Eilt! -  dürfen Grosseltern Sohn einfach entziehen????

kukulux

Namhaftes Mitglied
deswegen mein einwand: vor dem kind erwähnen das die großeltern immer gerne zuhause zu sehen sind. das sie sich aber erstmal zurückziehen werden, ist etwas was ich denke. wenn dem nciht so sein sollte, sollten diese dem psychologen mit beisitzen. kann an sowas nicht anordnen. gerade weil soviel falsch gelaufen ist?

so das das kind bei den eltern lebt. sich auf einem spielplatz mit den großeltern getroffen wird. alle zwei wochenenden oder so. das kind muss zeit haben sich neu einzugewöhnen. sonst bekommt es meines erachtens noch mehr loyalitätskonflikte. wenn unparteiische personen dabei sind, werden diese sich wohl benehmen. vorher sollte mit dem psychologen und den eltern ein gespräch stattfinden. damit alle parteien erkennen was falsch gelaufen ist und wie das ganze jetzt zum wohlke des kindes geändert werden kann.

die verlustangst des kindes und der großeltern könnte zu weiteren spannungen führen.
das ein sohn denkt, seine eltern sind ihm gegenüber loyal, hat wohl eher sein benehmen zu tage gefördert. schulkzuweisung ist hier aber nciht die lösung. das kind gehört zum vater. die großeltern müssen loslassen können und das kind muss eine reelle chance haben sich im leben zurechtfinden zu dürfen.

ich drücke die daumen, das das schnell über die bühne geht. das der junge sich schnell bei euch eingewöhnt. das der papa und eure beziehung bestand hat, denn noch eine trennung wird das kind gänzlich zerstören. das die großeltern schneller einsichtig sind als zu dem jetzigen zeitpunkt.

dass die mutter nciht plötzlich im leben dasteht und das gleichgewicht dann wieder ins wanken bringt. wow, de junge besteht noch ne menge im leben bevor. realistisch gesehen. also der psychologe wird notwendiger sein, als alles andere.

alles gute euch als familie :druecker
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

bevor ich was sage, möchte ich erstmal was Grundsätzliches über das Forum einschieben: Was mir, als Neuling, auffällt ist, dass hier ein Diskussionsstil herrscht, in dem nicht gepöbelt, sonder diskutiert wird. Das finde ich sehr schön.

Aber zum Thema: Das was Du, Freddilysie, über den Vater anmerkst, sehe ich absolut genauso. Allerdings mit einer Einschränkung: In einem Forum schreibt immer nur einer der Partner, es kann also ein falsches Bild entstehen, weil man eben im Internet nur das sieht, was man von Menschen berichtet bekommt. Allerdings bin ich mir mittlerweile nicht mehr wirklich sicher, ob die Beiden sich wirklich komplett über die Lage ausgetauscht haben: Ich durchschaue momentan noch nicht, welche Form der Kontaktaufnahme es durch die Großeltern gegeben hat - mal ist von einem Anruf ("Sind gut angekommen") die Rede, mal von einem Zettel im Briefkasten, auf dem davon gesprochen wird, die Großeltern seien mit dem Einverständnis des Vaters "in der Heide". Schwammig. Ja, das ist es.

Das Einzige was ich, was wir hier tun können ist, auf einer relativ theoretischen Basis zu sagen, was wir tun würden, wenn die Situation so ist, wie beschrieben: Vater lässt Eltern Sohn betreien, weil er sich getrennt hat, viel arbeitet und keine andere Betreuungsperson hat. Großeltern vernarren sich in das Kind, wollen es nicht mehr herbgeben, verwöhnen es nach Strich und Faden, und, als sich die Situation ändert und plötzlich eine Frau ins Leben des Sohnes tritt, die die Mutterrolle einnehmen kann, entziehen das Kind, weil sie Angst haben, es zu verlieren. Dass ist die Situation, so wie ich sie bis vor kurzem noch sah. Nur: Wenn man sich den Thread genau anschaut, und das habe ich nach Deinem letzten Posting getan, kommen immer wieder neue Aspekte ins Spiel, die irgendwie nicht wirklich zusammen passen. Warum, darüber mag ich keine Mutmaßungen anstellen.

Warum man zum Beispiel per Eilantrag eine Einstweilige Verfügung auf Umgangsrecht erwirken muss, wenn man das Sorgerecht hat, ist mir auch nicht klar geworden, als ich gestern nacht unsere eigene Anwältin, die auch in Deutschland aktiv ist, gefragt habe (ich hatte in einer anderen Sache mit ihr zu tun). Als Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts habe ich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, zu entscheiden, wo mein Sohn, meine Tochter sich aufhält. Und wenn mir eine Aufsichtsperson, auch das habe mir noch einmal, dieses Mal von einem deutschen Polizeipressesprecher, bestätigen lassen, die Herausgabe des Kindes verweigert, ist das Kindesentzug. Die Anzeige müssten Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen.

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich möchte hier nur gerne einige Ungereimtheiten aufzeigen, die ich in den Ausführungen sehe, weil ich denke, dass es gut möglich ist, dass der Vater doch sein Einverständnis gegeben hat, oder vielleicht sogar nicht das alleinige Sorgerecht besitzt, und dies, aus welchen Gründen auch immer, seiner Lebensgefährtin nicht vermittelt. Ich sage nicht, dass das so ist. Aber irgendwas bereitet mir Magengrimmen, nachdem ich nun wirklich jeden Post genau gelesen und sogar versucht habe, die Kernpunkte der Geschichte mit eine Computerprogramm in eine Zeitfolge zu setzen.

Hauptpunkt ist der Eilantrag. Was würden wir machen, wenn unser Kind bei einem Verwandten ist, und der oder die sich plötzlich weigert, den Kleinen rauszugeben? Ich persönlich würde ohne Vorankündigung in die Wohnung einmarschieren und meinen Kleinen einfach mitnehmen. Dafür muss ich kein Besuchsrecht beantragen.

Was würde ich tun, wenn ich denn nun, aus welchen Gründen auch immer, Besuchsrecht hätte, und es mir verweigert wird? Ich würde bei Gericht anrufen, das dann Ordnungsgelder verhängt.

Im Moment habe ich jedenfalls den Eindruck, als würden wir nicht die gesamte Geschichte kennen - oder nur eine von drei Seiten, vielleicht.

Viele Grüße,

Ariel
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

also ich habe den Fall jetzt mehrmals sehr lange mit Bekannten und Freunden diskutiert, und wir sind uns einig - da fehlt was, wenn man es sich genau anschaut. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen ist es unmöglich, zu sagen, was das genau passiert ist.

Zunächst mal: Warum lebt das Kind überhaupt bei den Großeltern, und dann auch noch für so lange - vier Jahre lang? Was hat es mit diesem Eilantrag auf sich? Die Großeltern hätten im maximalen Fall eine Pflegschaft bekommen können, so lange zum Beispiel die Sorgerechtsfrage nicht geklärt ist. Nur: Sowas zieht sich nicht vier Jahre lang hin. Aber wenn die Frage geklärt ist, so wie es dargestellt wird, muss man nicht zum Gericht, dann hat man das Sorgerecht. Und wird es auch so schnell nicht wieder los. Denkbar wäre, dass die Richterin versucht hat, einen Kompromiss auszuhandeln, und beide Seiten zugestimmt haben. Eine Einschränkung des Sorgerechts, also eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, kann sie nicht verfügt haben, wenn der Kindsvater dazu fähig ist, seine Sorgepflicht auszuüben. Aber nur dann hätte sie dem Vater ein Besuchsrecht einräumen können, was ja de facto eine Einschränkung seines alleinigen Sorgerechts bedeutet. Sie hätte nur umgekehrt urteilen können: Das Kind lebt beim Vater, und die Großeltern haben ein sehr umfassendes Umgangsrecht.

Und dann: Die Reaktion der Polizei. Da fehlt einem Vater das Kind und die Polizei nimmt keine Anzeige auf? Dazu ist sie verpflichtet. Es ist nicht die Polizei, die entscheidet, ob hinreichende Verdachtsmomente auf eine Straftat oder ein Vergehen hindeuten, sondern die Staatsanwaltschaft, und wenn der Vater das Sorgerecht hat, muss die Polizei auch die Fahndung nach dem Kind einleiten.

Vielleicht bringt die Posterin ja mal ein bisschen Licht ins Dunkel?

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
Hallo,
ich verstehe euch,wenn ihr nicht versteht,wieso mein Freund nicht einfach hingeht und sein Kind holt.
Mit dem Gerichtstermin sollte lediglich eine Regelmässigkeit für das Kind entstehen,um sich so besser an den neuen Lebensmittelpunkt zu gewöhnen.
Da die Grosseltern sich an keine Vereinbarung hielten war dieser Schritt einfach notwendig.Wir wollten dem Kind einfach ersparen sofort aus diesem Haushalt herausgerissen zu werden.
Es kann aber auch nicht sein,wenn wir das Kind holen wollten,es einfach nicht da ist.Die Grosseltern beharren darauf,der Junge bleibt bei den Eltern,fertig.
Da waren alle Diskussionen umsonst.
Wir haben das Nachsehen,weil das Kind einfach nicht greifbar ist.Sie sind jetzt schon über eine Woche weg und wir können nichts dagegen tun.Die Richterin is morgen aus dem Urlaub und wird hoffendlich erkennen,dass die Grosseltern,sich an gar nichts halten sondern wie vorher machen was sie wollen.
Nun hatten sie mal wieder genug Zeit den kleinen zu bearbeiten,was ich sehr schlimm finde.Der weiss zum Schluss gar nichts mehr.
Die Anwältin hat auf jeden Fall eine Vollstreckung einer Strafe beantragt,weil es so nicht weiter gehn kann.Der Junge ist hin und her gerissen und uns liegen die Nerven mehr als nur blank.
Heute ist user Tag,aber wir wissen bis jetzt noch nicht ob er überhaupt daheim ist.Alle Telefonate die wir die Woche versucht haben,blieben ohne Erfolg.Entweder es wird nicht abgenommen oder einfach aufgelegt.Wir konnten uns weder von dem kleinen verabschieden,noch mit ihm die Woche telefonieren.
Ratlos is gar kein Ausdruck.
Egal wie die Vergangenheit gelaufen ist,und wenn es noch so aussieht mein Freund hätte sich nie genug gekümmert.Sie haben kein Recht dazu,das Kind so negativ zu bearbeiten.
Wir wollten gar nichts böses,erst Recht nicht das der Kleine so leidet.
 

die-boese

Mitglied
Übrigens,die Polizei hat uns das so erklärt,weil wir es auch nicht verstehen.Das Sorgerecht liegt beim Vater und die Grosseltern halten sich an gar nichts.
Laut Polizei:Sie geben ihrer Mutter ihr Auto,sie fährt damit und sie sind damit einverstanden.
Jetzt wollen sie das Auto wieder haben und die Eltern sagen,nee heute nicht wir müssen noch ........
Ok,sie wollen es morgen,aber da ist das selbe.Sie bekommen es nicht.So ging das Tage-Wochen und Monate lang.Und die Parteien streiten sich immer mehr und eine Einigung ist auf keinen Fall mehr in Sicht.
Also müssen sie zum Anwalt.Der geht vor Gericht.
Für uns war das ein schlechter Vergleich.Aber Fakt.
Die Polizei darf und muss nur was unternehmen,wenn es kein Vergleich vor Gericht gibt. Wir haben einen grossen Fehler gemacht,wir hätten vor dem Gerichtstermin zur Polizei gehen müssen.Uns sind die Hände gebunden,so is das nunmal.
Wenn wir alles wollten,aber so ein Zirkus nicht.
 

die-boese

Mitglied
Den Verdacht,der Vater würde das Kind erst jetzt holen weil es ein erdräglicheres Alter ist,muss ich sagen,das stimmt nicht im Geringsten.
Der Kleine wurde von vorne bis hinten so verwöhnt und nicht Altersgemäss erzogen,dass es mehr als schwierig wird ihn in einer "Familie" zu integrieren,die auch Regeln hat.
Er schläft mit seinen acht Jahren noch bei seiner Oma im Bett,wird gebadet und bekommt alle Wünsche erfüllt.Von Erziehung keine Spur.
Immer wenn mein Freund sich darüber geäussert hat,wurde ihm gesagt...Wenn du den kleinen alleine bei dir hast kannst du das alleine entscheiden.
Ich gebe zu,da hätte er schon die "Handbremse" ziehen müssen.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
die frage löst das problem nicht :shake

ich denke, das der sohn in einem layalitätskonflikt zu seinen eltern stand. sowas gabs vorher vielleicht noch nicht. aber das sind alles nur mutmassungen. die böse scheint selber auf diese frage nciht einzugehen *FRAGENDSCHAUT*

ich wünsche euch glück, das die sitution ein schnelles ende findet :druecker
 

cde

**verwirrt**
Sie löst das Problem nicht, hilft aber zu verstehen um was es eigentlich geht. Ich verstehe nicht wieso man erst das Kind bei den Großeltern hat und dann doch wieder bei sich haben möchte und jetzt über die Gewohnheiten der letzten Jahre schimpft?!

Und ich kann einfach nicht nachvollziehen wie man nicht wissen kann wo sich sein Sohn/Tochter aufhält.

Ich wünsch trotzdem auch viel Glück :druecker
 
U

UserC

Guest
Ich denke auch, das ein Problem ist die Polizei zu holen um das Kind von seinen Grosseltern - den eigenen Eltern - zu holen.
Ich kenne das Problem, wenn das Kind im Haushalt der Grosseltern mit aufwächst und es müssen da vielen Bereichen Kompromisse geschlossen werden. Ich denke das lief hier aber falsch, da die Grosseltern ja gesagt haben: solang der Kleine bei uns ist, machen wir das so, wenns dir nicht gefällt, mach es anders, wenn er bei dir ist. Dazu "Ja" zu sagen ist sicher der einfachere Weg. Aber nicht der bessere.
Bei uns lief es so, das die Grosseltern zwar das Recht auf Mitendscheidung hatten und haben - das letzte Wort habe ich. Und auch wenn ich nicht da bin, wird es so gemacht, wie ich es für richtig halte - auch wenn meine Eltern es oft anders gesehen haben. Meine Mutter hält sich daran und Isabel weiss das auch von klein auf.
Aber ich dann den Partner verstehen - selbst hätten sie so gehandelt, ich hätte die Polizei auch nicht eingeschalten.
Und was die Kindesentführung betrifft - meine Tochter ist sehr oft allein mit meinen Eltern in den Urlaub. Sobald es aber ins Ausland ging, brauchten sie eine Vollmacht von mir. Ein Zollbeamter hat meiner Mutter das mal so erklärt: ohne die Vollmacht könne es auch eine Kindesentführung, bzw. es heißt ja dann so schön Kindesentziehung, sein.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

äh, wenn die Polizei das so erklärt hat, ist das knallhart am Rande der Strafvereiteilung im Amt - wenn nicht schon darüber hinweg. Ich drösele die rechtliche Lage, so wie sie mir erklärt wurde, nochmal von vorne auf; Genaueres kann allerdings nur ein Anwalt erklären.

Erstmal: Ein Kind ist zwar kein Auto, aber es gibt eine Gemeinsamkeit - Beides befindet sich in irgendeiner Form des Eigentums, nicht des Besitzes, denn der Besitzer ist nur der, bei dem sich der betreffende Körper gerade befindet. Dennoch hatder Eigentümer gewisse Pflichten: Zum Beispiel die, darauf zu achten, dass mit seinem Eigentum nichts Unrechtmäßiges angestellt wird.

Wenn man von einem Kind spricht, dann nennt man die Eigentümerschaft das Sorgerecht. Das ist in Deutschland sehr schwer abzunehmen, oder vollständig abzugeben. Im Regelfall können allenfalls Teilbereiche, zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder das Recht, über die medizinische Versorgung zu entscheiden, abgegeben werden, wenn sich dies auf Grund besonderer Umstände anbietet. Man kann auch jemanden als Aufsichtsperson benennen, der oder die dann aber gegenüber dem Kind keine Rechte, sondern nur Pflichten hat - während hier, wie beim Auto, der Sorgeberechtigte die Pflicht hat, darauf zu achten, dass die benannte Pflegeperson dafür ausreichend geeignet ist.

Leihe ich jemandem mein Auto, und er gibt es mir nicht zurück, ist das Diebstahl. Gebe ich jemandem mein Kind, und er gibt es mir nicht zurück, dann ist das Kindesentzug. Man verliert eben seine Rechte und Pflichten über Eigentum und Familie nicht nach einer bestimmten Zeitspanne des voneinander Getrenntseins. Und dementsprechend haben sich die Großeltern strafbar gemacht, wenn Ihr sie deutlich darauf hingewiesen habt, dass Ihr das Kind haben wollt - es ist das Recht des Sorgeberechtigten.

Allerdings scheint mir hier das Hauptproblem zu liegen: Der Vater scheint sich nicht sicher zu sein, ob er den Jungen wirklich dauerhaft bei sich haben will. Bei dem Gerichtstermin scheint mir die Richterin versucht zu haben, einen Vergleich auszuhandeln, der aber vermutlich kein Urteil ist, weil man eben als Richter kein Eigentum an Menschen verteilen kann, die keine Rechte daran haben.

Die Polizei hat Euch das nicht richtig erklärt. Oder es ist falsch bei Euch angekommen.

Als was müsste man jetzt tun? Zunächst mal müsst Ihr Euch darüber klar werden, was Ihr wollt, bevor Ihr morgen bei der Richterin einmarschiert. Wollt Ihr nochmal einen Kompromiss-Versuch starten? Denn der ist wohl die einzige Möglichkeit, um das hier Heißdiskutierte zu verhindern, aber der wohl auch, so wie Du es beschreibst, den schnellen Verhandlungstod sterben wird. Ihr könntet auch morgens um sechs, wenn die meisten Menschen zu Hause sein sollten, bei den Großeltern vorbei gehen, und das Kind abholen. Das allerdings kann schief gehen. Oder aber Ihr wartet, bis der Junge wieder zur Schule muss, und holt ihn aus der Schule heraus, bewaffnet mit allen Unterlagen, die das Sorgerecht des Vaters belegen. Das wäre die sanfte Verpackung der harten Tour: Damit wäre das Szenario "schreinde Großmutter" verhindert. Aber bevor Ihr das tut, müsst Ihr Euch absolut sicher sein, was Ihr wollt, und das wirklich das vollständige Sorgerecht beim Vater liegt.

Abgesehen davon kann auch die Richterin die Hilfe der Polizei anfordern, um das Sorgerecht des Vaters durchzusetzen.

Und ich sage immer noch: Dem langfristigen Kindeswohl wäre es wohl dienlich, denn eine schleichende Entwöhnung wird von den Großeltern ja nicht gewollt. Womit der Grundstein für die emotionale Katastrophe gelegt ist, wenn die Großeltern mal alt sind, und nicht mehr können.

Viele Grüße,


Ariel
 

die-boese

Mitglied
Hallo,
ja gibt es.Da wir den Kleinen seid nunmehr 11 Tagen,nicht gesehen,geschweige denn gehört haben,hat die Anwältin endlich ein Verwahrnverfahren eingeleitet.
Wir wissen,dass er gut zu Hause angekommen ist,aber bekommen ihn nicht.Bin mal gespannt ob er heute "darf".
Mein Freund hat eine sofortige Herausgabe beantragt,welche die Richterin entscheidet.Wir wollen ihn auf jeden Fall da weg holen.
Die Schule weiss Bescheid und eine Psychologin haben wir auch.Am nächsten Dienstag ist das erste Gespräch mit den Grosseltern und uns.
Ich glaub nicht,dass es was nützt aber wir müssen,diese Gespräche führen.Beschluss vom Gericht.
Uns liegen die Nerven so blank,am liebsten würde ich denen mal sagen,was sie dem Kind und uns allen antun.Alles könnte so einfach sein.
Ich hab gesagt,wenn er heute zu uns kommt behalten wir ihn einfach,aber das wäre laut Psychologin das schlimmste was wir tun könnten.Auch wegen des Verfahrens.
Also heisst es weiter ausharren und ruhig bleiben.
Das wir ihn ganz zu uns holen können sieht aber immer besser aus,bei allem was die sich abhalten.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
komm von dem negativen gedanken runter. das alles blockiert die positiven einflüsse für euch und "euren" sohn.
es geht ums kind und nicht um wer hier was gewinnt.
der psychologe sollte vorallem mit den großeltern reden. das fruchtet mehr. sie sehen nicht was sie tun, denn sie wissennicht was sie da wirklich tun. sind geblendet. euer schmerz verbittert euch und hat eure nerven zu recht strapaziert :troest

aber es wird dem kind nicht guttun, wenn die seiten alle blockieren. hier gilt es sich selbst zu beherrschen. mein mann blockiert auch und macht alles schlimmer. ich rede auf ihn ein mit engelszungen. er hat auch auf seine art recht, aber sein großer sohn braucht ihn auch. wenn meine ss vorbei ist, und ich mich ein wenig eingelebt habe in die neue rolle und wieder kraft habe, werde ich mehr energie darin aufwenden, dass er wieder zu seinem sohn und sein sohn zu ihm findet.
bei uns ist es so, das die mutter seitdem sie kein geld mehr bekommt (für sich selbst) die kinder vorenthält :whatever
aber immer so, das eigentlich wir die doofen sein sollen. kinder sehen das anders. sie können klar denken, auch wenn sie manipuliert werden. ab einem bestimmten alter funktioniert das nur noch aus loyalitätskonflikten.

das ist jetzt eine schwere arbeit die da auf euch zukommt. glaube mir, das kostet eine menge mehr kraft von dir und auch euch als familie. ich wünsche dir und euch kraft dafür und vorallem verstand, gerechtigkeitssinn und ne menge liebe. gelassenheit und coolness dazu :zwinker:
 

die-boese

Mitglied
Hallo Marion,
danke für deine Worte.
Weisst du,es tut unendlich weh,nicht mal ans Telefon bekommen wir den Kleinen.Das ist doch nicht richtig.Ich verstehe die Grosseltern,mit ihren Verlustängsten.Aber er wird so bearbeitet,wir haben einfach Angst,er denkt wir sind böse und wollen für ihn was böses.
Und dann zieht er sich immer mehr zurück.Das is ne grosse Angst.
Bin gespannt,was sie sich heute einfallen lassen,damit er nicht zu uns darf.Oder wie es ihm geht wenn er bei uns ist.
Lg
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
zeit, liebe und verständnis heiligt alle wunden :kisses

wenn ihr das wirklich wollt, dann wird das klappen. seid mit dem herz und verstand dabei. holt euch rat bei eurem psychologen und vertraut auf euren instinkt. dann wird es klappen. vielleicht geht es nicht von heute auf morgen, aber später ganz bestimmt :druecker

erbraucht jetzt seine zeit. die müsst ihr gebenund euch selber dabei aber auch treu bleiben und nicht alles durchgehen lassen, weil er euch nachher leid tut. das hat die familie mit dem großen von meinem mann gemacht. jetzt haben sie den salat.

mehr als libe könnt ihr nicht geben. wenn ihr glücklich seit, dann wird er es auch sein. er bekomt hilfe durch einen psychologen und vielleicht sogar durch die die großeeltern und vorallem durch euch. er wird älter und denkt irgendwann selbständig. er wird euch doof finden weil ihr die eltern seid :rofl
er wird viele dinge tun, die andere auch tun werden, aber ihr bekommt das hin. wenn ihr diesen schritt jetzt gegangen seid, dann geht es auch weiter. es gibt imer mal tiefschläge im leben. nicht dran festhalten was war. die situation ändern. klingt so toll leicht :whatever
ist schnell dahergesagt und es gibt dafür sogar ein patent. sieh das es gut werden wird, dann klappt das. ich bekomme alles wenniches will ;D
durch kraft meiner gedanken und vorstellungen. positiv rangehen. ihr wollt das es besser wird und zum gunsten des kindes und in der zeit in der das ganze braucht :druecker :druecker :druecker :druecker
 
U

User4

Guest
Ich glaub, ich würde dort auch Amok laufen!
Wie kann man nur so verbohrt sein!
:wand

Ich drück euch die Daumen, vor allem, dass der Kleine keinen bleibenden Schaden davon bekommt!
:druecker
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

mit welcher Begründung enthalten die Großeltern denn das Kind dem Vater vor? Was hat die Richterin gestern gesagt? Und was genau denkt die Anwältin? Warum möchte das Gericht einen Gesprächstermin zwischen Euch und den Großeltern? Hat die Anwältin schon einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe gestellt? Ich könnnte mir vorstellen, dass der Termin am Donnerstag (?) die Anhörung dafür ist - oder möglicherweise schon das Hauptverfahren. Wenn Ihr dabei Recht bekommt, was sehr wahrscheinlich ist, wenn Ihr Euch nicht zu einer gütlichen Einigung breit schlagen lasst (Ihr hättet dann sehr wenige Mittel, um diese Einigung auch durchzusetzen), haben die Großeltern zwei Möglichkeiten: Die freiwillige Herausgabe, oder die Durchsetzung mit Hilfe von Ordnungsgeldern und Polizei.

Ich persönlich würde, wenn Ihr diesen Weg gewählt habt, auf ein Urteil drängen, denn erst dann habt Ihr was Echtes in der Hand, und DANACH die Einigung mit den Großeltern suchen - die haben ohnehin ein Umgangsrecht, dass sie vor Gericht auch durchsetzen können, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

Ich würde mich auch nicht dagegen wenden, denn das wäre nicht gut fürs Kind.

Als Vater eines 16jährigen, der mitten in der Nacht in einem Krankenhaus mit erlebte, wie zwei glatzköpfige Polizisten in Klamotten aus dem Altkleider-Container und mehr Brustbehaarung als Knut, der Eisbär, seinen Vater ( nicht mich, meinen Vorgänger) zu Boden warfen und in Handschellen legten, weiß ich nur zu gut, dass solche Aktionen im Kind eine Vielzahl von Reaktionen und Emotionen hervor rufen, die von der jeweiligen Situation abhängen. Man kann dem Kind aber auch helfen, diese Emotionen unter Kontrolle zu bringen, indem man vermittelt, dass es sein musste, weil es einem wichtig ist, was mit dem Kind passiert, und auch, dass es sich in Eurem Fall kein Abschied, sondern ein Neuanfang ist, jedenfalls wenn das Kind den Abschied nicht will. Dafür müsst Ihr dazu in der Lage sein, innerhalb der Familie an einem Strang zu ziehen. Vor der Polizei hätte ich keine besonders große Angst - die können es auch sanft machen, indem sie Zivilpolizisten vorbei schicken, die erst einmal mit den Großeltern sprechen, ihnen die Lage klar zu machen versuchen. Die Fahrt im Polizeiwagen bleibt normalerweise erspart, wenn es alles glatt läuft: Wenn die Lage klar ist, wird das Kind in der Regel schon draußen übergeben. Und bei Euch sehen die Ziviler auch besser aus, als bei uns.

Viele Grüße,


Ariel
 

die-boese

Mitglied
Hallo,
ja es gibt was neues :)
Wir hatten den ersten Termin zu viert mit der Caritas.Die Grosseltern,zeigen keine Vernunft.Sie wurden mal wieder darauf hin gewiessen,wenn sie nicht so vernünftig sind und den Umgang von ihrem Enkel zu seinem Papa,bzw. zu uns erleichtern,holen wir ihn raus ohne Übergang.
Gestern hatten wir ein Termin mit dem Jugendamt mit dem kleinen,weil seine Grosseltern,als Grund der Entziehung angeben,der Junge wolle gar nicht zu uns hätte Angst vor mir usw.Er würde heulen,wenn er kommen soll.
Das ist natürlich Quatsch,er liebt uns und das hat dieser kleine Mann mal schön dort alles gesagt.Er wurde alleine befragt.Er hat Oma und Opa sehr lieb aber er liebt Papa auch und geht sehr gerne hin.Er hat geschwärmt von uns,ich wusste gar nicht,wie lieb er auch mich hat ;-) Tut richtig gut,nach all dem Ärger.
Also hat der vom Jugendamt uns sehr wohl zugesagt,er unterstütze uns wo es nur geht.Die Richterin hat die 5 Termine zwar angesagt bei der Caritas,aber gestern nochmal betont,sollte es zu irgendeinem Vorfall jetzt kommen,wird der Junge sofort da raus geholt.
Jetzt heisst es einen kühlen Kopf behalten und die Intriegen und Gemeinheiten uns gegenüber einfach überhören.
Ich werde auf jeden Fall sobald es was gibt berichten.
Danke fürs zuhören :druecker
 
U

User4

Guest
Anscheinend noch bei den Großeltern!

Ich hoffe ja immer noch, dass es jetzt mal zu ner Vernunftsregelung kommt. :druecker
Warum begreifen die nicht, dass der Junge NICHT denen gehört (er ist ja kein Besitztum :sn7) und vor allem, dass sie NUR Großeltern sind und nicht Eltern, was sie anscheinend verwechseln.

Ich drück weiter :druecker
 
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