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| Die letzten Themen im Forum | |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 925, letzte: Heute, 09:09 |
| » HIbbelthread 2012 - gestartet: 10.01.2012 09:27 | Antworten: 48, letzte: Heute, 09:06 |
| » Herbst-Mamis 2009 - gestartet: 18.10.2009 11:56 | Antworten: 726, letzte: Gestern, 23:37 |
| » Thema OVULATIONSTEST - gestartet: 24.01.2012 19:20 | Antworten: 16, letzte: Gestern, 14:03 |
| » Frage Babynahrung - gestartet: 05.02.2012 16:34 | Antworten: 3, letzte: Gestern, 10:14 |
| Eltern-Forum | MutterschutzfristenAls Mutterschutzfristen gelten die Zeiten des Beschäftigungsverbotes,
die nach dem Mutterschutzgesetz für alle schwangeren Frauen und
Mütter verbindlich sind. Die Mutterschutzfristen umfassen einen
Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt
des Babys. Handelt es sich um medizinische Frühgeburten, d.h.,
hat das Baby ein Geburtsgewicht von weniger als 2.500 g, dann verlängert
sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. Auch
bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen
nach der Geburt des Kindes. Bei Frühgeburten oder bei frühzeitigen
Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist immer um den
Zeitraum, der vor der Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden
konnte.
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