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    Bildungskredit

    Schüler und Schülerinnen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen sowie Studierende können zur Finanzierung ihrer Ausbildung einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen. Dieser Kredit wird durch das Bildungskreditprogramm angeboten und steht neben Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder zusätzlich zu diesen als Möglichkeit für eine Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung. Für die Beantragung dieses Kredites spielen Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern keine Rolle.

    Für den Erhalt dieses Bildungskredites gelten ab dem 01. April 2009 neue Förderbestimmungen. Diese wurden gemeinsam vom Bundesverwaltungsamt und der für die Darlehensvergabe zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) festgelegt. Die generelle Zielsetzung des Programms wird durch die neuen Förderbestimmungen nicht verändert, allerdings kann nun ein etwaiger Kreditbedarf genauer abgedeckt werden.

    So bleibt die Kreditsumme weiterhin auf maximal 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt begrenzt, jedoch können die Kreditnehmer nun von den Änderungen der Monatsraten und der Einmalzahlung profitieren. Auch andere Punkte wurden klargestellt und angepasst.

    Der Bildungskredit kann nur von volljährigen Personen beantragt werden und wird höchstens bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Auszubildende das 36. Lebensjahr vollendet.

    Zuständig für die Beantragung des Bildungskredites ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Wer einen Bildungskredit beantragen möchte, formuliert dies schriftlich an das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln oder reicht den Antrag online unter www.bildungskredit.de ein. Werden die Förderungsvoraussetzungen vom Antragsteller erfüllt, erteilt das Bundesverwaltungsamt einen Bewilligungsbescheid. Dieser berechtigt die Auszubildenden, einen Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau abzuschließen. Die Auszahlung des Bildungskredites erfolgt direkt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

    Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit und zu den ab 01. April 2009 geltenden neuen Förderbestimmungen sind auf der Webseite www.bildungskredit.de abrufbar.