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    Verantwortungsvoller Schutz der Familie durch eine Privathaftpflicht

    Dass Kinder dazu neigen, sich auch bei Freunden und Bekannten wie ein Elefant im Porzellanladen zu verhalten, wissen Eltern nur zu gut. Kaum dreht man ihnen den Rücken zu, finden sie die kreativsten Methoden, Unsinn anzustellen. Ein Glück, dass es die Privathaftpflicht gibt! Doch zahlt sie auch in jedem Fall? Experten raten dazu, genau zu prüfen, welche Leistungen in der Privathaftpflicht enthalten sind.

    Deliktunfähige Kinder – Was bedeutet dies?

    Hat der fünfjährige Sohn während des Spielens im Garten beschlossen, mit verschmutzten Schnellbällen die Fassade des Nachbarn zu verzieren, könnte dieser auf den Kosten für den Schaden an der Hauswand sitzen bleiben. Denn der Gesetzgeber sieht Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig an. Für Eltern bedeutet diese Phrase der deutschen Rechtsprechung nichts anderes, als dass ihr Sohn oder die Tochter juristisch nicht belangt werden kann. Eltern sind dann nur zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie die Aufsichtspflicht für ihr Kind vernachlässigt haben. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit wird dabei nicht berücksichtigt. Die meisten Privathaftpflichtversicherungen kommen daher für solche Schäden nicht auf. Umso wichtiger ist es, eine“zuverlässige Privathaftpflichtversicherung“zu wählen, die auch Schäden von Kleinkindern in ausreichender Höhe versichert. Somit wird auch das nachbarschaftliche Verhältnis oder eine Freundschaft im Falle eines Missgeschicks des Kindes aufrecht erhalten.

    Die Deckung von Gefälligkeitsschäden hebt gute Versicherer von anderen ab

    Hilfe unter Freunden und Bekannten ist doch eine Selbstverständlichkeit, oder? Als bestes Beispiel dafür steht die Umzugshilfe. Die Waschmaschine muss in den dritten Stock, zahlreiche Kartons ebenso. Wie schnell kann dabei die gute Kristallvase zu Bruch gehen oder der neue LED-TV Schaden nehmen! Diese sogenannten Gefälligkeitsschäden, die bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung entstehen, können von den Geschädigten nicht geltend gemacht werden. Ausnahme ist die grobe Fahrlässigkeit des Helfers. Doch die Freundschaft ist den meisten Menschen mehr Wert, als ein zerrissenes Sofa. Nur eine Privathaftpflicht, die auch die Deckung von Gefälligkeitsschäden beinhaltet, sichert den freundlichen Helfer in einem solchen Fall ab. Sie reguliert die Schadensfälle unkompliziert bis zur im Vertrag vereinbarten Deckungshöhe.

    Fazit: Obwohl Kinder automatisch in der Privathaftpflicht der Eltern versichert sind, werden nicht alle Schäden durch diese gedeckt. Auch unentgeltliche Hilfeleistungen, bei denen ein Schaden entsteht, sind oft nicht in den Policen inkludiert. Wichtig ist daher, genau auf die Klauseln zu achten: Eine Privathaftpflicht, die die Deckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder übernimmt sowie auch Gefälligkeitsschäden reguliert, ist eine sinnvolle Investition.