Wie siht es rechtlich aus!Arbeiten trotz Krankmeldung??

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Elchen

Guest
Das würde mich doch jetzt mal wirklich interessieren.Meinem Mann seine Arbeitskollegen haben gemeint,das ginge..ohne Konsequenzen.Ja,ist man denn überhaupt versichert.Wer zahlt denn,wenn ein Krankgeschriebener auf die Arbeit kommt und er fällt um??Das würde mich jetzt ganz ernsthaft mal interessieren und vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus,im "google" sagt der eine ja und der andere nein.......
 
E

Elchen

Guest
Bitte verzeiht mir den Fehler in der Überschrift....schäm :wand
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
also soweit ich das in der berufschule gelernt hab (vor ca. einem jahr) darf man das nicht!
damit macht sich der arbeitgeber strafbar, da er eine sog. 'fürsorgepflicht' gegenüber dem arbeitnehmer hat. er muss einen AN sogar heim schicken bzw. zum arzt schicken, wenn dieser merklich krank ist!
wenn dem krankgeschriebenen in der arbeit etwas passiert, dann muss dafür der AG haften.

meine angaben sind allerdings ohne gewähr - alles nur wissen aus der BS.
 

Peggy

Aktives Mitglied
Also da gebe ich susal mal komplett recht.
Habe dies auch in der BS gelernt und habe auch mit der personalabteilung zu tun.
Arbeiten bei krankheit ist strafbar.
der AG darf den AN nicht zwingen.
Das mit der Fürsorgepflicht stimmt auch.
Geht der AN aber nebenbei schwarz arbeiten, so kann der AG sogar kündigen, dass sind dann andere Sachen.
Muswst mal sagen, wie genau Du das meinst.
 

sterni

Himmlische Grüblerin ;-D
ach elchen ist doch mit dem fehler halb so wild :]

also soweit ichs weiß ist es sogar nen kündigungsgrund
versichert ist er dann auf keinen fall, denn er ist ja eigentlich nicht da...

red ihm das nur aus, krankgeschrieben arbeiten zu gehn...

mal ganz davon abgesehn, das er sich selber udn seiner gesundheit damit auf keinen fall nen gefallen tut


sterni
 

Chrissy2906

Quasselstrippe ;-)
strafbar und ausserdem ...

.... macht man sich als Arbeitnehmer auch unglaubwürdig. Man stelle sich vor, es kommt häufiger vor, dass man trotz Krankmeldung arbeiten geht. Da glaubt der AG irgendwann garnicht mehr, dass man wirklich krank ist.

Mal ganz abgesehen davon ist man während der "gelben" Zeit auch garnicht versichert, wenn irgendetwas bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin (oder zurück) passiert. Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber machen sich strafbar.

Leider gibt es mittlerweile immer mehr Arbeitgeber, die ihre kranken Mitarbeiter in die Firma zitieren und immer mehr Arbeitnehmer, die das mit sich machen lassen - aus Angst vor einer Kündigung.
 
K

Karl-Heinz

Guest
Hallo
Ich habe das auch noch nicht gehört,das der Arbeitnehmer im Krankheitsfall arbeiten darf.
Aber in der früheren DDR gab es sogenannte Schonplätze auf der Arbeit.Das wurde oft von ehemaligen Kollegen erzählt.
Es heißt,das man in seinem Betrieb eingeschränkt entsprechend der Krankheit arbeiten mußte.Das wurde von den dortigen Betriebsärzten entschieden.Größere Betriebe hatten in der DDR ihre eigenen Betriebsärzte.Und die haben natürlich zum Wohle des Betriebes entschieden.Also durch Schonplatz arbeitsfähig.
Aber nach unseren Versicherungsrechten wird es warscheinlich nicht möglich sein.Mir erscheint das unlogisch.Wäre es vielleicht Versicherungsbetrug?
MfG Karl-Heinz
 
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