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    Arbeiten während der Schwangerschaft

    Schwangere Frauen, die noch berufstätig sind, genießen besondere Rechte, die im Mutterschutzgesetz geregelt sind. Jedoch geht es auch um ein paar Pflichten, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. So ist die Frau verpflichtet, ihren Chef von dem glücklichen Umstand zu berichten, nachdem eine „stabile Schwangerschaft“ eingetreten ist – das ist nach drei Monaten der Fall. In weiterer Folge ist der Chef verpflichtet, dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist.

    Eine Frau, die ein Kind erwartet, ist schwanger – aber sie ist nicht krank. Doch das bedeutet nicht, dass dennoch alle anfallenden Arbeiten durchgeführt werden können. Schlussendlich stehen das Wohl der werdenden Mutter sowie des Ungeborenen im Vordergrund. Und jede Tätigkeit, die einen Einfluss auf das Wohlbefinden haben könnte, muss unterlassen werden.

    Was schwangere Frauen nicht dürfen

    Mit der Meldung der Schwangerschaft tritt sodann das Mutterschutzgesetz in Kraft. Das heißt, die Schwangere genießt ab diesem Zeitpunkt auch einen Kündigungsschutz. Die Gültigkeit dauert bis zu vier Monate nach Geburt des Kindes an. Jedoch bedeutet das nicht, dass die Mitarbeiterin nun alle Freiheiten genießt – denn mit behördlicher Zustimmung kann durchaus eine Kündigung ausgesprochen werden.

    Geht die werdende Mutter etwa einer Schichtarbeit nach, so sind weitere Regelungen zu berücksichtigen: Schwangere Berufstätige dürfen etwa nicht an Sonn- wie Feiertagen ihrer Arbeit nachgehen; der Schichtdienst darf zudem nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ausgeübt werden.

    Von Seiten des Gesetzgebers wird des Weiteren vorgeschrieben, dass körperliche Arbeiten nicht ausgeübt werden dürfen. Zudem wird es Schwangeren untersagt, berufsbedingte Fahrzeuge zu steuern oder Passagiere zu befördern. Wurde bislang ein derartiger Job ausgeübt, so hat der Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass die schwangere Mitarbeiterin einen „Schonplatz“ im Innendienst bekommt. Auch Tätigkeiten, die mit einer großen Lärmbelästigung einhergehen, sind verboten.

    Welche Arbeiten kein Problem darstellen

    Doch welche Jobs können problemlos während der Schwangerschaft ausgeübt werden? Wer in der Regel nur einen Computer und eine aufrechte Internetverbindung benötigt, muss sich wohl nicht allzu viel körperlich anstrengen. Somit mag eine Büromitarbeiterin hier einen gewissen Vorteil gegenüber der schwangeren Frau im Einzelhandel haben, die Tag für Tag Lebensmittel in Regale einräumen muss.

    Bürojobs können oft problemlos ausgeübt werden. Gibt es schwere Papierstapel oder Akten zu tragen, so kann man sich hier von einem Kollegen helfen lassen. Aber auch als Webdesignerin, Programmiererin oder Texterin kann man während der Schwangerschaft Geld verdienen. Erst mit Beginn des Mutterschutzes muss die Schwangere nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

    Fühlt sich die Frau in der Lage, weiterhin ihrem Job nachzugehen, so kann sie durchaus weiterhin ihre Arbeiten erledigen. Nach der Geburt besteht jedoch ein achtwöchiges Berufsverbot. Bei einer Mehrlingsgeburt oder Frühgeburt verlängert sich das Berufsverbot auf zwölf Wochen.

    Die Zeit nach der Geburt

    In vielen Fällen geht es aber nicht nur darum, welche Arbeiten vor der Geburt ausgeübt werden können, sondern vor allem dreht sich alles um das Thema Geldverdienen, wenn man mit dem Kind daheim ist. Auch hier gibt es ein paar Möglichkeiten, mit denen sehr wohl die Haushaltskasse aufgebessert werden kann.

    Wer sich für die Finanzwelt interessiert, der kann unter anderem Aktien kaufen und sodann mit der Wertentwicklung spekulieren – wer besonders risikoaffin ist, kann auch einen Blick auf den Kryptomarkt werfen.

    Besonders empfehlenswert sind natürlich Jobs, die man von daheim ausüben kann. Dazu gehört eben die Tätigkeit der virtuellen Assistentin. In diesem Fall wird der Bürojob in die eigenen vier Wände übertragen: Man bearbeitet E-Mails, koordiniert Termine, achtet auf die Datenpflege und macht mitunter die Buchhaltung – als virtuelle Assistentin steht man in der Regel einem Einzelunternehmer zur Verfügung, der sich nur etwas organisatorische Hilfe wünscht.

    Man kann aber auch als Texterin Geld verdienen, sofern man a) gute Rechtschreib- wie Grammatikkenntnisse hat und b) innerhalb gesetzter Frist qualitativ hochwertige Artikel liefert.

    Des Weiteren kann man als Produkttesterin tätig sein. Hier ist jedoch im Vorfeld zu klären, ob man nur das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt oder auch noch zusätzlich Geld verdienen kann.