Bildung und Teilhabe, kurz BuT, umfasst unterschiedliche Leistungen. Diese werden in ihrer Gesamtheit auch als Bildungspaket bezeichnet. Mit Bildung und Teilhabe wird dabei grundsätzlich das Ziel verfolgt, eine Unterstützung für junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder zu bieten, welche in Familien leben, denen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Geregelt werden die Leistungen, welche Bildung und Teilhabe umfasst, offiziell in dem Paragrafen 6b des Bundeskindergeldgesetzes und ebenfalls in den Paragrafen 28 und 32 des Sozialgesetzbuches.
Die Förderungen beziehungsweise die Leistungen von Bildung und Teilhabe können dabei in Anspruch genommen werden, um sowohl schulische Angebote zu nutzen als auch Freizeitaktivitäten nachzugehen, wenn dafür das persönliche Budget nicht ausreichend sollte. Welche Leistungen Bildung und Teilhabe im Detail enthält, beziehungsweise welche Leistungen im Rahmen des Bildungspaketes gefördert werden, zeigt der folgende Beitrag.
Diese Angebote werden durch Bildung und Teilhabe gefördert
Das Bildungspaket umfasst zahlreiche Leistungen, welche für Kinder und Jugendliche die Chance bieten, ihre persönliche Entfaltung voranzutreiben. Daneben gewährleisten sie, dass eine Chancengleichheit dahingehend besteht, an dem gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Die Förderungen beziehen sich aus diesen Grund auf zahlreiche unterschiedliche Angebote aus dem Bereich Bildung und Kultur.
Die Leistungen von Bildung und Teilhabe umfassen so beispielsweise die Erstattung der tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge mit der Kita und der Schule, sowie auch die Erstattung der tatsächlichen Kosten für längere Kita- und Klassenfahrten. Pro Schuljahr können außerdem bis zu 156 Euro beantragt werden, um den persönlichen Schulbedarf zu decken. Die entstehenden Kosten für die Beförderung zur Schule werden durch das Bildungspaket ebenfalls abgedeckt. Dies gilt auch, wenn die Fahrkarten die Schüler ebenfalls dazu berechtigen, diese auch außerhalb der Schulzeiten zu nutzen.
Darüber hinaus umfasst Bildung und Teilhabe ebenfalls eine Lernförderung. Für diese werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Eine qualifizierte Nachhilfe kann in diesem Zusammenhang im Übrigen auch dann in Anspruch genommen werden, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, dass die Versetzung nicht erfolgt. Im Rahmen des Bildungspaketes wird außerdem sichergestellt, dass die Kinder und Jugendlichen in der Kita oder in der Schule die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen können.
Um finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen die Chance zu geben, am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen, werden außerdem gemeinschaftliche Aktivitäten gefördert, wie etwa eine Mitgliedschaft in der Musikschule oder in einem Sportverein. Pro Monat werden dafür 15 Euro bezuschusst.
Außerdem werden durch zahlreiche Gemeinden und Städte weitere Ermäßigungen und Gutscheine für diejenigen angeboten, die Anspruch auf eine Förderung durch Bildung und Teilhabe haben. Betroffene sollten daher idealerweise direkt bei ihrer Gemeinde oder Stadt die entsprechenden Informationen über eventuelle Fördermöglichkeiten einholen.
Wer ist zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt?
Sämtliche Kinder, die in einem Haushalt leben, können die Förderung durch Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, wenn das Kind selbst beziehungsweise die Familie bestimmte staatliche Leistungen bezieht.
Zu diesen staatlichen Leistungen gehören Leistungen für Asylbewerber, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder der Kinderzuschlag.
Leistungen aus dem Bereich Bildung können Schüler dabei solange erhalten, bis sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung während des Besuchs einer berufs- oder allgemeinbildenden Schule erhalten. Die Leistungen für die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.