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    Reform des Sterbehilfegesetz: Ärzte lehnen Vorschlag ab

    Friedhof

    Geschäftsmäßige Sterbehilfe soll verboten werden. Hierfür wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, den die Bundesärztekammer aber ablehnt. Es gebe zu viele undichte Stellen, mit denen sich Schindluder treiben ließe – der Arzt sei außerdem dafür da, Leben zu erhalten. Entsprechend sei ein Arzt nicht dafür zuständig, „den Stecker zu ziehen“.

    Max Kaplan, der Vizepräsident der Bundesärztekammer, sagte der DPA, dass der Gesetzesentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe nicht weit genug führe und zu viele Schlupflöcher beinhalte. Der Entwurf sieht vor, dass „nahe stehende Personen“ bei der Hilfe zur Selbsttötung straffrei ausgehen sollen. Kaplan ist dieser Abschnitt bereits zu viel – der Gesetzgeber solle nur das Nötigste regeln.

    Immerhin könne auch ein Arzt in die Kategorie „nahe stehende Person“ fallen, wenn es ein hinreichend starkes Vertrauensverhältnis gebe. Kaplan sieht außerdem gar keine Notwendigkeit daran, als Arzt aktive Sterbehilfe zu praktizieren. Wer im Sterben liege, frage nicht danach, ob er die Todesspritze bekommen könne. Die Patienten wollen stattdessen von Schmerzen, Albträumen und Atemnot erlöst werden und da könne die Medizin helfen.

    Nach Kaplans Meinung kommt die Forderung nach einem selbstbestimmten Tod von gesunden Menschen. Tatsächlich terminal kranken Personen ist es hingegen eher wichtig, von vertrauten Personen Beistand zu erhalten. Sie möchten dann meisten in Ruhe – nach Möglichkeit – in den eigenen vier Wänden sterben. Weiterhin sieht Kepler die Gefahr, dass bei einer Erleichterung der Sterbehilfe die Position des Arztes verrückt werden könnte: Dessen Aufgabe sei es, Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Schmerzen zu beseitigen – Töten stehe nicht auf der Agenda.

    [n-tv]