E
Elchen
Guest
Ich bin gerade über diesen Artikel gestolpert:
Praxisgebühr auch im Krankenhaus
Die langwährende Debatte um die Praxisgebühr scheint vorerst beendet. Ärzte und Krankenkassen haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Was jedoch während des Streites der letzten Monate wenig Beachtung fand, ist die Tatsache, dass auch die Krankenhäuser von der neuen Regelung betroffen sind.
Berlin (Lifeline) - Nun ist es amtlich: Ab 1. Januar 2004 wird bei jedem ersten Besuch eines Haus-, Fach- oder Zahnarztes im Quartal die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro fällig. 7 Vertreter der Ärzte und Krankenkassen haben sich nun vor dem Bundesschiedsamt in Berlin darauf geeinigt, dass die Ärzte keine Bearbeitungsgebühr für den Einzug der Praxisgebühr erhalten und auch die Kosten für die erste Mahnung von säumigen Patienten übernehmen müssen. Das weitere Inkassoverfahren übernimmt danach jedoch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die entstehenden Gerichtskosten kann sie samt Gebühr einschließlich einer Pauschale von vier Euro vom Patienten verlangen. Wenn auch dadurch kein Erfolg beschert wird, trägt die Krankenkasse das Inkassorisiko.
Trotz der medienwirksam geführten Diskussion im Vorfeld blieb ein Aspekt der neuen Regelung weitgehend unbeachtet: Auch die Krankenhäuser müssen diese Gebühr einziehen, wenn Patienten in den Notfall-Ambulanzen behandelt werden. Ebenso sind von der Gebühr die Institutsambulanzen und diejenigen Ärzte im Krankenhaus betroffen, die an der vertragsärztlichen Versorgung in bestimmten Fachgebieten teilnehmen. „Durch diese Regelung wird der Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser abermals erhöht. Da Patienten, die sich als Notfall ambulant im Krankenhaus behandeln lassen, verständlicherweise andere Sorgen haben, als vorher zehn Euro einzustecken, werden die Kliniken die Gebühr oftmals nachträglich eintreiben müssen”, sagte Jürgen Abshoff, Geschäftsführer der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG). Dennoch müsse niemand befürchten, als Notfall nicht behandelt zu werden, nur weil zehn Euro gerade nicht zu Hand seien, so Abshoff.
Neben der Gebühr von zehn Euro wird es für Patienten bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus ab 1. Januar 2004 weitere Zuzahlungen geben. Künftig werden zehn statt bisher neun Euro bei einer Liegezeit von 28 statt bisher 14 Kalendertagen anfallen.
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Es erschreckt mich,zumal wir eh kaum einen Cent sparen können.
Das wird sicher ein teures Jahr 2004...
Da werden die Steuern etwas gesenkt,na,da ist es doch super,wenn das Geld gleich irgendwo anders wieder reinfließt. :evil:
Ich überlege gerade,was man macht,wenn man wirklich wegen irgendwas ganz schlimmes in die Ambulanz muss..Muss man da im Hinterkopf immer erst den Geldautomaten haben,um die 10 Euro zu holen????
Mich erschreckt sowas,denn man weiß ja gar nicht mehr,wo man das ganze Geld alles noch hernehmen soll.....
Wie lange sind Kinder denn eigentlich von sowas befreit?
Praxisgebühr auch im Krankenhaus
Die langwährende Debatte um die Praxisgebühr scheint vorerst beendet. Ärzte und Krankenkassen haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Was jedoch während des Streites der letzten Monate wenig Beachtung fand, ist die Tatsache, dass auch die Krankenhäuser von der neuen Regelung betroffen sind.
Berlin (Lifeline) - Nun ist es amtlich: Ab 1. Januar 2004 wird bei jedem ersten Besuch eines Haus-, Fach- oder Zahnarztes im Quartal die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro fällig. 7 Vertreter der Ärzte und Krankenkassen haben sich nun vor dem Bundesschiedsamt in Berlin darauf geeinigt, dass die Ärzte keine Bearbeitungsgebühr für den Einzug der Praxisgebühr erhalten und auch die Kosten für die erste Mahnung von säumigen Patienten übernehmen müssen. Das weitere Inkassoverfahren übernimmt danach jedoch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die entstehenden Gerichtskosten kann sie samt Gebühr einschließlich einer Pauschale von vier Euro vom Patienten verlangen. Wenn auch dadurch kein Erfolg beschert wird, trägt die Krankenkasse das Inkassorisiko.
Trotz der medienwirksam geführten Diskussion im Vorfeld blieb ein Aspekt der neuen Regelung weitgehend unbeachtet: Auch die Krankenhäuser müssen diese Gebühr einziehen, wenn Patienten in den Notfall-Ambulanzen behandelt werden. Ebenso sind von der Gebühr die Institutsambulanzen und diejenigen Ärzte im Krankenhaus betroffen, die an der vertragsärztlichen Versorgung in bestimmten Fachgebieten teilnehmen. „Durch diese Regelung wird der Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser abermals erhöht. Da Patienten, die sich als Notfall ambulant im Krankenhaus behandeln lassen, verständlicherweise andere Sorgen haben, als vorher zehn Euro einzustecken, werden die Kliniken die Gebühr oftmals nachträglich eintreiben müssen”, sagte Jürgen Abshoff, Geschäftsführer der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG). Dennoch müsse niemand befürchten, als Notfall nicht behandelt zu werden, nur weil zehn Euro gerade nicht zu Hand seien, so Abshoff.
Neben der Gebühr von zehn Euro wird es für Patienten bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus ab 1. Januar 2004 weitere Zuzahlungen geben. Künftig werden zehn statt bisher neun Euro bei einer Liegezeit von 28 statt bisher 14 Kalendertagen anfallen.
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Es erschreckt mich,zumal wir eh kaum einen Cent sparen können.
Das wird sicher ein teures Jahr 2004...
Da werden die Steuern etwas gesenkt,na,da ist es doch super,wenn das Geld gleich irgendwo anders wieder reinfließt. :evil:
Ich überlege gerade,was man macht,wenn man wirklich wegen irgendwas ganz schlimmes in die Ambulanz muss..Muss man da im Hinterkopf immer erst den Geldautomaten haben,um die 10 Euro zu holen????
Mich erschreckt sowas,denn man weiß ja gar nicht mehr,wo man das ganze Geld alles noch hernehmen soll.....
Wie lange sind Kinder denn eigentlich von sowas befreit?