brauche Rat -  Zu wenig Unterhalt

Biene Maya

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen!
Endlich habe ich ein Forum gefunden wo ich evtl eine richtige antwort finde.

Ich fang mal an mein Problem zu schildern....

Also ich bin 21 Jahre alt und bin gerade in der Ausbildung(verdiene aber kein Geld,sondern ich muss etwas bezahlen für die Ausbildung). Mein Vater müsste für mich Unterhalt zahlen(was er auch tut aber viel zuwenig).
Er zahlt mir zur Zeit 115,88€, wo es noch über Jugendamt ging musste er mir 600 DM zahlen.

Mein Problem ist das ich meine Miete zahlen muss und mit dem Geld überhaupt nicht mehr klarkomme.
Mein Vater hat mir schriftlich eine zusage gegeben das er mir monatlich 250€ zahlt (für die dauer meiner Ausbildung) .
Am Anfang (2002) hab ich noch 250€ bekommen, dann hat er mir von einem Tag auf den anderen nur noch 150€ gezahlt. darauf hin habe ich mit ihm telefoniert und es kam raus das er "angeblich" nur noch 80€ zum Leben hat!!!

Das kann aber gar nicht sein weil:

1. Hat er ein monatlichen Verdienst von 2300€ Netto
2. Hat er ein Eigentumswohnung und muss nur 450€ Miete zahlen
3. Hat er eine thailändische Freundin mit der er seit Oktober verheiratet ist, und mit der er auch immer nach thailand fliegt (min 2 mal im Jahr)

So das zum thema er hat nur 80€ zum leben...

Jetzt habe ich mir einen Anwalt genommen, um meine Recht einzuklagen.
Denn ich vermute das mein Vater mich ordentlich bescheissen will....

Wir hatten uns schon so weit geeinigt das er mir 2500€ einmalig zahlen sollte.
Er hat auch mündlich zugestimmt, doch am gleichen Tag an dem er den Vertrag unterschreiben sollte... ist er in Urlaub geflogen (nach Thailand) für 2 Monate (und hat den Vertrag natürlich nicht unteschrieben)

Ich will jetzt vor Gericht gehen damit ich mein Geld bekomme.

Meine Fragen sind jetzt:
1. Habe ich vor Gericht eine Chance?
2. Ist der Vertrag gültig (mit den 250€ monatlich)
3. Kann es sein das ich etwas zahlen muss (Prozesskosten,Anwalt ...)


Danke im voraus
Biene Maya
 
R

ruschdie

Guest
Hast Du Kindergeld beantragt? Das steht Dir auch zu wenn Du in der Ausbildung bist?
Was ist mit Deiner Mutter? Auch die ist unterhaltspflichtig für Dich. Soweit ich weiß sicnd Eltern ab den 18 Lebensjahr beide zur Hälfte unterhaltspflichtig. Barunterhalt oder es wird naturalunterhalt in Form von Wohnung bei einem Elternteil und Essen.

Ich weiß jetzt nicht in wieweit Schulden für die Eigentumswohnung mit in die Berechnung einfließen.

Du kannst Dir einen Beratungsschein holen und Prozesskostenbeihilfe beantragen. das sagt Dir aber der Anwalt und hilft dabei aber.

zum anderen finde ich es etwas schade das Du Deinem Vater anscheinend sein neues Glück nicht wirtklich gönnst. Oder ist es einfach die Angst zu kurz zu kommen?
 

Biene Maya

Neues Mitglied
erstmal danke für deine Antwort

Ich muss dazu etwas sagen:

Mein Vater war die 21 Jahre NIE für mich da...er hat sich gedrückt! Er hat immer zicken gemacht mit dem Unterhalt, das war bei meiner mutter schon so und bei mir macht er es jetzt genauso!!!
Natürlich gönne ich ihm seine neue Frau (erkaufte Frau)
Nur wenn dafür seine Kinder zu kurz kommen dann und schauen wie sie ihr essen kaufen sollen find ich das ein bisschen egoistisch,oder was meinst du???

Kindergeld bekomme ich schon aber das ist ein Witz 154€!
 
M

mafa

Guest
... so eine Tochter wünscht sich aber auch kein Vater

Natürlich gönne ich ihm seine neue Frau (erkaufte Frau)
( Hass macht Hässlich )
 
M

mafa

Guest
Hallo Biene Maya,

vielleicht solltest Du mal Deine Beziehung mit Deinem Vater genauer betrachten und auch versuchen, diesen zu verstehen.

Wie verlief die Trennung Deiner Eltern, friedlich oder gab es einen Rosenkrieg?

Wurden vernüftige Umgangsregeln getroffen, wie oft hast Du deinen Vater nach der Trennung sehen können oder wollen und dann auch gesehen, habt ihr noch Ferien miteinander gehabt ?

Wurde von deiner Mutter der Umgang gefördert oder behindert?

Nachdem sich die Eltern getrennt haben, hat sich der Vater vom Kind getrennt?

Hättest Du nicht auch bei deinem Vater ( zumindest Zeitweilig ) leben können und wollen ?

Wurde nur auf den (Zahl)-Pflichten des Vaters gepocht, aber die (Umgangs)-Rechte eingeschränkt?

Hast Du mal ausgerechtet, was der Vater in den Jahren für dich gezahlt hat, war es für ihn eine sinnvolle Investition und wie waren die Gegenleistungen ( Karte zum Geburtstag - oder ? )

Wurde Dein Verhältnis zum Vater durch die Mutter beeinflußt - setzt Du möglicherweise des Rosenkrieg der Mutter einfach fort?

---

Wichtig ist m.E. die Aufrechterhaltung einer Vater-Tochter Beziehung auch nach Trennung der Eltern und nicht die Reduzierung auf einen Zahlvater.

Meine Tochter ist erst 7, aber nun der wichtigste Teil meines Lebens. Und wenn ich meine Pflichten sehe, reduzieren sich diese nicht nur auf die Pflicht zur Zahlung eines festgesetzten monatlichen Betrages.


Und was nun die neue Frau des Vaters betrifft, einige Anmerkungen.

Du hast sicherlich die älteren Rechte, Dich am Futtertrog deines Vaters zu laben, aber durch die neue Heirat ist er aber auch gegenüber seiner Frau Unterhltspflichtig und bezüglich der Unterhaltspflich ist diese neu zu berechnen, da er jetzt viel höhere Aufwendungen hat, andere Steuerklasse etc.

Der Unterhaltsanspruch berechnet sich eben nach den verfügbaren, monatlichen Einkommen und nicht auf Kosten eines Urlaubs oder Besitz einer Eigentumswohnung.

...und mit 21 Jahren, na ja - viele Kinder stehen dann bereits auf eigenen Füßen und liegen den Elterns weniger auf der Tasche. Wie gesagt, den Eltern, betrachtest Du auch deine eigenen Möglichkeiten?

Ich wünsche deinem Vater jedenfalls eine liebevolle Frau und noch viele, liebevolle Kinder.

Zur Eingentumwohnung - sicherlich ist es dir nicht entgangen, im Falles des Todes deines Vaters wirst du die Erbmasse auch mit der neuen Frau ( und hoffentlich ) neuen Geschwistern teilen müssen. Du könntest aber mit deinem Vater mal über eine Abschlagszahlung auf dein Erbe ansprechen....

Gruß
 
R

ruschdie

Guest
Ach ja eine Frage noch. ist das Deine erste Ausbildung oder deine zweite. Wenn es die zweite sein sollte braucht Dein Vater gar nichts mehr zahlen.

Und leider hast Du nicht gesagt was mit Deiner Mutter ist. Auch sie muß zur Unterhaltszahlung herrangezogen werden

Ansonsten finde ich das man aus Deinen Zeilen viel Hass und Neid Deinem Vater gegenüber herrauslesen kann. Gut ich weiß nicht was gewesen ist. Aber Mafas Fragen solltest Du Dir mal durch den Kopf gehen lassen

ruschdie
 
M

mafa

Guest
... zwanzig Jahre später:


Vater stirbt, Tochter steht weinend am Grabe des Vaters, mit dem Anwalt, der ihren Pflichteislansanspruch gegen die neue Frau des Vaters und ihren beiden Kindern durchsetzen will :heul ....und leider fast nichts bekommt.

oder

die neue Ehe mit der "gekauften Frau " geht in die Brüche, die "gekaufte" Frau hat einen guten Anwalt und ist später Eigentümerin der Eigentumswohnung. Das Vater kommt ins Pflegeheim und der Gerichtvollzieher steht bei der Tochter in der Wohnung, als gute Tochter ist sie verpflichtet, für ihren bedürftigen Vater aufzukommen :evil: , der Titel wird jetzt vollstreckt. Die Tochter hat dank der vom Vater mitfinanzierten Ausbildung eine gutbezahlten Job - dann kömmt es zur Gehaltspfändung wegen des Unterhaltsanspruches des Vaters....


Also Mädels und Jungs, die ihr auf euer Unterhaltsrecht gegen die Eltern pocht.....es gibt möglicherweise auch spätere Gerechtigkeit.

Ich jedenfalls kann meiner Tochter :anbet keinen Wunsch abschlagen, wenn sie mir tiiiieeeeef in die Augen schaut.....aber ihrem Anwalt würde ich schon zeigen, wo der Hammer hängt.

An dieser Stelle sollte neben dem Schicksal der Trennung- Scheidungs - Zahlväter erst immer an die Kinder gedacht werden. Ich slbst bin ein Scheidungskind und dürfte meinen Vater nach der Trennung nicht sehen
( mein Vater hat gekämpft und hat nich sogar kurz "entführt" ) - als er dann früh verstarb ( mit Mutter teilte dieses mir lachend mit ) durfte ich noch nicht einmal zur Beerdigung. Das einzig was blieb, ist ein altes Foto. Mit meiner Mutter habe ich jetzt auch keinen nennenswerten Kontakt.....

Also Mütter, nehmt den Kindern auch bei trennung nicht die Väter - eines Tages tragt auch ihr die Folgen.... und Trennungskinder erzeugen oft wieder Trennungskinder......


Gruß
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Hallo!

erstmal danke für die Antworten!

@ruschdie

Ich bin in der ersten Ausbildung, ich verdiene kein Geld sondern muss sogar noch etwas zahlen... Ich lerne Erziherin.

Meine Mutter ist Kinderpflegerin = minimales Gehalt ca 1100€ Netto und zahlt mir davon 300€ !
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@Mafa
Also erstens find ich deinen sarkasmus überhaupt nicht lustig...
Ich schreibe in dieses Forum um Hilfe zu bekommen und nicht um mich fertigmachen zulassen.
Du hast keine Ahnung was ich mit meinem Vater alles durch machen musste!
Deßhalb bitte ich dich deine verletzenden Bemerkung einfach zu lassen,ok!

... so eine Tochter wünscht sich aber auch kein Vater

Natürlich gönne ich ihm seine neue Frau (erkaufte Frau)
( Hass macht Hässlich )

Also stellen wir uns mal vor:
DU(mafa) bist 21 J. hast einen Vatter der sich nie gemeldet hat, der sich eine thailändische 18jährige Frau gekauft hat, mehrmals im Jahr nach Thailand fährt... und wahrscheinlich auch noch die Familie seiner thailändischen Frau unterstützt.
Und jetzt sagt du mir das du nicht sauer wärst wenn er dir nicht mal dein Geld was du zum leben brauchst zahlen will ????????????????
Denk da mal drüber nach bevor du etwas sinnloses sagst, DANKE!




Wie verlief die Trennung Deiner Eltern, friedlich oder gab es einen Rosenkrieg?
Beschissen... meine Eltern waren icht verheiratet und ist einfach abgehauen.


Wurden vernüftige Umgangsregeln getroffen, wie oft hast Du deinen Vater nach der Trennung sehen können oder wollen und dann auch gesehen, habt ihr noch Ferien miteinander gehabt ?
Leider habe ich ihn nicht gesehen, weil er keinen Kontakt wollte!
Meine Mutter hat nie was schlechtes gesagt über ihn und hätte auch nichts dagegen gehabt!
Ich habe oft versucht mit ihm kontakt aufzunehmen von ihm kam aber keine reaktion


Hättest Du nicht auch bei deinem Vater ( zumindest Zeitweilig ) leben können und wollen ?
Er hatte dann eine andere Familie und 2 andere Töchter die ihm natürlich wichtiger waren


Hast Du mal ausgerechtet, was der Vater in den Jahren für dich gezahlt hat, war es für ihn eine sinnvolle Investition und wie waren die Gegenleistungen ( Karte zum Geburtstag - oder ? )
Es ist halt nun mal so...er hat mich mit meiner Mutter in die welt gesetzt und meinen Mutter hat bereits die "schwierige" Aufgabe ein Kind alleine großzuziehen. Also finde ich es nur fair und gerecht das er zahlen muss.
Und Ja ich habe ihm Karten geschrieben... aber er hat nie geantwortet...


Du hast sicherlich die älteren Rechte, Dich am Futtertrog deines Vaters zu laben, aber durch die neue Heirat ist er aber auch gegenüber seiner Frau Unterhltspflichtig und bezüglich der Unterhaltspflich ist diese neu zu berechnen, da er jetzt viel höhere Aufwendungen hat, andere Steuerklasse etc.

Ja hab ich auch. Denn ich bin seine 1ste Tochter und er hat Verpflichtungen. Wenn er es nicht geschaft in diesen 21 Jahren sich einmal zu melden ... dann soll er jetzt zumindest seiner Pflicht nachgehen. DAS IST MEINE MEINUNG UND MEIN RECHT!!!!
Und was hat er denn jetzt für höhere Aufwendungen bitte :sn7
Er ist in einer besseren Steuerklassen --> mehr geld !


...und mit 21 Jahren, na ja - viele Kinder stehen dann bereits auf eigenen Füßen und liegen den Elterns weniger auf der Tasche. Wie gesagt, den Eltern, betrachtest Du auch deine eigenen Möglichkeiten?
Da braucht man aber erst eine Ausbildung und diese mache ich gerade.
Außerdem soll ich vielleicht von Vaterstaat leben ??? Soweit kommts noch! Ich steh auf meinen eigenen Beinen. Ich lebe mit meinem Freund zusammen in einer süßen 2 Zimmer Wohnung die ich aber leider nicht durch luft und liebe bezahlen kann................

Zur Eingentumwohnung - sicherlich ist es dir nicht entgangen, im Falles des Todes deines Vaters wirst du die Erbmasse auch mit der neuen Frau ( und hoffentlich ) neuen Geschwistern teilen müssen. Du könntest aber mit deinem Vater mal über eine Abschlagszahlung auf dein Erbe ansprechen....
Die Eigentumswohnung ist mir sche**egal ich brauch jetzt was zum essen/leben.



... zwanzig Jahre später:


Vater stirbt, Tochter steht weinend am Grabe des Vaters, mit dem Anwalt, der ihren Pflichteislansanspruch gegen die neue Frau des Vaters und ihren beiden Kindern durchsetzen will ....und leider fast nichts bekommt.

So etwas kannst du dir in Zukunft sparen,ok!


Gruß Biene
 
M

mafa

Guest
Dein Vater hat nun mal sein Leben zu leben und welche Frau er sich sucht oder "kauft" sollte Dir relativ egal sein und dich nicht zu beleidigenden Äußerungen veranlassen.

Er hatte dann eine andere Familie und 2 andere Töchter die ihm natürlich wichtiger waren.

Durch die neue Heirat ist er aber auch gegenüber seiner Frau Unterhltspflichtig und bezüglich der Unterhaltspflicht ist diese neu zu berechnen, da er jetzt viel höhere Aufwendungen hat, andere Steuerklasse etc. Falls er noch andere Kinder hat und unterhaltsverpflichtungen hat, sind die Kinder gleich zu behandeln.

DAS IST MEINE MEINUNG UND MEIN RECHT!!!!



Ich lebe mit meinem Freund zusammen in einer süßen 2 Zimmer Wohnung die ich aber leider nicht durch luft und liebe bezahlen kann...
Na also, es geht dir doch nocht so schlecht und du hast sicherlich genug zum essen, oder ziehst du deinen Freund mit durch?

Also 300€ von Mama. 154 Kindergeld, nur 150 statt 250 € vom Zahlvater, etwas steuert dein Freund mit bei und sicherlich ist so ein kleiner Nebenjob zu realisieren, oder ??

Falls du mir noch sagen kannst, ob weitere Unterhaltsverpflichzungen aus der 2. Ehe vorliegen, könnte ich, sofern dein Vater 2300€ netto verdient, kurz ausrechnen, ob du noch höheren Anspruck auf Unterhalt des Vaters haben könntest.

Gruß
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Also ich bekomme von meiner mutter 300 € (Kindegeld 154€+146€) und 115,88€ von meinem Vater.
Davon muss ich Miete zahlen 250€(mein freund zahlt die andere hälfte) und die Schule (Ausbildung) 38€. ... und was bleibt mir übrig
und den rest teile ich auch mit meinem Freund (Strom,Telefon,I-Net) noch mal ca 100€ was ich zahlen muss. Essen kommt auch noch dazu!


Na also, es geht dir doch nocht so schlecht und du hast sicherlich genug zum essen, oder ziehst du deinen Freund mit durch?
Nein mein freund zieht mich mit durch!!! aber der ist auch noch in der Ausbildung.

Mein Vater verdient 2278,96€ Netto
Meine Mutter verdient 1109,43€ Netto

Mein Vater hat drei Töchter wo er unterhalt zahlen muss!



Danke im voraus
Gruß Biene
 
M

mafa

Guest
... nur mal kurz nachgeschaut.

1. Termin 18 Jahre - hier endet die Pflicht zur Unterhaltszahlung in der Regel,
ausgenommen bestehende Ausbildung oder Studium....

.... Befindet sich der gerade volljährig Gewordene noch in der Ausbildung, besteht nunmehr eine verschärfte Verpflichtung, die Ausbildung zielstrebig zu Ende zu führen.

2. Termin 21 Jahre
steht unten, die Gesetzestexte kannst du dir gerne ausdrucken


Meiner Meinung nach hätte dein Vater die Zahlung bereits an deinem 18. Geburtstag einstellen können, spätestens aber an deinem 21. Geburtstag.

Ferner haben jüngere Kinder und diverse Ehefrauen jetzt den ersten Platz am Futtertrog! Also als erstes Kind stehst du nicht mehr an ersten Stelle.



Unterhalt des volljährigen Kindes


Bei einer intakten Familie und bei einem intakten Eltern-Kind-Verhältnis ändert sich scheinbar mit dem 18. Geburtstag nicht viel. Besser wäre es wohl zu formulieren, dass zwar die rechtlichen Auswirkungen erheblich sind, dies aber zunächst im Regelfall nicht auffällt. Die Änderungen des Rechtsstatus ist dagegen dramatisch:

Mit 18 Jahren tritt die Volljährigkeit ein (§ 2 BGB) es endet die elterliche Sorge (§ 1626 ff. BGB) die Rechte und Pflichten der Eltern, für das Kind zu sorgen und das Kind nach außen zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind mit dem 18. Geburtstag beendet.

Auch unterhaltsrechtlich stellt das 18. Lebensjahr einen erheblichen Einschnitt dar.

Auf der einen Seite gehen zwar Gesetz und die Unterhaltstabellen davon aus, dass mit dem 18. Lebensjahr die Bedürfnisse des jungen Menschen steigen, was sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Jugendliche aus dem Haushalt der Eltern auszieht und einen eigenen Hausstand begründet. Auf der anderen Seite verschlechtert sich die finanzielle Situation des Jugendlichen unter Umständen:

Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert, hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen ( § 1602 Abs. 2 BGB) auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden ( § 1611 Abs. 1 BGB).

Mit steigendem Alter wachsen auch die Anforderungen an das Kind, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise selbst zu decken.

Befindet sich der gerade volljährig Gewordene noch in der Ausbildung, besteht nunmehr eine verschärfte Verpflichtung, die Ausbildung zielstrebig zu Ende zu führen. Diese Probleme können hier nur angedeutet werden, sie waren und sind nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Leben die Eltern getrennt, hat der Eintritt der Volljährigkeit sowohl für den Unterhaltsverpflichteten wie für den Unterhaltsberechtigten unter Umständen erhebliche Bedeutung.

Bis zum Eintritt des 18. Lebensjahres kann sich der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, noch darauf berufen, ihn treffe keine Barunterhaltsverpflichtung. Abgesehen von kurzfristigen Übergangsregelungen, die die Rechtsprechung den betroffenen Elternteilen zugibt, führt aber die Volljährigkeit des Kindes zu teilweise erheblichen finanziellen Verschiebungen. In sogenannten Mangelfällen kann das Kind leer ausgehen, wenn privilegierte jüngere Geschwister oder Ehefrauen vorhanden sind. Um allzu große Härten zu vermeiden, werden Karenzzeiten für solche Jugendliche bis 21 Jahren vorgesehen, die sich noch in Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil wohnen.


Gruß
 
M

mafa

Guest
Danke für die Info - aber mehrere jüngere Geschwister und noch die neue Ehefrau - den Weg zum Anwalt solltest du überdenken..

Ich suche dir aber noch den genauen Gesetzestext raus ( das die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den jüngeren Kindern ( und Ehefrauen ) vorgehen.

Aber einen kleinen Tipp will ich mir nicht verkneifen.... die Bemerkungen bezüglich der neuen Frau etc. hättest du vielleich verkneifen sollen, dann wäre die Sache etwas friedlicher abgelaufen. Du wolltest doch eine Information, dann zählen nur Fakten und nicht Meinungen.

Aber das Forum dient oder ersetzt ja niemals einer Rechtsberatung...
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Meine Halbschwestern sind 20.
Eine wohnt bei der Mutter und die andere wohnt in einer WG (400€) und geht auf eine Schule (300€ monatlich).


Und was heist das jetzt in deutsch???
Kannst du das übersetzten das es auch "normal sterbliche" verstehen...

Also ich bin nicht auf den kopf gefallen oder so aber diesen Gesetzzeug macht mich echt noch wahnsinnig

nach der Düsseldorfertabelle hab ich anspruch auf 442€ !?! zählt das jetzt nicht mehr??

Wie meinst du das mit dem "friendlicher abgelaufen". Ich hab dich nicht angriffen...außerdem ist es die Wahrheit


Gruß
 
M

mafa

Guest
... und schon wieder was schlaueres:

1. Du bist volljährig und für Erwachsene gilt die Düsseldorfer Tabelle eben nicht
mehr...

2. Dein Anspruch, wenn du noch nicht 21 Jahre alt bist, kein Einkommen oder Vermögen hast, beträgt gegenüber beiden Elternteilen 600€ ( inclusive der 154€ Kindergeld, die beiden Elternteilen zur Verfügung stehen.

600€ - 154€ = 446€ Summe beider Elternteile !!!!! Also 223€ von Mutter, 223 vom Vater und dazu die 154€ - falls Dein Vater nach deinem 18. Geburtstag
dir bisher 250€ gezahlt hat, und nur 223€ zahlen mußte - denke mal über die Rückzahlung nach...( Scherz)..

Abhängig natürlich von der Leistungfähigkeit der Eltern..!

Bei deinem Vater sieht es schlimmer:

Gehalt ca. 2300€
- 5% Erwerbsbonus
- Unterhalt, was er an Kind 2 zahlt
- Unterhalt, was er an Kind 3 zahlt

da jetzt beide volljärig und unter 21 haben diese Vorrang
vor dir, da du bereits 21 bist.

Unterm Strich müssen aber dem Herrn Papa mindestens 1000€ verbleiben...

Leicht verständlich vielleicht dieses aus dem Internet:

Mit der Volljährigkeit ist das Kind als Erwachsener zu behandeln. Ein Betreuungsbedarf entfällt. Der Volljährige ist grundsätzlich für sich selbst verantwortlich und deshalb auch verpflichtet, seine Arbeitskraft zur Sicherstellung seines notwendigen Lebensbedarfes zu nutzen.

Ausnahme:

Der Volljährige befindet sich noch in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium.

Im Unterschied zum minderjährigen Kind muß der Volljährige vorhandenes Vermögen vorrangig verwerten, bevor er Unterhalt von seinen Eltern verlangt:


Unterhaltshöhe:
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen. im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnhaften Kindes richtet sich nach Altersgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle:

Der Unterhalt eines Volljährigen, nicht bei einem Elternteil wohnenden Kindes (z.B. Studierender ) beträgt monatlich EURO 600,00. Erhält das Kind das Kindergeld direkt, reduziert sich der Unterhaltsbedarf auf monatlich EURO 446,00 ( EURO 600,00 - EURO 154,00 ).

Dieser Unterhaltsbetrag ist von beiden Eltemteilen in dem Verhältnis zu tragen, wie ihr jeweiliges Einkommen ihren angemessenen Eigenbedarf in Höhe von EURO 1.960,00 übersteigt.

Beispiel:

Der Vater M erzielt ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von EURO 2920,00; die Mutter F erzielt ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen in Höhe von EURO 1960,00. Das Einkommen des M liegt um EURO 1920,00 über dem angemessenen Eigenbedarf in Höhe von EURO 1.960,00, das Einkommen der F liegt um EURO 960,00 darüber ( Verhältnis 2:1).

M hat mithin an das studierende Kind 2/3 x EURO 446,00 = EURO 297.33
F hat 1/3 x EURO 446,00 = EURO 184,66

zu bezahlen.

....................
 
M

mafa

Guest
... Übrigens, falls du wirklich nichts zu Essen haben solltest, die Eltern nichts mehr zahlen und du zum Sozialamt gehst, ist der mit dir zusammenlebender Freund verpflichtet, dich mit zu ernähren. Ist zwar bescheuert, aber wahr. In diesem Fall wäre es sogar besser, ihr geht dann gemeinsam..

und zum Schluss die §§§

. Allgemeine Vorschriften


§ 1601 Verwandte in gerader Linie

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unteralt zu gewähren.


§ 1602 Unterhaltsberechtigte

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


§ 1603 Voraussetzung der Unterhaltsverpflichtung

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren mindejährigern unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalte gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kinde, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.



§ 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.


§ 1606 Reihenfolge der Unterhaltsverpflichteten

(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig.

(2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren.

(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.


§ 1608 Vorrang der Haftung des Ehegatten

Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten.


§ 1610 Angemessener Unterhalt

(1) Das Maß des zu geährenden Unterhalts bestimt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).

(2) Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.


§ 1610a Unterhaltsanspruch bei Sozialleistungen

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dss die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe der Sozialleistungen.
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Also danke erstmal für deine Info´s Mafa :)

Ich hab trotzdem noch ein paar fragen:

Also ich blick immer noch nicht ganz durch, vielleicht wenn du kurz zeit hast kannst du ja mal des nachrechnen wieviel ich bekommen würde... wäre dir sehr dankbar!

Zu dem thema 223€ beide elternteile, dass kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Meine mutter verdient sogut wie nichts 1100€ - Miete -Versicherung... Der armen Frau bleibt ja nichts mehr zum leben!
Meine Mutter kann das gar nicht zahlen mit dem geringen gehalt

Sie verdient 1100€ - Miete 550€ - (Kindergeld 154€ + 146€ an mich)
also bleiben meiner mutter 250€ zum leben das ist doch ein witz,oder!
Wie kann es bitte sein das mein Vater 1000€ zum leben bleiben und meiner mutter nur 1/4 davon!


Ich hab noch eine Frage:
Mein Vater hat doch jetzt frisch geheiratet, wieviel geld muss/soll er seiner Ehefrau monatlich zahlen. Sie arbeitet nicht! Sie haben keine Kinder! Keine Schulden! Müssen keine Miete zahlen!
Wie wird das dann gerechnet mit mir,also auf mein Anspruch(unterhalt)??


Vielen Dank
Gruß Biene Maya
 
M

mafa

Guest
Hallo Biene,

der Selbstbehalt beträgt nun mal gegenüber volljährigen Kindern 1000€, hat nichts mit den Kosten für Miete, Essen Kleidung zu tun.

Jeder Vater in Trennung hat übrigend einen Selbstbehalt von 840€,
von diesem Geld muß er Auto, Benzin, Essen, Putzfrau Miete etc. selbst bezahlen,


Beispiel:

Vater in Trennung verdient nach Wechsel in Steuerklasse 1


3000€
-5% Arbeitgeberbonus =150€
Verbleiben 2850€
-Kinderunterhalt Kind 1 17 Jahre 524€ ( abzüglich 50% vom Kindergeld -77)
-Kinderunterhalt Kind 2 6 Jahre 386€ ( abzüglich 50% vom Kindergeld -77)

Verbleiben 1940€
- Vorsorgeauwendungen wie Riesterente, LV - 140€

Verbleiben 1800€
- Kreditschulden aus Ehe für Küche etc. 400€ ( Vater zahlt, Mutter kein Einkommen)

Verbleiben 1400€

nun bekommt die Mutter noch Unterhalt, muß nicht arbeiten, weil der kurze noch keine 8 Jahre alt ist..

Berechnet sich wie folgt: Verfügbares Einkommen= 1400€ / 7 * 3 = 600€

Nun hat die Mutter also einen Anspruch auf 600€, dem Vater müssen aber 840€ belassen werden, somit bekommt die Mutter nur 560€.

Also bekommt die Mutter:

560€ Erzeihungsunterhalt
447€ KU 1
309€ KU 2
308€ Kindergeld

1624€ für die beiden Kinder uns sich, davon muß sie aber Miete, Essen , Schule tec. begleichen.

.........


Wie gesagt, dieses bei einer bzw. nach einer Ehe.. Bei mir ist es nicht ganz so schlimm, von 3000€ netto bleiben mir gerade 980€ übrig, konnte mir daher nur eine Wohnung für 355€ leisten.....

Was nun deine Mutter betrifft, bei einer genauen Überprüfung müßte sie ausser dem Kindergeld weniger bis garnichts bezahlen. Sei fair ...und
schenke ihr wenigstens mal einen Blumenstrauß...

Sicherlich hätte sie sogar einen Anspruch auf Wohngeld, sofern sie alllein lebt.

Was den Vater betrifft, bei dem relativ geringen Einkommen, Zahlungsverpflichtung gegenüber 2 weiteren Kindern, etc. könnte es gut sein,
die bisherige Zahlung von 150€ könntest Du als Bonus buchen.


Biene, du bist 21 und für dich selbst verantwortlich, also siehe zu, wie du schnell deine Ausbildung beendest und dich selbst versorgen kannst. Dazu
bist du sogar verpflichtet!!

Bedenke, später könnte es leicht passieren, Vater oder Mutter sitzen im Alterheim und die Betreiber wollen von dir Geld für die Betreuung - so ist
das mit Rechten und auch mit Pflichten in unserer Gesellschaft. Auch kannst
du dich da nicht rausreden, er war ja nur mein Zahlvater...

Mit Recht und Gerechtigkeit hat das Leben leider nur am Rande zu tun

Aber ich hoffe sehr, du siehst die Leistungen deiner Eltern in einem anderen Licht und denkst etwas weiter....und hast etwas mehr Verständniss für deinen Vater..einen anderen bekommst du nicht.


Solltest du überhaupt mit über 21 Jahren Anspruch gegenüber deinen Vater haben ( die Zumutbarkeit für eine Arbeitsaufnahme liegt bei dir relativ hoch ) und diese auch durchzusetzen können, was in diesen Fall schwierig sein wird,
bitte deinen Vater um Offenlegung seiner jetzigen Einkommenssituation.

Nehme dir doch auch ein Beispiel an den vielen Studenten, die sich nicht von Papa oder Mama aushalten lassen und sich am Abend ihr Geld als Kellner(in),
Nachtwächter, Pizzabote oder Taxifahrer(in) verdienen.

Ich selbst durfte als Halbweise (noch 3 Geschwister) keine höhere Schule besuchen, da ich schnell Geldverdienen musste, also mit 15 Jahren in die Lehre und mit 18 Jahren von Zuwendungen unabhängig. Deshalb stehe
ich auch deinen Anspruchsdenken gegenüber deine Eltern etwas kritischer gegenüber.

Ich hoffe, du bekommst wenigstens Arbeit als Erzieherin, ich kenne in meinem Bekanntenkreis allein 3 arbeitslose Pädagogen, einen Architekten die nach ihrem Studion seit mehreren Jahren arbeitslos sind.

Gruß
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Also ich danke dir nochmal für deine Infos !

Ich möchte noch dazu sagen das ich mit meiner Mutter ein Super verhältnis habe und ich würde sie niemals ausnehmen...

Ich will auch so schnell wie möglich meine Ausbildng beenden und meinem Vater nicht mehr auf der Tasche liegen.
Und Ich habe auch noch nicht erwähnt das ich sogar schon 2 Jahre von meinem kurzen leben auf den Unterhalt verzichtet habe...weil ich selbst etwas verdient habe..also so eine schlechte tochter bin ich nun auch wieder nicht...
Ich will meinen Vater ja nicht ausnehmen sondern ich muss einfach von irgendwas leben und deshalb brauche ich das geld!

Nun gut ich danke dir nochmal für deine Antworten,
ist zwar nicht das was ich mir erhofft habe aber jetzt weiß ich zumindest wo ich stehe.

ps. Warum hast du eigentlich so eine schlechte meinung von mir???


Wünsch dir noch alles Gute

Gruß Biene
 
M

mafa

Guest
..hum, du warst also schon unabhängig und hast selbst verdient? Dann ist in meinen Augen dein jetziger Anspruch gegenüber deinen Eltern ( b e i d e n !!) sogar noch viel fraglicher als vorher.

( Hatte mich natürlich gefragt, wieso macht das Mädel mit 21 Jahren eine Ausbildung..was hat sie nach der Schule gemacht..)

Du hast also 2 Jahre bereits gearbeitet ( steuerpflichtig) und hättest sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hilfe...und dich dann erst zu einer Ausbildung entschlossen -?? Dann sind deine Eltern, jetzt wo du auch schon 21 Jahre alt bist, möglicherweise jetzt nicht zum Unterhalt verpflichtet ???

Du hast natürlich bisher keine richterliche Entscheidung, die nach deinem 18. Geburtstag ausgestellt wurde, zum Unterhalt deines Vaters oder auch deiner Mutter in Händen ??



Ich als Vater würde das prüfen lassen.....du aber auch, schon im Interesser beider Elternteile. Möglicherweise zahlten oder zahlen beide ohne rechtlicher Verpflichtung ( also eher aus moralischen Gründen ? )...sei also fair und spreche dann auch mit den Eltern, wenn sich mein Verdacht bestätigt...

Gruß
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Also sorry mafa aber ich glaub du verstehst es falsch....ich habs doch oben schonmal erwähnt aber ich werds nochmal sagen:

A L S O

- Ich war in der Grundschule

- Dann war ich auf der Hauptschule (Quali gemacht)

- Dann bin ich auf die Wirtschaftsschule (Mittlere Reife gemacht)

- Dann habe ich mit meiner Ausbildung angefangen (die 5 Jahre dauert)

1.Ausbildungsjahr
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr / hier habe ich Geld(1000DM) verdient deßhalb musste mein Vater mir nichts zahlen (NICHT STEUERPFLICHTIG)

2.Ausbildungsjahr
Praktikum im Kindergarten (300€) hier musste mein Vater auch nichts bezahlen weil ich geld verdient habe(NICHT STEUERPFLICHTIG)

3.Ausbildungsjahr
Schule (theoretischer Unterricht) hier muss ICH zahlen für die Schule!!!!!!!!!!!!

4.Ausbildungsjahr
Schule (theoretischer Unterricht) hier muss ich ebensfalls zahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

5.Ausbildungsjahr
Berufspraktikum / hier bekomme ich dann 80% des normalen gehalts


Ich bin gerade im 4 Ausbildungsjahr!

Jetzt frag ich dich nochmal
Warum hast du so eine schlechte meinung von mir??
 
M

mafa

Guest
... na ja, Geld verdienen und dazuverdienen - es gibt da schon Unterschiede. Also steigen deine Chancen wieder etwas....anders wäre natürlich eine zweijahrige Tätigkeit mit Steuerpflicht gewesen..


Ich hoffe sehr, du bist dann gut zu den Kindern und zeigst etwas Verständnis für Trennungskinder, die leiden am meisten - früher oder später..

Gruß
 

Biene Maya

Neues Mitglied
Also ich frag dich jetzt zum dritten mal : :evil:
Warum hast du so eine schlechte meinung von mir??????

Und warum glaubst du das ich jetzt eine schlechte Erzieherin werden????
Was ist das denn für ne logik???

Kann es sein dass du schlechten Erfahrung mit Frauen gemacht hast ( Mutter, Ex-Frau) und deswegen mich so angreifst ohne Grund!


Wäre toll, wenn du mir auf Anhieb auf alle drei Fragen antworten würdest.

Grüß Biene
 
M

mafa

Guest
... gerne, also

Ich hoffe, Du wirst gut zu den Kinder sein :troest - ist wie gesagt die Hoffnung und keine Unterstellung, du bist es nicht bzw. du wirst es nicht sein. Das Thema trennungsschwerz wird ja wohl auch auf den Ausbildungsplan stehen, hoffe ich..

Ich habe, im Gegensatz zu anderen Vätern, nach der Trennung nach immerhin 23 Ehejahren den besseren Kontakt zur Mutter meiner Tochter - und liebe im Prinzip alle Frauen :maldrueck ( Ironisch !! Würde mir sofort eine neue "kaufen" wenn ich die Alte los bin und dann noch Geld habe - oder doch nur mieten, oder leasen ?? oder doch bei ebay ??)

( nur nicht so sehr meine Mutter...im Moment habe ich keinen Kontakt, werde sie aber auch nicht beschimpfen)

Wie du bist, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls fand ich deine Beträge mit gekaufter Frau etc. :kotz:

( mit Vätern und auch mit Trennungsvätern wirst du möglicherweise viel Freude haben...und ich hoffe, du bist immer besonders gut zu diesen (Trennungs)-Kindern.. :troest

Ich hoffe aber wirklich, du denkst jetzt etwas anders als vorher....

Gruß
 
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