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    Checkliste für den Umzug von der Mietwohnung in die Eigentumswohnung

    Umzug

    Lange hat es gedauert, nun ist es so weit. Die Eigentumswohnung ist renoviert und der Umzug aus der Mietwohnung steht bevor. Damit der Umzug relativ entspannt über die Bühne läuft und in dem ganzen Trubel nichts vergessen wird, ist es ratsam, eine Checkliste anzufertigen. Eine der ersten Überlegungen ist, soll der Umzug nur mit Freunden erfolgen oder ist es besser, eine Firma damit zu beauftragen. Der Vorteil bei einem Umzugsunternehmen ist, dass im Vorfeld entsprechende Ratschläge erteilt und der Großteil der Arbeit von Fachkräften übernommen werden. Wichtig bei der Wahl der Spedition ist, wie seriös das Unternehmen arbeitet. Der preiswerteste Anbieter hat nicht immer den besten Ruf.

    Übergabeprotokoll beim“Wohnungswechsel erstellen

    Auf die Checkliste gehört auch, dass bei der alten Mietwohnung ein Übergabeprotokoll erstellt wird. Hier wird festgehalten, in welcher Form die Mietwohnung an den Vermieter übergeben wurde. Auch die Zählerstände von Gas und Strom sind zu erfassen. Mit diesem Schriftstück können spätere Streitigkeiten verhindert werden, denn beide Seiten haben eine ordnungsgemäße Übergabe per Unterschrift bestätigt. Bevor das alte Heim verlassen wird, sollte unbedingt noch ein Blick in den Briefkasten geworfen werden.

    Halteverbot für den Umzugstag einrichten

    Eine Halteverbotszone einrichten ist vor der Mietwohnung und der Eigentumswohnung sehr ratsam. Die Halteverbotszone wird beim Ordnungsamt beantragt und spätestens 72 Stunden vor dem Umzug werden die entsprechenden Schilder aufgestellt. Das Beantragen sowie Auf- und Abstellen der Halteverbotsschilder kann durch eine erfahrene Umzugsfirma wie Frasch Umzüge übernommen werden. Ein einfaches Anbringen eines Flatterbandes zwischen zwei Stühlen genügt nicht. Auch ein Schild mit der Bitte an die Nachbarn, in dieser Zeit keine Autos abzustellen, ist rechtlich nicht bindend. Eine Halteverbotszone einzurichten entspricht den gesetzlichen Vorgaben der StVO. Die Möbelspedition hat nun genügend Platz, um ihren Lkw direkt vor der Mietwohnung abzustellen.

    Muss in der neuen Eigentumswohnung ein Festnetzanschluss eingerichtet werden, so ist manchmal mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen. Freunde und Bekannte sind zu informieren, dass der Anschluss über das Festnetz vorübergehend nicht funktioniert.

    Ummeldungen nach dem Umzug beantragen

    Auf jeden Fall sollte auf der Checkliste vermerkt werden, dass die Ummeldung nicht vergessen wird. Die Ummeldung kann im Pass- oder im Bürgeramt erledigt werden. Erfolgt der Umzug in eine andere Stadt, so sind weitere Dinge zu beachten. Es sind die Versicherungen über die neue Anschrift zu informieren. Für das neue Eigenheim ist eine Änderung der Haftpflichtversicherung erforderlich. In die Checkliste gehört auch, die Ummeldung des eigenen Fahrzeuges. Wird in eine andere Stadt oder Gemeinde gezogen, kann zu einer Änderung der Steuerklasse führen. Zu beachten ist, bei einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio rechtzeitig die Kündigung einzureichen. Über die Post wird ein Nachsendeauftrag beantragt. Ein Nachsendeauftrag ist sehr wichtig, denn sonst könnten wichtige Briefsendungen verpasst werden. Besonders fatale Folgen können eintreten, wenn ein gelber Brief vom Gericht oder des Gerichtsvollziehers nicht fristgemäß in Empfang genommen wird. Ein Nachsendeauftrag kann auch sehr unkompliziert über das Internet beantragt werden.

    Haustiere beim Umzug

    Wer Haustiere hat, sollte diese am Umzugstag bei Freunden oder Verwandten unterbringen. Besonders für Katzen wäre der Stress an diesem Tag enorm. In der neuen Eigentumswohnung sollte die Umgebung möglichst der alten Situation ähneln. Katzen mögen keine größeren Veränderungen. Trotzdem bleibt den Tieren nichts anderes übrig, sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Mit einigen kleinen Leckerbissen kann den Fellnasen das neue zu Hause schmackhaft gemacht werden.

    Nachdem die Familie in das eigene Heim gezogen ist, sind noch an einige Dinge zu denken. Nicht alle Leute besitzen einen Werkzeugkoffer und müssen sich deshalb verschiedene Dinge bei Freunden ausborgen. Nach dem Einrichten der Wohnung ist daran zu denken die genutzten Werkzeuge in sauberem Zustand wieder zurückzugeben. Bei Einkäufen sind die entsprechenden Belege aufzubewahren, denn diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Am Ende sollte nicht vergessen werden, welche Freunde standen bei der Umzugsauktion mit Rat und Tat zur Seite. Eine kleine Einzugsfeier als Dank ist das Mindeste.