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| Die letzten Themen im Forum | |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 925, letzte: Heute, 09:09 |
| » HIbbelthread 2012 - gestartet: 10.01.2012 09:27 | Antworten: 48, letzte: Heute, 09:06 |
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| » Frage Babynahrung - gestartet: 05.02.2012 16:34 | Antworten: 3, letzte: Gestern, 10:14 |
| Eltern-Forum | MutterschaftsrichtlinienDie Mutterschaftsrichtlinien wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Sie enthalten verbindliche
Richtlinien zur ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und der Geburt. In den Mutterschaftsrichtlinien sind verschiedene Pflichten
der Ärzte gegenüber den werdenden Eltern sowie der Umfang
der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen festgelegt.
Die Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen umfasst u.a. die Überwachung
des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind durch regelmäßige
Untersuchungen, Diagnose und Therapie sowie die Information und Beratung
der schwangeren Frau über Ihren Zustand und den des Kindes. Darüber
hinaus ist in den Mutterschaftsrichtlinien die Ausgabe eines Mutterpasses
festgelegt. Darin werden u.a. Untersuchungsergebnisse, bedeutsame Erkrankungen
für Schwangerschaft und Geburt, der voraussichtliche Geburtstermin
und Krankenhausaufenthalte eingetragen. Ab Aushändigung des Mutterpasses
sollte die werdende Mutter ihren Mutterpass für Notfälle
immer mit sich führen und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorlegen.
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