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    Braucht mein Kind wirklich ein Handy?

    Viele Eltern stehen vor der Entscheidung, ob das Kind ein Handy braucht. Aktuell wird das meistens dann, wenn das Kind in die weiterführende Schule kommt, also mit dem Wechsel von der Grundschule auf die nächsthöhere Schulform.

    Es gibt keine allgemein verbindliche Vorschrift, welche das optimale Alter des Kindes für ein mobiles Telefon vorgibt, daher müssen Sie selber zusammen mit dem Kind überlegen, wann es das Handy wirklich braucht und wann es eher unnötig und überflüssig ist. Sie sollten kritisch hinterfragen, ob Ihr Kind überhaupt fähig ist, ein Handy verantwortungsbewusst zu besitzen und ob dahinter nicht nur Modegründe stehen.

    Die Nachteile, die ein Handy fast schon automatisch mit sich bringt, liegen auf der Hand: Das Kind könnte auf nicht altersgerechte Seiten gelangen und so zum Beispiel pornografische oder Inhalte mit hohem Gewaltpotenzial konsumieren. Die Handynutzung könnte zudem die Entwicklung stören, da die Kinder sich dann weniger soziale Kontakte suchen und lieber für sich alleine am mobilen Gerät sind, um dort in Spielen und Chats die Zeit zu verbringen.

    Da auch eine nicht unerhebliche Suchtgefahr besteht, sollten Sie auch diesbezüglich vorsichtig sein. Sehr schnell kann sich bei Kindern eine Handysucht entwickeln und diese sorgt in der Folge dann dafür, dass andere wichtige Sachen vernachlässigt werden: Die Schulnoten werden schlechter, die Hausaufgaben werden nicht gemacht und die Körperhygiene wird „vergessen“. In extremen Fällen fangen die Kinder sogar an, weniger zu essen – nur um möglichst viel Zeit am geliebten Handy verbringen zu können.

    Gerade bei größeren Kindern ist ein Handy aber durchaus auch von Vorteil – ganz besonders dann, wenn das Kind selbstständig mit Bus und Bahn zur Schule kommt. Für die Kommunikation ist das mobile Telefon dann äußerst geeignet und praktisch, denn wenn zum Beispiel der Bus ausfällt oder aber Stunden in der Schule entfallen, reicht eine kurze SMS oder ein Anruf bei den Eltern. Gleiches gilt für alle Notfälle – so zum Beispiel, wenn sich das Kind verlaufen hat oder sich auf sonstige Art und Weise bedroht fühlt.