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    In Sachen Kindergeld: Wer hat Anspruch und für welchen Zeitraum?

    Geld

    Das Kindergeld ist eine gute Sache und in Deutschland steht jedem Kind rechtmäßig Kindergeld zu. Dies ist für viele Eltern auch mehr als wichtig – um nicht zu sagen überlebenswichtig! So manche Eltern und gerade auch Alleinerziehende schaffen es oft nur „eben so“ über die Runden zu kommen. Da leistet das Kindergeld einen wertvollen Beitrag dazu, dass man dem Kind und der kleinen Familie mal etwas gönnt, oder auch eine wichtige Anschaffung tätigt, die für das Aufwachsen oder auch die Bildung des Kindes wichtig ist.

    Allerdings gibt es hier diverse Ausnahmen und Unterschiede, nicht nur in der Höhe des Kindergeldes, sondern auch wie lange der Anspruch geltend gemacht werden kann und in welchen Fällen der Anspruch möglicherweise auch entfällt. Unterschiedliche Aspekte und Umstände können dazu führen, dass der komplette Bezug erlischt oder ruht.

    Jedes Kind bis 25 Jahre hat Anspruch auf Kindergeld

    Diese Regelung gilt grundsätzlich zunächst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes. Allerdings endet zunächst der Anspruch bei Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres erhalten Eltern ein Schreiben der Familienkasse in dem hinterfragt wird, ob das Kind weiterhin die Schule besucht wie das beispielsweise bei später Einschulung der Fall sein kann und das Kind erst mit erreichen des 19. Lebensjahres die Abiturprüfung abschließen kann oder der Besuch eines Berufskollegs nach Schulabschluss, um das Abitur zu erreichen und zeitgleich einen Ausbildungsgang abschließt. Hierfür werden in der Regel drei Jahre benötigt, die nach sämtlichen Schulabschlüssen erforderlich sind. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bis zur Abiturprüfung geltend.

    Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder

    Das regelrechte Kindergeld ist gestaffelt. Das bedeutet, dass für das erste und zweite Kind seit dem 1. Januar 2016 190 Euro monatlich ausgezahlt werden, fürs dritte Kind dann 196 Euro und ab dem vierten Kind 221 Euro. Der Kinderzuschlag hat sich zudem ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich erhöht. Zur Zahlung des Kindergeldes sind die Steueridentifikationsnummern des Antragstellers und des Kindes erforderlich, die bei allen Kindergeldanträgen aufgeführt werden müssen. Wer wissen will, wann man genau das Kindergeld ausbezahlt bekommt, kann unter vorstehendem Link vorbeischauen.

    Ausbildung oder Studium?

    Sobald das Kind volljährig ist, keine Schule mehr besucht und nicht studiert oder einer Ausbildung nachgeht, ist der Anspruch auf Kindergeld gegeben, wenn das Kind einen Ausbildungsplatz vorweisen kann, diesen aber erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann, oder sich für ein Erststudium eingeschrieben hat und diese ebenso erst zu einem späteren Zeitraum beginnen kann. Ebenso besteht ein Anspruch während zwei Ausbildungsabschnitten. Allerdings gilt diese Überbrückungszeit der Kindergeldauszahlung nur für vier Monate. Hat das Kind schon eine Ausbildung beendet und wartet auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz oder trifft eine zweite Überbrückung zwischen zwei Ausbildungen zu, steht für diesen Zeitraum ebenfalls der Anspruch auf Kindergeld zu. Allerdings darf das Kind in dieser Zeit keiner Arbeit nachgehen, die über das Maß einer geringfügigen Beschäftigung hinausgeht. Auch befristete Arbeitsverträge können zu einem Erlöschen des Kindergeldanspruchs führen. Diese Beschäftigung nennt man auch diesbezüglich eine unschädliche Beschäftigung.