banner-elternforen-1
  • Kategorien

  • Archive

  • ANZEIGE: Home » Freizeit und Hobby » Auslandsaufenthalt Schweiz: Muss man sich krankenversichern?

    Auslandsaufenthalt Schweiz: Muss man sich krankenversichern?

    Die Schweizer Alpen

    Im Rahmen eines Urlaubs entdecken viele Menschen gerne neue Kulturen und fremde Länder. Und diese müssen überhaupt nicht in Afrika, Skandinavien oder im Mittelmeer befinden. Ebenfalls kleinere und sich in der Nähe befindliche Staaten verfügen über ihren ganz eigenen Charme, der einen jeden Touristen völlig Neues entdecken lässt. Ein echter Geheimtipp ist die Schweiz!

    Vergleicht man absolute Zahlen, dann liegt der Alpenstaat mit Blick auf seinen Tourismus mit 12 Millionen Besuchern im Jahr 2019 und einer weltweiten Platzierung auf dem 21. Rang auf einer eher mittelmäßigen Positionierung. Doch kleinere Länder schneiden im Schnitt verhältnismäßig grundsätzlich schlechter ab, da die Kapazitäten ganz einfach andere Ausmaße haben. Doch schaut man gerade bei der Schweiz genauer hin, dann sieht man, dass dort das Potential voll ausgeschöpft wird.

    So ist man bei einer Reise in die Schweiz im Krankheitsfall versichert

    Man darf nicht vergessen, dass in der Schweiz aufgerundet „nur“ 9 Millionen Menschen leben. Stellt man die Bevölkerung also einer Anzahl von 12 Millionen Touristen gegenüber, dann ergibt sich schnell ein anderer Eindruck. Mit 1,4 Besuchern des Landes auf einen Einwohner hat der Nachbarstaat von Deutschland alleine im Jahr 2020 knapp 9 Milliarden Euro durch den Tourismus einnehmen können!

    Die Schweiz ist aufgrund seiner vielerorts alpinen Lage und historischen Stadtbildern ein beliebter Urlaubsort für viele Touristen. Man muss wissen, dass die Schweiz trotz einer Lage in Mitteleuropa kein Mitglied der EU (Europäische Union) ist. Doch dies macht für europäische Urlauber hinsichtlich der Versorgung in einem Krankheitsfall keinen Unterschied:

    Der Alpenstaat hat mit der EU einen gesondertes Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Jede aus Europa stammende Krankenversicherungskarte (EHIC) kann auch in der Schweiz im Rahmen von Behandlungen, die die Gesundheit erhalten, eingesetzt werden.

    Ein längerer Aufenthalt verändert die Ausgangslage

    Entschließt man sich zu einem Wechsel des Wohnorts, der in einen Kanton in der Schweiz führt, dann muss innerhalb von drei Monaten nach Bezug des neuen Wohnsitzes eine Krankenversicherung in der Schweiz abgeschlossen werden. Bei welcher Krankenkasse man dies dann vornimmt, spielt keine Rolle. Denn jeder Versorger muss einen jeden Menschen nach einen entsprechenden Antrag auf jeden Fall in die Grundversorgung aufnehmen.

    Eine erste Übersicht über das örtliche Angebot der Krankenversicherer erhält man via der PrimApp, die die Konditionen aller Versorger in nur wenigen Schritten miteinander vergleicht. Dies kann sich vor allem dann rentieren, wenn man überhaupt keine Ahnung von den in der Schweiz geltenden Regularien hat. Immerhin variieren nicht nur die Anbieter bezüglich ihrer Gebühren, auch von Kanton zu Kanton müssen von den Versicherten grundsätzlich unterschiedliche Prämien abgeführt werden.