteilungen der letzten 12 Monate, das ist lustig. Wir bekommen immer nur eine Abrechnung, wenn sich was ändert (oder auch nicht, aber nur sehr selten). Im Jahr vielleicht mal 1 oder 2 Abrechnungen :whatever
 

june75

Namhaftes Mitglied
:hae? Ihr bekommt höchstens 2 Abrechnungen/Jahr?
Das habe ich ja noch nie gehört.....Man lernt eben nie aus :zwinker:
Bei mir ist es ja noch nicht soooo lange her,wo ich das alles beantragen mußte.
Bei uns war das so:
Kindergeld-Antrag:Liegt beim Arbeitsamt aus,meistens wo die ganzen anderen Anträge liegen(sonst an der Anmeldung)
Elterngeld-Antrag:Habe ich aus dem Internet(da mein :sonne ja am 2.1.07 geboren wurde,gabs vorher noch keine Anträge :shake),einfach bei google schauen-aber viiiel Zeit und Geduld haben,der hat seeeehr viele Seiten(und was die alles wissen wollen :shake),sonst mal bei der Stadtverwaltung anrufen-bei uns gibts extra eine Elterngeld-Stelle

Wie schon erwähnt wurde,würde ich,auch empfehlen, die Anträge vor der Geburt schon auszufüllen-spart echt Zeit und Nerven(bin echt an dem Elterngeld-Antrag verzweifelt) und dann mit den Geburtsurkunden(Du bekommst ja für jedes Amt eine,insg.5 Stk) ab zur Post!Kindergeld ging bei mir echt schnell-1 Woche später war er schon durch :schiel
Dafür hat es beim Elterngeld umso länger gedauert-war zwar die 1. die den abgeben hat-aber die hatten noch nicht mal das Programm zum berechnen und wußten sonst auch noch nicht viel darüber :shake das ganze zog sich dann 4 Monate hin :shake
Aber jetzt sind sie da ja schon "erfahren"drin-hoffe ich,für Euch :zwinker:

Ach ja,und bei der Krankenkasse anrufen-wegen Mutterschaftsgeld.
Bekommst Du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt,kann man aber erst ca 7-8 Wochen vorher einreichen,da muß der FA auch was ausfüllen.

Dann viel Spaß beim :Lesen

Und alles gute noch für die :preg

:bye:
june
 

Akira

Aktives Mitglied
Original von june75
Ach ja,und bei der Krankenkasse anrufen-wegen Mutterschaftsgeld.
Bekommst Du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt,kann man aber erst ca 7-8 Wochen vorher einreichen,da muß der FA auch was ausfüllen.

Zählt das auch, wenn man privat versichert und Beamtin ist? Bekommt man da auch Mutterschaftsgeld? Oder gibt es da auch bestimmte Kritierien, die erfüllt sein müssen?
 

Bianca0815

Abwarten und Teetrinken*g*
Hallo Akira..
Soweit ich weiß, bekommen Beamte kein Mutterschaftsgeld, weil unsereins ja vom Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiter bekommt...
Allerdings steht in der Broschüre meiner Krankenversicherung, dass man einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bekommen kann (is aber nicht viel). Wie das genau funktioniert, damit muss ich mich aber auch erst noch auseinandersetzen ;-)
Allerdings gibts wohl Unterschiede zwischen den Laufbahnen und auch zwischen den Bundesländern.

Es gibt auch noch eine sog. Mutter-Kind-Stiftung, da kann man über die Caritas (glaube ich) oder Pro Familia einen Zuschuss zur Erstausstattung beantragen, aber das ist auch gehaltsabhängig...
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Aber zu Zeiten meiner Entbindungen (sind 9 und 11 Jahre her :zwinker: ) gab es für die, denen kein Mutterschaftsgeld zustand, warum auch immer, ein "Entbindungsgeld". Das gibt es einmalig von der Krankenkasse nach der Geburt des Kindes.
 

june75

Namhaftes Mitglied
Original von Akira
Original von june75
Ach ja,und bei der Krankenkasse anrufen-wegen Mutterschaftsgeld.
Bekommst Du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt,kann man aber erst ca 7-8 Wochen vorher einreichen,da muß der FA auch was ausfüllen.

Zählt das auch, wenn man privat versichert und Beamtin ist? Bekommt man da auch Mutterschaftsgeld? Oder gibt es da auch bestimmte Kritierien, die erfüllt sein müssen?

Ich würde einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen,die können Dir da weiterhelfen,auch evt an wen Du Dich sonst wenden kannst(falls die nicht zahlen) ;-)
Meine KK hat mir da immer sehr geholfen :zwinker:

So wie Bianca0815 schon schrieb,kann man zur Caritas oder zur Kirche gehen und wegen einem Zuschuß fragen(bei Caritas ist das die" Familie in Not"-Stiftung),aber da müssen Gehaltsnachweise vorgelegt werden! Sonst kann sich da ja jeder melden,auch die,die es nicht nötig haben!


Entbindungsgeld gibt es nicht mehr!Zumindestens nicht bei meiner KK,aber das kannst Du ja erfragen! :zwinker:

:bye:
june
 

Akira

Aktives Mitglied
Leider hab ich noch keine weiteren Infos, will mich aber mal erkunden. Müsste aber so sein, dass wir nur Elterngeld und Kindergeld bekommen. War auch bei einem Kollegen und seiner Frau so (und die zwei sind auch Kollegen)...
 

Janinonah

Mitglied
Hallöle,

weiß jemand wie das ist? Das Elterngeld basiert doch auf den letzten 6 Nettogehältern. Jetzt heiraten wir. Funktioniert das, dass ich mich nun auf Lohnsteuerklasse 3 schreiben lasse und meinen Mann auf 5? Dann bekomme ich doch viel mehr Elterngeld als wenn beide auf 4 und 4 sind, oder?

Wie wird das geprüft? Es ist ja nicht illegal, zwei Gleichverdiener nicht auf die typischen 4 und 4 zu setzen.

Von zwei Freundinnen weiß ich, es hat funktioniert. Unser Steuerberater meint, das geht nicht... hm... aber wieso?

Danke Euch. Liebe Grüße, Janina
 

katnau

voller Lebenslust
Hallo,

bei uns werden die Elterngeldanträge gleich im Krankenhaus ausgeteilt, wenn man da entbindet.

Glaube nicht, dass du als Beamtin Mutterschaftsgeld bekommst. So genau weiß ich das nicht mehr. Da kannst du halt nur im Mutterschutzgesetz nach lesen ...

Viel Spaß beim Anträge ausfüllen und eine schöne :preg

lg kati
 

Julia 82

Namhaftes Mitglied
"Entbindungsgeld". Das gibt es einmalig von der Krankenkasse nach der Geburt des Kindes. Ja das waren glaube ich 150 DM
 
S

Sunflower

Guest
hab auch n frage..

vater. in der ausbildung
mutter. hat schulabschluss, ist schwanger

monatlich:

kindergeld für das baby: 154€
kindergeld für die mutter: 154€
elterngeld: 300€
kinderzuschlag: 140€
unterhaltungsvorschuss: 125€
wohngeld: 300 €


ist das ungewähr so richtig?
oder gehören kinderzuschlag oder/und unterhaltungsvorschuss nicht dazu? :shake

danke.. ;-)
 

katnau

voller Lebenslust
Hi,

also Unterhaltsvorschuß für das Baby gibt es nur, wenn die Kindesmutter nicht mit dem Vater zusammenlebt und der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen kann.

Wie kommst du auf die Höhe des Wohngeldes?

Kinderzuschlag gibt es auch nur, wenn beide Elternteile ein Mindesteinkommen erzielen, womit sie ihre Bedarfe decken können und nur das Kind in Alg II fallen würde.

Wenn sie nach dem Schulabschluß in Elternzeit ist, wäre es hilfreicher Alg II zu beantragen. Elterngeld wird darauf bis zur Höhe von 300,00 EUR nicht angerechnet.

Wenn du mehr wissen willst, müsstest du deinen Fall bissl genauer erklären.

Gibt da schöne Internetrechner für Wohngeld und KIZ :)

lg Kati
 

katnau

voller Lebenslust
Da der Vater in der Ausbildung ist, hat er keinen direkten Anspruch auf Alg II kann aber einen Mietzuschuss beantragen und sie und das Baby würden dort ganz normal mit in die Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
 
S

Sunflower

Guest
katnau,

richtig, habe eben über unterhaltungsvorschuss gelesen, ...
also, meine freundin bekommt es nicht.

sie hat wohngeldrechner im internet benutzt und es kam bei ihr ca. 300€ raus.
kinderzuschlagrechner haben wir leider nicht gefunden.
 
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