Hi,
der Unterhalt wird in der Regel "auf Anforderung des Unterhaltsberechtigten" alle zwei Jahre neu berechnet.
Unterläßt dieser die Aufforderung ist einfach der bisherige Betrag fortzuschreiben, d.h.
bei einem statischen Titel wird der festgelegt Betrag weitergezahlt
bei einem dynamischen Titel ist der Betrag entsprechend dem Prozentsatz regelmäßig anzupassen.
Für eine Unterhaltszahler kann dann ein Grund gegeben sein eine Veränderung des Titels zu verlangen, wenn sich sein Einkommenssituation so verändert hat, dass der daraus resultierende Unterhaltsbetrag(!) um mehr als 10% verändert.
Der Weg dies zu erreichen ist eine Abänderungsklage. Allerdings glaubt einem fast niemenad, trotz der derzeitigen Wirtschhaftslage, dass sich ein Einkommen auch verringern kann.