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    Wie Sie sich vor Kindesentzug schützen können

    Kind mit Herzballon

    Nach der Auflösung einer Lebenspartnerschaft oder der Scheidung einer Ehe versuchen einige Elternteile manchmal mit dem Kind zu fliehen oder unterzutauchen. Wenn beide Elternteile das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind besitzen, spricht man im Falle einer solchen Kindesmitnahme von einem Kindesentzug. Damit verstößt das Elternteil gegen das Sorge- und das Umgangsrecht und begeht sogar eine Straftat. Dasselbe gilt natürlich auch dann, wenn ein Elternteil ohne Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Kind untertauchen möchte. Abgesehen davon, dass es sich um eine Straftat handelt, ist ein Kindesentzug für die Betroffenen sehr schlimm. Wie Sie sich am besten vor einem Kindesentzug schützen, erfahren Sie hier.

    Für die Prävention eines Kindesentzugs ist es wichtig Anzeichen frühzeitig zu erkennen. Besonders wenn ein internationaler Kindesentzug geplant wird, gilt es diesen zu verhindern. Eine Kindesrückführung wird nämlich deutlich schwerer, wenn der ehemalige Lebenspartner mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland flieht. Achten Sie also auf unterschwellige Andeutungen Ihres ehemaligen Lebenspartners und nehmen Sie diese ernst. Manche Menschen drohen dahingegen sogar ausdrücklich mit einem Kindesentzug, um den anderen Elternteil unter Druck zu setzen. Auch solche Drohungen sollten Sie immer ernst nehmen, um sich vor einem tatsächlichem Kindesentzug schützen zu können.

    Wenn Sie also den Verdacht haben, dass ihr ehemaliger Lebenspartner mit Ihrem Kind untertauchen möchte, sollten Sie zuerst die Geburtsurkunde und die Pässe des Kindes in Sicherheit bringen. Außerdem können Sie die Reisebüros in der Nähe darum bitten, sich zu melden falls Ihr ehemaliger Lebenspartner gemeinsam mit einem Kind eine Reise plant. Beantragen Sie außerdem das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihrem zuständigen Familiengericht und informieren Sie dieses über Ihre Vermutung. Ebenso sollten Sie den Kindergarten oder die Schule darüber informieren und Sie darum bitten darauf zu achten, dass nur Sie oder bevollmächtigte Personen Ihr Kind abholen. Bei einem sehr akuten Verdacht können Sie außerdem die Botschaft des Landes, in das der drohende Elternteil vermutlich fliehen möchte, informieren und darum bitten, Ihrem Kind keinen Pass auszustellen.

    Wenn es trotz einer sorgfältigen Prävention doch zu einem Kindesentzug kommt, sollten Sie schnell handeln. Melden Sie die Kindesmitnahme des ehemaligen Lebenspartners umgehend bei der Polizei. Dort müssen Sie einen Strafantrag sowie eine Strafanzeige stellen. Da die Behörden aber häufig sehr viel Zeit für einen solchen Antrag benötigen, können Sie sich auch an eine Detektei wenden. Diese haben häufig schon viele Erfahrungen in Sachen Kindesentzug und Kindesrückführung gesammelt und können Ihnen deshalb häufig schneller helfen, Ihr Kind wieder zu Ihnen zurückzubringen. Eine Detektei, die Ihnen bei der Kindesrückführung hilft, finden Sie zum Beispiel hier.