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Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).
Original von Mongruadh
Für die Rückbildung steht dir ein extra Kurs zu, den die Krankenkasse bezahlt.
Das sind meist 10 Stunden mit Rückbildungsgymnastik.