ingrid1105
Neues Mitglied
Hallo,
ich bin neu hier und suche nach Antworten auf meine vielen Fragen. Es wäre schön, wenn mir jemand paar Tipps geben kann:
Meine Vorgeschichte: ich habe in der Firma wo ich gearbeitet habe, meinen jetzigen Lebensgefährten kennengelernt. Er ist verheiratet (keine Kinder aus dieser Ehe) und ich bin auch noch verheiratet (2 Jahre, keine Kinder). Wir haben uns trotz allen Schwierigkeiten für eine Beziehung entschieden. Seine Frau ist zum Geschäftsführer gegangen und hat ihn "schlecht gemacht" so dass er nach 1 Monat gekündigt wurde. Er ist zu mir gezogen, ich habe selbst gekündigt, da ich die Situation psychisch nicht mehr ausgehalten habe.
- Seine Noch-Frau will Unterhalt. Er ist arbeitslos und konnte bisher nicht zahlen. Es läuft alles über die Anwälte. Seine Frau gibt keine Ruhe und der "Krieg" ist ausgebrochen.
- Ich habe mich seit 7 Monaten selbständig gemacht und inzwischen läuft die Firma sehr gut. Die Trennungsjahre sind nun um und ich habe die Scheidung eingereicht. Bei mir gibt es keine Probleme, mein Noch-Ehemann ist Ingenieur, wir werden gegenseitig auf Unterhaltsansprüche verzichten. Die Noch-Ehefrau meines Lebensgefährten arbeitet nicht, sie macht eine Umschulung. Sie will mit allen Mitteln "Unterhalt" erlangen, obwohl sie ganz genau weiß, dass er arbeitslos ist und somit unter der "Selbstbehaltsgrenze" ist.
- Jetzt habe ich gelesen, dass bei "eheähnlichen Gemeinschaften" auch das Einkommen des Partners dazugezählt werden kann???? (Minderung des SElbstbehaltes um 25% möglich). Das wäre eine Katastrophe!!! Jetzt stellt sich die Frage, ob wir nicht als "Wohngemeinschaft" gelten können? Wer kann beweisen dass wir als Eheähnliche Gemeinschaft leben? Es gibt so viele WG´s, da weiss auch niemand ob die "Einwohner" miteinander "ins Bett gehen"....
- Seine Noch-Ehefrau wird der Scheidung nicht ohne weiteres zustimmen... Wie lange kann ein Scheidungsverfahren hinausgezögert werden? Zumal das Trennungsjahr schon vorbei ist???
- Wir die Ex-Frau bis zum LEBENSENDE Anspruch auf Unterhalt haben??? Wird er bis zum Lebensende darauf achten müssen, nicht zu viel zu verdienen? Das wäre ja total schlimm....
- Seine Noch-Ehefrau arbeitet bei ihrer Schwester, die ein Hotel besitzt, und verdient "schwarz"... Es kann ihr niemand beweisen, dass sie Geld bekommt. Aber sie bekommt es!!!! Kann man einen Detektiven einschalten, der ihr hinterherspioniert und dann beweisen kann?
Viele Fragen....
Es wäre schön, wenn ich auf einige Fragen auch Antworten bekomme. Ich bin verzweifelt, habe keine Lust für seine Ex zu zahlen...
Wie ist es überhaupt, wenn wir beide Kinder haben sollten? Muss er mir auch Unterhalt für das Kind bezahlen???
Gruss
Ingrid
ich bin neu hier und suche nach Antworten auf meine vielen Fragen. Es wäre schön, wenn mir jemand paar Tipps geben kann:
Meine Vorgeschichte: ich habe in der Firma wo ich gearbeitet habe, meinen jetzigen Lebensgefährten kennengelernt. Er ist verheiratet (keine Kinder aus dieser Ehe) und ich bin auch noch verheiratet (2 Jahre, keine Kinder). Wir haben uns trotz allen Schwierigkeiten für eine Beziehung entschieden. Seine Frau ist zum Geschäftsführer gegangen und hat ihn "schlecht gemacht" so dass er nach 1 Monat gekündigt wurde. Er ist zu mir gezogen, ich habe selbst gekündigt, da ich die Situation psychisch nicht mehr ausgehalten habe.
- Seine Noch-Frau will Unterhalt. Er ist arbeitslos und konnte bisher nicht zahlen. Es läuft alles über die Anwälte. Seine Frau gibt keine Ruhe und der "Krieg" ist ausgebrochen.
- Ich habe mich seit 7 Monaten selbständig gemacht und inzwischen läuft die Firma sehr gut. Die Trennungsjahre sind nun um und ich habe die Scheidung eingereicht. Bei mir gibt es keine Probleme, mein Noch-Ehemann ist Ingenieur, wir werden gegenseitig auf Unterhaltsansprüche verzichten. Die Noch-Ehefrau meines Lebensgefährten arbeitet nicht, sie macht eine Umschulung. Sie will mit allen Mitteln "Unterhalt" erlangen, obwohl sie ganz genau weiß, dass er arbeitslos ist und somit unter der "Selbstbehaltsgrenze" ist.
- Jetzt habe ich gelesen, dass bei "eheähnlichen Gemeinschaften" auch das Einkommen des Partners dazugezählt werden kann???? (Minderung des SElbstbehaltes um 25% möglich). Das wäre eine Katastrophe!!! Jetzt stellt sich die Frage, ob wir nicht als "Wohngemeinschaft" gelten können? Wer kann beweisen dass wir als Eheähnliche Gemeinschaft leben? Es gibt so viele WG´s, da weiss auch niemand ob die "Einwohner" miteinander "ins Bett gehen"....
- Seine Noch-Ehefrau wird der Scheidung nicht ohne weiteres zustimmen... Wie lange kann ein Scheidungsverfahren hinausgezögert werden? Zumal das Trennungsjahr schon vorbei ist???
- Wir die Ex-Frau bis zum LEBENSENDE Anspruch auf Unterhalt haben??? Wird er bis zum Lebensende darauf achten müssen, nicht zu viel zu verdienen? Das wäre ja total schlimm....
- Seine Noch-Ehefrau arbeitet bei ihrer Schwester, die ein Hotel besitzt, und verdient "schwarz"... Es kann ihr niemand beweisen, dass sie Geld bekommt. Aber sie bekommt es!!!! Kann man einen Detektiven einschalten, der ihr hinterherspioniert und dann beweisen kann?
Viele Fragen....
Es wäre schön, wenn ich auf einige Fragen auch Antworten bekomme. Ich bin verzweifelt, habe keine Lust für seine Ex zu zahlen...
Wie ist es überhaupt, wenn wir beide Kinder haben sollten? Muss er mir auch Unterhalt für das Kind bezahlen???
Gruss
Ingrid