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    Invaliditätsversicherung für Kinder: Für den Ernstfall vorsorgen

    Versicherung

    Eltern wünschen sich manchmal für ihre Kinder einen kleinen Schutzengel. Doch die absolute Sicherheit für den Nachwuchs wird es niemals geben. Dennoch lassen sich mit einer Invaliditätsversicherung für Kinder die finanziellen Folgen einer Behinderung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mindern. Diese wichtigen Fakten sollten Sie beim Abschluss einer Invaliditätsversicherung für Ihr Kind nicht außer Acht lassen:

    Reicht eine Unfallversicherung nicht aus?

    Viele Eltern oder Großeltern möchten für den Ernstfall „Behinderung“ Vorsorge treffen und entscheiden sich für eine Unfallversicherung. Diese deckt jedoch nur schwerwiegende Gesundheitsschäden durch einen Unfall ab. Behinderungen durch eine Krankheit, wie beispielweise Asthma, finden darin keine Beachtung.

    Was leistet eine Invaliditätsversicherung für Kinder?

    Im Falle von schwerwiegenden Gesundheitsschäden durch einen Unfall oder eine Erkrankung und einer daraus resultierenden Behinderung von mehr als 50 %, zahlt die Versicherung entweder eine monatliche Rente, eine einmalige Kapitalzahlung oder auch beides. Versicherungsexperten empfehlen einen Tarif abzuschließen, der sowohl eine lebenslange monatliche Rente als auch einen Einmalbetrag auszahlt. Denn auf diese Weise können eventuell notwendige Umbauten aufgrund der Behinderung, ein Elektrorollstuhl oder spätere Einkommensausfälle für die Eltern bzw. das Kind grundlegend abgesichert werden. Einen“ solchen Tarif bietet beispielsweise die Kinderinvaliditätsversicherung von Basler.

    Für wen können Eltern oder Großeltern die Versicherung abschließen?

    Je nach Versicherer können Kinder im Alter von frühestens 6 Wochen bis maximal zum 24. Lebensjahr durch eine Invaliditätsversicherung für Kinder gegen eine schwere Behinderung von mindestens 50 % abgesichert werden. Je früher die Police abgeschlossen wird, desto besser ist es. Eltern müssen bei der Antragsstellung diverse Gesundheitsfragen beantworten und immer jeglichen Krankheitsverdacht gegenüber der Versicherung äußern, auch Entwicklungsstörungen usw. Darüber hinaus müssen sie die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Im Ernstfall kann dies dazu führen, dass die Versicherer den Vertrag aufgrund von Vorerkrankungen verweigern.

    Reicht die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus?

    Rund 80 % der Unfälle passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift jedoch nur bei Unfällen in der Schule, dem Kindergarten oder Hort bzw. auf dem Weg dorthin. Krankheiten, die eine schwere Behinderung nach sich ziehen, werden in keinster Weise von der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt. Die Invaliditätsversicherung schließt damit eine große Lücke.

    Wer ermittelt den Grad der Behinderung beim Kind?

    In der Regel beurteilt das Versorgungsamt oder ein anderes Amt für Schwerbehindertenrecht den Grad der Behinderung.

    Worauf muss ich noch achten?

    Wie so oft bei Versicherungsverträgen lohnt sich das Lesen des Kleingedruckten. Informieren Sie sich im Voraus darüber, welche Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Bringen Sie ebenfalls in Erfahrung, ob eventuell geleistete Zahlungen der Versicherung bei späterer Rückstufung unter einen Behindertengrad von“50 % zurückgezahlt werden müssen.

    Fazit: Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung treffen Eltern oder Großeltern Vorsorge für ihre Kinder oder Enkelkinder im Falle einer schweren Behinderung von mehr als 50 % in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Der Versicherer zahlt je nach abgeschlossenem Tarif eine Einmalzahlung, eine lebenslange monatliche Rente oder beides.