Wie oft wird der Unterhalt berechnet?

duffy

Neues Mitglied
Hallo!

wer kann mir sagen wie oft der Unterhalt berechnet wird? 1x im Jahr? Alle 2 Jahre? Kann man bei Änderung der Einkommensverhältnisse die Berechnung erzwingen?

Duffy
 
M

melaniem

Guest
Hallo Duffy!

Welchen Unterhalt meinst Du, Kindes- oder Ehegattenunterhalt?

Grüßle melaniem
 

tiramisuse

belustigt
Original von duffy
Hallo!

wer kann mir sagen wie oft der Unterhalt berechnet wird? 1x im Jahr? Alle 2 Jahre? Kann man bei Änderung der Einkommensverhältnisse die Berechnung erzwingen?

Duffy


alle 2 jahre und ja

soweit ich mitbekommen habe
 

duffy

Neues Mitglied
Ich meine beide. Wobei der Ehegattenunterhalt natürlich den größten Teil ausmacht und deshalb interessanter ist.

@Tiramisuse
Kann der Unterhaltspflichtige es auch erzwingen?

Duffy
 
M

melaniem

Guest
Hallo Duffy,

mit dem Ehegattenunterhalt kenne ich mich leider (noch) nicht so aus.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, diese wird alle 2 Jahre überarbeitet.

Meines Wissens wird/wurde der Kindesunterhalt nur einmal berechnet und seitdem nur noch angeglichen ( die Väter zahlen bei mir den Mindestunterhalt).
Wenn allerdings der Unterhaltszahlende starke Einkommensveränderungen hat, muß der Unterhalt neu berechnet werden. Falls eine neue Berechnung nicht freiwillig in die Wege geleitet wird, kann man diese erzwingen.

Grüßle melaniem
 
V

vernetz

Guest
Hi,

der Unterhalt wird in der Regel "auf Anforderung des Unterhaltsberechtigten" alle zwei Jahre neu berechnet.

Unterläßt dieser die Aufforderung ist einfach der bisherige Betrag fortzuschreiben, d.h.

bei einem statischen Titel wird der festgelegt Betrag weitergezahlt
bei einem dynamischen Titel ist der Betrag entsprechend dem Prozentsatz regelmäßig anzupassen.

Für eine Unterhaltszahler kann dann ein Grund gegeben sein eine Veränderung des Titels zu verlangen, wenn sich sein Einkommenssituation so verändert hat, dass der daraus resultierende Unterhaltsbetrag(!) um mehr als 10% verändert.

Der Weg dies zu erreichen ist eine Abänderungsklage. Allerdings glaubt einem fast niemenad, trotz der derzeitigen Wirtschhaftslage, dass sich ein Einkommen auch verringern kann.
 

feli31

chaotenmutti
Der Kindesunterhalt wird alle zwei Jahre berechnet, ABER wenn der Vater einen neuen Arbeitsplatz antritt wird er auch neu berechnet.Es könnte ja sein,das er mehr verdient und mehr zahlen könnte.
 
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