Und ich hatte schon zu zweifeln begonnen:
http://www.kinderschutzbund-nrw.de/StellungnahmeSuperNanny.htm
Die weiteren zur Anwendung kommenden Methoden Max zu disziplinieren umfassen Maßnahmen, die nach der Novellierung des § 1631 Abs. 2 BGB nicht im engeren Sinne als „gewaltfrei“ und „nicht-entwürdigend“ bezeichnet werden können. (Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.)
jetzt sagt bitte nicht wieder, das wäre so prima.
http://www.kinderschutzbund-nrw.de/StellungnahmeSuperNanny.htm
Die weiteren zur Anwendung kommenden Methoden Max zu disziplinieren umfassen Maßnahmen, die nach der Novellierung des § 1631 Abs. 2 BGB nicht im engeren Sinne als „gewaltfrei“ und „nicht-entwürdigend“ bezeichnet werden können. (Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.)
jetzt sagt bitte nicht wieder, das wäre so prima.