Zahle ich Unterhalt für SEINE Frau?

ingrid1105

Neues Mitglied
Hallo,

ich bin neu hier und suche nach Antworten auf meine vielen Fragen. Es wäre schön, wenn mir jemand paar Tipps geben kann:

Meine Vorgeschichte: ich habe in der Firma wo ich gearbeitet habe, meinen jetzigen Lebensgefährten kennengelernt. Er ist verheiratet (keine Kinder aus dieser Ehe) und ich bin auch noch verheiratet (2 Jahre, keine Kinder). Wir haben uns trotz allen Schwierigkeiten für eine Beziehung entschieden. Seine Frau ist zum Geschäftsführer gegangen und hat ihn "schlecht gemacht" so dass er nach 1 Monat gekündigt wurde. Er ist zu mir gezogen, ich habe selbst gekündigt, da ich die Situation psychisch nicht mehr ausgehalten habe.

- Seine Noch-Frau will Unterhalt. Er ist arbeitslos und konnte bisher nicht zahlen. Es läuft alles über die Anwälte. Seine Frau gibt keine Ruhe und der "Krieg" ist ausgebrochen.

- Ich habe mich seit 7 Monaten selbständig gemacht und inzwischen läuft die Firma sehr gut. Die Trennungsjahre sind nun um und ich habe die Scheidung eingereicht. Bei mir gibt es keine Probleme, mein Noch-Ehemann ist Ingenieur, wir werden gegenseitig auf Unterhaltsansprüche verzichten. Die Noch-Ehefrau meines Lebensgefährten arbeitet nicht, sie macht eine Umschulung. Sie will mit allen Mitteln "Unterhalt" erlangen, obwohl sie ganz genau weiß, dass er arbeitslos ist und somit unter der "Selbstbehaltsgrenze" ist.

- Jetzt habe ich gelesen, dass bei "eheähnlichen Gemeinschaften" auch das Einkommen des Partners dazugezählt werden kann???? (Minderung des SElbstbehaltes um 25% möglich). Das wäre eine Katastrophe!!! Jetzt stellt sich die Frage, ob wir nicht als "Wohngemeinschaft" gelten können? Wer kann beweisen dass wir als Eheähnliche Gemeinschaft leben? Es gibt so viele WG´s, da weiss auch niemand ob die "Einwohner" miteinander "ins Bett gehen"....

- Seine Noch-Ehefrau wird der Scheidung nicht ohne weiteres zustimmen... Wie lange kann ein Scheidungsverfahren hinausgezögert werden? Zumal das Trennungsjahr schon vorbei ist???

- Wir die Ex-Frau bis zum LEBENSENDE Anspruch auf Unterhalt haben??? Wird er bis zum Lebensende darauf achten müssen, nicht zu viel zu verdienen? Das wäre ja total schlimm....

- Seine Noch-Ehefrau arbeitet bei ihrer Schwester, die ein Hotel besitzt, und verdient "schwarz"... Es kann ihr niemand beweisen, dass sie Geld bekommt. Aber sie bekommt es!!!! Kann man einen Detektiven einschalten, der ihr hinterherspioniert und dann beweisen kann?

Viele Fragen....

Es wäre schön, wenn ich auf einige Fragen auch Antworten bekomme. Ich bin verzweifelt, habe keine Lust für seine Ex zu zahlen...

Wie ist es überhaupt, wenn wir beide Kinder haben sollten? Muss er mir auch Unterhalt für das Kind bezahlen???

Gruss
Ingrid
 
D

Dragonlady

Guest
[Die Noch-Ehefrau meines Lebensgefährten arbeitet nicht, sie macht eine Umschulung. Sie will mit allen Mitteln "Unterhalt" erlangen, obwohl sie ganz genau weiß, dass er arbeitslos ist und somit unter der "Selbstbehaltsgrenze" ist.]

Da keine Kinder vorhanden sind, muss sie nach der Umschulung arbeiten gehen. Unterhalt steht Ihr nur zu, solange Sie einen eigenen Verdienst hat.

[- Seine Noch-Ehefrau wird der Scheidung nicht ohne weiteres zustimmen... Wie lange kann ein Scheidungsverfahren hinausgezögert werden? Zumal das Trennungsjahr schon vorbei ist???
]

Wenn Sie der Scheidung nicht zustimmt, dann sind 3 Jahre vorgeschrieben. Stimmt Sie zu, so sind diverse Verzögerungstaktiken möglich, wie verspätetes Einreichen von Papieren, Einsprüche, Terminverzögerungen etc.


[- Seine Noch-Ehefrau arbeitet bei ihrer Schwester, die ein Hotel besitzt, und verdient "schwarz"... Es kann ihr niemand beweisen, dass sie Geld bekommt. Aber sie bekommt es!!!! Kann man einen Detektiven einschalten, der ihr hinterherspioniert und dann beweisen kann?]

Sicher könnt ihr jederzeit einen Detektiv beauftragen, wer will euch daran hindern???

[Wie ist es überhaupt, wenn wir beide Kinder haben sollten? Muss er mir auch Unterhalt für das Kind bezahlen???
]

Die Frage finde ich nun doch ein wenig merkwürdig. Sicher müsste er Unterhalt zahlen, aber wieso denkst Du nun schon an eine Trennung und Kinder? Solltet Ihr nicht erst mal Klarheit in die vorhandenen Probleme bringen ?(

Viel Kraft und ein wenig :troest
 

ingrid1105

Neues Mitglied
Hallo Dragonlady,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. An eigene Kinder und Unterhalt habe ich gedacht, jedoch ohne dem Hintergrund der Trennung. Ich meinte dann nur, wenn wir beide zusammen sind und ein Kind bekommen, ob dann unser Kind vor seiner Ex-Frau auch Ansprüche vom Vater hätte...

Es ist unglaublich, dass man das "Trennungsjahr" auf 3 Jahre verlängern darf... Gibt es da keine Härteklauseln? Z.B. ein eigenes Kind mit der neuen Freundin... so dass die Scheidung schneller gehen könnte????

Wenn seine Ex-Frau NICHT arbeiten gehen will, hat sie dann trotzdem bis zum Lebensende Anspruch auf Unterhalt? Wer kann sie dazu zwingen arbeiten zu gehen??? Das Sozialamt nimmt sich dann die Kohle vom Ex-Mann oder?

Liebe Grüße
Ingrid
 
P

PhiloCon

Guest
Hallo,

so viele Fragen ...
Original von ingrid1105

- Seine Noch-Frau will Unterhalt. Er ist arbeitslos und konnte bisher nicht zahlen. Es läuft alles über die Anwälte. Seine Frau gibt keine Ruhe und der "Krieg" ist ausgebrochen.

Es stellt sich bei sowas immer die Frage nach dem warum.
Hilfreich ist hier sicher, die Verletzungen zu klären , um dann gemeinsam Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

- Jetzt habe ich gelesen, dass bei "eheähnlichen Gemeinschaften" auch das Einkommen des Partners dazugezählt werden kann???? (Minderung des SElbstbehaltes um 25% möglich). Das wäre eine Katastrophe!!! Jetzt stellt sich die Frage, ob wir nicht als "Wohngemeinschaft" gelten können? Wer kann beweisen dass wir als Eheähnliche Gemeinschaft leben? Es gibt so viele WG´s, da weiss auch niemand ob die "Einwohner" miteinander "ins Bett gehen"....

Der neue Partner (also Sie) wirken sich in den ersten 2 bis 3 Jahren auf den Unterhaltsanspruch nur insoweit aus, als dass Einkünfte aus "Haushaltsführung" angerechnet werden.

- Seine Noch-Ehefrau wird der Scheidung nicht ohne weiteres zustimmen... Wie lange kann ein Scheidungsverfahren hinausgezögert werden? Zumal das Trennungsjahr schon vorbei ist???

Nach 3-jähriger Trennungszeit gehen Gerichte davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist. Dann ist es egal, ob der andere Ehegatte geschieden werden will oder nicht. Aber wenn der Streit über die Folgesachen der Scheidung noch nicht beendet ist und das Gericht hiermit noch befasst ist, kann sich eine Scheidung darüber hinaus noch lange hinziehen. Was mE wieder dafür spricht, sich zu einigen.

- Wir die Ex-Frau bis zum LEBENSENDE Anspruch auf Unterhalt haben??? Wird er bis zum Lebensende darauf achten müssen, nicht zu viel zu verdienen? Das wäre ja total schlimm....

nein. Der Unterhalt und der Unterhaltsanspruch richtet sich nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

- Seine Noch-Ehefrau arbeitet bei ihrer Schwester, die ein Hotel besitzt, und verdient "schwarz"... Es kann ihr niemand beweisen, dass sie Geld bekommt. Aber sie bekommt es!!!! Kann man einen Detektiven einschalten, der ihr hinterherspioniert und dann beweisen kann?

Das hört sich übel nach einem Rosenkrieg an. Wollen Sie und Ihr Partner das wirklich?

Wie ist es überhaupt, wenn wir beide Kinder haben sollten? Muss er mir auch Unterhalt für das Kind bezahlen???

Ja. Auf Kindesunterhalt können sie nicht verzichten, allerdings auf dessen Einforderung. Aber solange Sie damit nicht strittig vor Gericht gehen, interessiert sich niemand dafür. Es sei denn, Sie beantragen Sozialhilfe etc. Dann wird überprüft, was der Vater zahlen könnte und was er zahlt (wie also sein Beitrag zum Familieneinkommen ist).

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
 
D

Dragonlady

Guest
hi ingrid,
ja es gibt Härtefall-Scheidungen, aber diese durchzusetzen ist sehr schwer. Da müssten schon echt harte Sachen laufen wie Schläge, Morddrohungen (nachweisbar) etc. (eine Schwangerschaft mit der neuen Partnerin ist auf keinen Fall ein Grund für beschleunigte Scheidung). Aber da kann euch ein Anwalt besser beraten als ich. Auch was den Gattenunterhalt angeht solltet ihr euch durch einen Anwalt beraten lassen. Es könnte ja genauso gut anders herum ein Schuh daraus werden. Und soviel ich weiss, könnte Sie nur auf lebenslangen Unterhalt bestehen, wenn vorher eine entsprechend lange Ehe gewesen wäre, Sie auf Ausbildung und Beruf auf Wunsch des Mannes verzichtet hätte etc. Oder wenn ein Ehevertrag bestehen würde (kann man in einzelnen Fällen aber auch anfechten).

Ich rate deinem Freund echt zu einem ausführlichen Gespräch mit seinem Scheidungsanwalt.

Normalerweise haben Kinder immer Vorrang vor anderen Fällen von Unterhaltszahlungen. Würde interessant für euch werden, wenn seine "Nochfrau" mit einer Lohn-/Gehaltspfändung Unterhalt eintreiben würde. Aber da dein Freund ja Arbeitslos ist, ist auch nichts zu holen. Versucht es doch mal anders herum, für den Fall das Sie Zahlungen im Rahmen der Schulung erhält ( :ausheck
 

ingrid1105

Neues Mitglied
Danke für die Antworten...

Es ist tatsächlich ein Rosenkrieg ausgebrochen... Die beiden sind seit 2000 verheiratet und haben sich Oktober 2002 getrennt. Also kurze Ehe. Die Frau ist psychisch krank, sie war bereits mehrmals in Therapie, hat auch einen Psychoterror an meine Adresse angefangen, indem sie mir irgendwelche Briefe geschrieben hat, diese an die Firma adressiert hat, wo ich früher gearbeitet habe!!! Die Briefe wurden geöffnet, da nicht "privat" drauf stand... Und so weiter... Man hat sie auch gesehen, als sie mit dem Ex-Chef gemeinsam Essen gewesen war... Übel... Sie hat das ganze so gestrickt, dass er aus der Firma rausfliegt und ich bin von selbst gegangen, da ich es psychisch nicht mehr ausgehalten habe...

Im Oktober, als mein Freund mich besuchen war, hat sie die Wohnung geleert!!! Als mein Freund zurück ist, waren alle Wertgegenstände weg! Er war so wütend, dass er seit damals keinen Kontakt mehr zu ihr gesucht hat.

Sie hat dann noch einen Brief geschrieben mit dem Hintergrund: "Lass uns einig werden, Du musst mir Unterhalt bezahlen, denn es gibt in einer Ehe Rechte und Pflichten und das ist wohl Deine Pflicht, die Du eingegangen bist, als Du mich geheiratet hast".

Ich bin immer dafür dass man sich ausspricht, es klärt einiges und vor allem baut es Aggressionen ab. Aber mein Freund sagt, er kennt sie, sie ist krank, sie wird nicht zu besänftigen sein. Sie ist auch schon mal mit einem Messer auf ihn los, in einer Streitsituation (bevor er sich von ihr trennen wollte). Für mich war seine Ehe von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn wenn man in einer Beziehung mit dem Messer auf den anderen Partner zugeht, dann stimmt was nicht... Andererseits sind psychisch kranke Menschen auch zu allem fähig. Und sie hatte die Fähigkeit von 0 auf 100 und wieder zurückzukommen. Mit Heulen und ihrer Krankheit hat sie ihre kleinen "Ausrutscher" wieder gut machen wollen. Das geht aber auf Dauer eben nicht gut....

Ich habe schon überlegt, ihr einen Brief zu schreiben, zu versuchen sie zu besänftigen. Aber sie hat sicher so einen Hass auf mich, dass es vielleicht alles nur noch schlimmer macht. Bisher habe ich auf keinem der Briefe reagiert. Was soll man auch schreiben, wenn man als "Schlampe, Ehebrecherin" usw. tituliert wird. Ich lasse mich auf ihrem Niveau nicht herab...

Na ja, es wird schon werden.... Die Zeit heilt bekanntlich alle Wunden.

Und in meiner Beziehung bin ich 100% glücklich und zufrieden, genieße jeden Augenblick, wir verstehen uns blendend und haben noch nie gestritten! Das gibt uns beiden Kraft für den "Rosenkrieg", den wir beide nicht wollen....

Habt ihr noch Tipps für mich bezüglich der Beendigung des Rosenkriegs???

Danke, liebe Grüße
Ingrid
 
P

PhiloCon

Guest
Rosenkrieg beenden

Wenn er einmal in Gang gekommen ist, ist es schwer, den Rosenkrieg zu beenden.
Aber es ist nicht unmöglich. Ich hab Paare in der Mediation gehabt, die hatten schon diverse Prozesse miteinander geführt. Es war schwierig, aber am Ende haben sie sich doch geeinigt.
Wichtig ist, dass die Anwälte mitspielen.

Bei solch hochstrittigen Paaren arbeite ich mit einer Pre-Mediation, d.h. ich führe vorher Gespräche, um die Vermittlungsgespräche vorzubereiten.

Wenn Sie oder Ihr Partner sich konkret dafür interessieren, mailen Sie mich an. Ich kann dann gerne auch das Verfahren an sich erklären.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
 

ingrid1105

Neues Mitglied
RE: Rosenkrieg beenden

@PhiloCon

Habe mir Ihre Website angeschaut. Hört sich alles sehr gut an, die Frage stellt sich nur, ob die beiden überhaupt nach einer gescheiterten Ehe eine Konfliktlösung suchen. So wie ich das sehe, hat sich die Noch-Ehefrau meines Freundes als Lebensziel gesetzt, Ihre Wut und Ihre Frust auf ihn zu wälzen. Sie hat ein sehr schlechtes Selbstbewußtsein (hatte sie schon immer), dies auch aufgrund ihrer Vorgeschichte (eine gescheiterte 1. Ehe) und die Therapien haben wohl hier auch nichts bewirkt.

Vielleicht wird sie diesen Krieg beenden, wenn sie einen neuen Lebenspartner finden wird und mit ihm glücklich wäre. Die Entfernung zwischen uns ist sehr groß (800 km) und das ist gut so, denn sonst hätte ich wirklich Angst davor, dass sie mal in ihrer Wut vorbeikommt....

Ich bin immer für friedliche Lösungen, aber das müssen beide Partner anstreben. Ich habe meinem Freund schon gesagt, dass er sie mal anrufen sollte um zu sehen, wie sie darauf reagiert. Ich hatte auch den Vorschlag, dass er ihr eine Weihnachtskarte schicken soll. Aber er denkt, das würde sie noch mehr aufregen...

Sie ist verletzt, das kann ich gut nachempfinden. Sie ist 45 und Ihre Tochter ist so alt wie ich (28)... Mein Freund ist 41. Wir sind 13 Jahre auseinander, was für mich kein Problem ist. Aber ich denke für sie ist es eben eine weitere Verletzung, da ich so jung bin... Das behauptet sie auch immer: "Ich alte Kuh bin Dir jetzt nicht mehr gut genug. Aber dann musst Du eben für mich sorgen, da ich selbst nicht in der Lage bin. Du hast eben Pflichten aus der Ehe..."

Wie auch immer.... Eine unendliche Geschichte, die hoffentlich bald ein Ende nimmt...

Wäre es gut, wenn er sie mal anruft? Ich denke, schlimmer kann es nicht werden, oder?

Gruss
Ingrid
 
I

Idgie

Guest
Hallo Ingrid,
ich meine, ich hätte mal gelesen, wenn die Nochfrau ihren Mann beim Arbeitgeber "anschwärzt", so dass er seine Arbeit verliert, verliert sie ihren Unterhaltsanspruch. Frage wäre, wie beweisen.
Ich schau später noch mal nach, wo ich das gelesen habe.

Idgie
 

ingrid1105

Neues Mitglied
Das habe ich auch gelesen... Aber wie beweisen? Es gibt Arbeitskollegen die als Zeugen gelten könnten, da sie beobachtet haben, wie die beiden gemeinsam Essen waren... Aber reicht das aus??? Die könnten sich doch über alles mögliche unterhalten haben ;-)

Außerdem müsste dann eine Klage eingereicht werden, Prozeß geführt werden... das nimmt dann Ausmaßen, die nicht mehr zu überblicken wären... Dann dauert das ganze noch viel länger...

Gruss
Ingrid
 
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