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    Mehr Schutz gegen lästige Telefonwerbung

    Endlich soll es einen Schutz gegen nervige Telefonwerbung geben. Wer kennt das nicht: das Telefon klingelt, die Rufnummer ist unterdrückt, und wenn man abhebt, verspricht eine freundliche Stimme fantastische Gewinne, Traumreisen in die Karibik oder günstige Telefontarife. Mag die unerwünschte Werbung einmal am Tag vielleicht noch nicht allzu sehr nerven, sieht das spätestens beim mehrmaligen Läuten des Telefons anders aus. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschten sich deshalb ein Gesetz, das gegen unerwünschte Telefonwerbung schützt.

    Auch bisher war Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis wettbewerbswidrig und verboten. So steht es im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

    Jetzt sollen Verbraucher noch besser geschützt werden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz, das Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschter Werbung am Telefon schützt. Mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP wurde das Vorhaben am 26. März 2009 abgesegnet. Die Grünen lehnten es ab, die Linken enthielten sich.

    Künftig drohen Firmen, die sich nicht an das Gesetz halten hohe Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Erlaubt ist die telefonische Werbung nur, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich seine Genehmigung erteilt hat. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Verbraucher künftig mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, zu widerrufen. Dies gilt etwa bei Zeitschriftenabonnements oder Lotteriedienstleistungen. Abhängig vom Einzelfall wird die Frist dazu zwischen zwei Wochen und einem Monat betragen.

    Weiter enthält das Paket auch einen besseren Schutz vor sogenannten „untergeschobenen“ Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen (Slamming). Der neue Vertragspartner muss nun bei einem Wechsel des Anbieters sowie bei Änderungen der Preselection schriftlich nachweisen, dass der neue Kunde den alten Vertrag auch tatsächlich gekündigt hat.

    Und noch ein Gutes für die Verbraucher hat das neue Gesetz. Zukünftig sollen Werbeanrufer ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. In der Vergangenheit wurde diese Möglichkeit gerne genutzt, um die Identität des Anrufers zu verschleiern Künftig drohen nun Strafen bis zu 10.000 Euro.

    Man wird sehen, wie sich Werbung am Telefon nun gestaltet. Weitere gute Informationen gibt es im Rusch-Hour-Blog.