brauche Rat -  Wer kommt für Miete auf?

D

Delfin9999

Guest
Hallo,

bin das 1. mal hier.

Meine Frau will sich von mir trennen. Zur Zeit leben wir in einer recht teuren Wohnung. Wir haben eine 3 monatige Kündigungszeit. Meine noch Frau ist der Meinung, dass sie ausziehen kann wann sie will und zur Miete nichts zahlen muß im Gegenteil, ich soll gleich mit Unterhaltzahlungen für sie und das Kind beginnen. Das man irgendwo zahlen muß ist schon klar aber wenn ich so vorgehe bin ich im 1. Monat pleite und kann zur Schuldnerberatung gehen. Hinzu kommt, dass ich bei einer Trennung in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln muß. Wie werden die Zahlungen aufgeteilt? Wer muß für gemeinsame Schulden und die Wohnung aufkommen und wie berechnet sich ihr Unterhalt? Zur Zeit bezahle ich auch noch Unterhalt für mein 1. Kind.

Gruß und Danke
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Hm, absolut konkret beantworten kann ich deine Fragen nicht, ich versuche mal mein bestes soweit ich mich selber schlau gemacht habe:

- Wohnung
Derjenige der in der Wohnung bleibt muß auch weiterhin für die Kosten aufkommen.
Könnt ihr nicht gemeinsam in der WOhnung bleiben bis ihr/du eine andere Wohnung gefunden habt/hast???

- Unterhaltszahlungen
Sobald die Trennung ausgesprochen ist gibt es Ehegattenunterhalt und natürlich auch Kindsunterhalt. Die Berechnnug wie und wieviel würde ich aber mal von deinem Anwalt machen lassen. Falls du keinen hast solltest du das schnellstmöglich nachholen.
Generell wird der Unterhalt an deinem Brutto in Zusammenhang mit der Steuerklasse berechnet abzüglich diverser Vorbehalte etc.. Für den Kindesunterhalt gibt es ja die Düsseldorfer Tabelle wo die Sätze festgelegt sind (sollte doch auch schon für dein erstes Kinder der Fall sein?)
Es gibt sehr viele Möglichkeiten wie deine Zahlungen berechnet werdn können, vor allem was wird berücksichtig und was nicht, arbeitet deine frau oder nicht etc. etc..

- Steuer
Es wäre von Vorteil wenn du und deine Frau sich darauf einigen könntet das ihr zumindest für dieses Jahr eine gemeinsame Steuererklärung angebt. Dann behälst du für dieses Jahr noch den Vorteil, mußt im Regelfall ja nicht nachbezahlen (was aber auch auf den Unterhalt angerechnet werden würde) und kannst bei einer Auszahlung durch das Finanzamt mit deiner Frau ja das Geld teilen. Dann hat ausser dem Finanzamt jeder was davon.

Mal bis hier und Schluß, hoffe dir hat das ein wenig geholfen. Verbindliches solltest du dir an geeigneter Stelle holen ;-)

Ciao
Gerry
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Ach noch was:

-Schulden (gemeinsame)
Es gibt die Möglichkeit das einer die Schulden "übernimmt" und der andere, z.B. bei einem Kredit, davon die Hälfte angerechnet bekommt. Wenn du also das machen würdest könntest du von berechtigten Unterhaltsforderungen den Anteil an diesem Kredit abziehen.

Ciao
Gerry
 
K

Kathy

Guest
Hallo Delfin

Ich rate Dir auch einen GUTEN Anwalt zu suchen mit Fachgebiet Familienrecht.
Meine Erfahrung nach kommt derjenige besser weg, der den besseren Anwalt hat, und nicht der, der eigentlich im Recht ist.

Eigentlich bringt es auch nichts zu sagen, der oder jene muß für die Wohnung aufkommen, denn wenn ihr euch nicht einigt, gehts eh nur noch über eure Anwälte.

Du kannst auch erst mal zu einem Beratungsgespräch zu einem Anwalt gehen, manchmal ist das sogar kostenlos....vermutlich weil die wissen, daß man sowieso wieder kommt ;-)

Alles Gute!

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