Frage -  Welche finanziellen Mittel stehen einem zu?

S

Sunflower

Guest
ja, sie hat auch bei geldsparen den wohngeld gerechnet..
es liegt bestimmt auch daran, dass sie selbst behindert ist (nur leicht behindert)
vielleicht ist wohngeld deshalb so hoch?
 

katnau

voller Lebenslust
Mhmm ja wär schon möglich - bin leider kein Wohngeldexperte und der Bundestag beschließt ja auch eine Erhöhung heut

Wichtig ist halt, dass man Wohngeld nur bekommt, wenn kein vorrangiger Anspruch auf Alg II vorliegt.
 

Akira

Aktives Mitglied
Wir haben ein Heft bekommen, was man ggf. beantragen kann, was einem zusteht,...


- Kindergeld 154 Euro, ab dem 4. Kind dann 179 Euro

- Kinderzuschlag bei geringverdienenden Eltern, nicht möglich bei Bezug von ALG II oder Sozialhilfe

- Elterngeld (weiß nicht, wie das bei nicht verdienenden Müttern ist)

- Wohngeld bei geringen Einkommen, nicht jedoch bei Bezug von ALG II oder Sozialhilfe

- Unterhalt, wenn die Eltern getrennt leben

- Mutter-Kind-Stiftung: Frauen mit geringem Einkommen können bis zur Geburt ÜBER EINE BERATUNGSSTELLE (z.B. pro familia) einen Antrag auf finanzielle Hilfe für Babysachen usw. bei einer bestimmten Stiftung stellen. Alleinstehende dürfen bis 1561,50 Euro brutto verdienen, Paare bis 2256,50 Euro brutto

- Arbeitslosengeld II: kann von denen, die kein oder wenig verdienen, beantragt werden, sofern derjenige dem Grunde nach erwerbsfähig ist

- Sozialhilfe, wenn man aufgrund Behinderung oder länger andauernden Krankheit erwerbsunfähig geworden ist


Quelle: Info-Broschüre von pro familia über soziale Hilfen
 
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