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    Elternzeit: Herzensangelegenheit oder finanzielles Abwägen?

    In vielen Familien sind beide Beziehungspartner voll berufstätig. Der Wunsch nach Kindern gehört zu der Familienplanung. Ein Teil dieser Ausrichtung bezieht sich auch auf finanzielle Aspekte, besonders dann, wenn zeitweise sich ein Elternteil um den Nachwuchs kümmern möchte. Damit die Gehaltsausfälle zumindest teilweise aufgefangen werden, zahlt der Gesetzgeber für einen bestimmten Zeitraum Elterngeld. Die Höchstdauer dieser Bezüge gilt für maximal 14 Monate (Stand 2015). Da diese staatlichen Zahlungen den Gehaltswegfall nicht vollständig kompensieren, besteht die Gefahr der wirtschaftlichen Unterversorgung. Um diese Lücken zu füllen, versuchen Betroffene während der Elternzeit Kredite aufzunehmen, dazu gibt es einiges an Informationen einzuholen und Voraussetzungen zu beachten.

    Der Wunsch nach einem Kind verbindet einen Großteil junger Arbeitnehmer. Das Spagat zwischen persönlicher Zielsetzung und individuellen finaziellen Voraussetzungen ist oftmals immens. Nicht immer reicht ein einzelnes Gehalt zur kompletten Familienversorgung. Der Gesetzgeber sieht eine zeitliche Elternzeit bis zu drei Jahren vor. Während dieser Zeit genießen erziehende Mütter oder Väter Kündigungsschutz, wenn sie sich dazu entschließen sich in Vollzeit um die Erziehung des Nachwuchses zu kümmern und der Arbeitsstelle fernbleiben. Entschließen sich Eltern nach dieser Zeit zu einer Rückkehr an den Arbeitsplatz, müssen Betroffene zum Teil mit Veränderungen beim Arbeitgeber zurechtkommen, ein Teil der Eltern sieht hierbei Nachteile für die eigene Karriere.

    Versorgungslücken und Eventualitäten beachten

    Nun ist es so, dass für den Zeitraum zwischen 12 und 14 Monaten eine besondere Bezuschussung durch das Elternzeitgesetz möglich ist. Gezahlt werden zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Elterneinkommens. Damit entsteht eine finanzielle Lücke von 33 Prozent, die unter Umständen von wichtiger Bedeutung sein kann. Vor der Geburt können Eltern nur teilweise planen, welche wirtschaftlichen Belastungen auf sie zu kommen. Die Ausgaben überschreiten die Einnahmen, Angespartes reduziert sich und für Zukunft gibt es keine ausreichenden Rücklagen. Entweder wird bei solchen Problemen die geplante Auszeit von der Arbeitsstelle reduziert oder in Zahlungsnot geratene Eltern ersuchen einen Geldzuschuss, zum Beispiel innerhalb der Verwandtschaft oder bei Kreditinstituten.

    Wirtschaftliche Sicherheit oder K.O.-Kriterium? Elterngeld kann nicht gepfändet werden

    Der Weg zur Bank und die Anfrage nach einem Überbrückungskredit, beziehungsweise Privatkredit erfordern einiges an Informationen zu Bedingungen und Hintergrundwissen zu Aspekten der Kreditvergabe. Zum einen müssen sich die Finanzhäuser an allgemeingültige Vorgaben durch den Gesetzgeber oder durch die Bankenaufsicht halten, weiterhin sind die Voraussetzungen durch das jeweilige Kreditinstitut und deren Geschäftsbedingungen geregelt. Die Kreditgeber bewerten Risiken und persönliche Rahmenbedingungen. Wie hoch ist der Ausfall des Einkommens, in welcher Beschäftigungsform steht das allein wirtschaftende Elternteil bei seinem Arbeitgeber, und welche Verbindlichkeiten müssen gegen das Einkommen gegengerechnet werden? Kreditsuchende müssen wissen, dass das ausgezahlte Elterngeld, nicht zu dem pfändbaren Einkommen gehört und damit mögliche Verzugsforderungen für die Bank nicht abgedeckt werden.

    Vergleiche Einholen und Verhandlungen eingehen

    Selbstverständlich ist eine Kreditaufnahme bei den Finanzinstituten grundsätzlich möglich – man sollte rechtzeitig aussagefähige Vergleiche einholen, etwa bei www.kreditvergleich24.com. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen, der Umfang des Kreditbedarfs und die monatlich zahlbaren Kreditbeträge. Weiterhin geben Kreditlaufzeiten einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung der Kreditvergabe. Besonders dann, wenn feststeht, dass nach der genutzten Elternzeit auch wieder beide Gehälter zu den festen Einkünften zählen, dann gehört das zu den positiven Zeichen für eine Kreditvergabe.