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    Alternative Heilmethoden ja, Kostenübernahme nein? – eine Heilpraktikerversicherung zahlt

    Sanfte Naturheilverfahren gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden steigt stetig. Gleichzeitig übernimmt jedoch die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur für sehr wenige dieser Behandlungen. Um diese Leistungslücke zu schließen, können Patienten eine Zusatzversicherung „Heilpraktiker“ abschließen. Wir haben das Wichtigste in Kürze für Sie zusammengefasst.

    Heilpraktikerversicherung – sinnvoll oder nicht?

    Auch wenn einige Gesetzliche Krankenkassen bereits teilweise alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, übernehmen sie kaum die Kosten für weitere Naturheilverfahren. Dem gesetzlich versicherten Patienten obliegt es selbst, privat für die Behandlung bei einem Heilpraktiker aufzukommen. Eine weitere Möglichkeit stellt eine Zusatzversicherung dar. Zahlreiche Zusatzleistungen im Rahmen einer Heilpraktikerversicherung stehen dem Patienten dann als Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin zur Verfügung. Doch auch der Leistungskatalog dieser Versicherer variiert stark, weswegen vor Abschluss dieser die Kernleistungen genauer unter die Lupe genommen werden sollten.

    Heilpraktikerversicherung und Gesundheitsfragen

    Wie bei anderen Versicherungsverträgen auch, kommt man um die Gesundheitsfragen zu“ Vorerkrankungen des Versicherers nicht herum. Daraus resultierend kann ein Ausschluss von Leistungen oder gar eine Ablehnung folgen. In aller Regel tritt bei den meisten Anbietern eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten ein. In seltenen Fällen übernehmen die Versicherer auch Psychotherapien, die jedoch erst nach einer 8 monatigen Wartezeit möglich sind. Nur wenige Anbieter verzichten gänzlich auf Wartezeiten. Generell gilt: je jünger und gesünder der Patient, desto niedriger fallen die Beitragszahlungen aus. Daher schließen bereits viele Eltern eine solche Zusatzversicherung für ihre Babys oder Kleinkinder ab.

    Weitere Tipps für den Abschluss einer Heilpraktikerversicherung

    • Jeder Patient sollte darauf bedacht sein, nur einen Tarif abzuschließen, welcher den individuellen Bedürfnissen gerecht wird und der Leistungen abdeckt, die tatsächlich auch benötigt werden.
    • Beachtung finden sollte außerdem die maximale jährliche Erstattung, die in der Regel zwischen 1000 € und 2500 € liegt.
    • Die Heilpraktikerzusatzversicherung übernimmt nicht standardmäßig Heilmittel, wie beispielsweise Ergotherapie und Physiotherapie bzw. trägt sich nicht generell die Kosten für Medikamente. Diese Leistungen sind tarifabhängig.
    • Blutuntersuchungen im Labor übernimmt eine Heilpraktikerversicherung in aller Regel nicht. Der Hausarzt führt diese bei Bedarf kostenlos für gesetzlich Versicherte durch.
    • Die Erstattung einer guten Heilprakterversicherung lehnt sich an einen umfangreichen Leistungskatalog an bzw. orientiert sich an dem sogenannten Hufelandverzeichnis.
    • Die Heilpraktierversicherung kommt in den meisten Fällen nicht nur für die Behandlung durch Heilpraktiker auf, sondern auch für die Behandlung durch Fachärzte für Naturheilverfahren. Dem liegt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.

    Fazit: Wer auf die Behandlung mit Naturheilverfahren durch einen Heilpraktiker oder Facharzt für Naturheilkunde wert legt, kann nur in geringem Maße auf die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung bauen. Interessierte Patienten sollten sich über eine Heilpraktikerversicherung informieren. Je früher diese abgeschlossen wird bzw. je gesünder der Patient ist, desto niedriger fallen die Tarife der Versicherer aus. In jedem Fall sollten die Leistungen der unterschiedlichen Tarife einer Heilpraktikerversicherung genau unter die Lupe genommen werden.