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    Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft?

    Nicht immer löst eine Schwangerschaft bei der betroffenen Frau nur freudige Gefühle aus. Schließlich hängt der Grad der spontanen Freude an dem zukünftigen Baby nicht zuletzt davon ab, ob sich die werdenden Eltern zu diesem Zeitpunkt ein Kind wünschen. Im Leben kann es Situationen geben, wo eine Frau trotz aller Vorsicht ungeplant schwanger wird. Wenn sie im Moment beruflich voll eingespannt ist, kann es sein, dass ein Kind in dieser Lebensphase nicht so gut mit dem restlichen Alltag vereinbar ist.

    In solch einer Situation muss sich die Frau überlegen, wo sie zu diesem Zeitpunkt ihre Prioritäten setzen möchte. Denn die Geburt eines Kindes ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Zudem benötigt jedes Kind Zeit für die Erfüllung seiner Bedürfnisse und vor allem liebevolle Zuwendung. Deshalb ist es nur vernünftig, wenn sich eine ungewollt schwangere Frau vorher gut überlegt, ob sie schon dazu bereit ist, ein Baby großzuziehen, oder ob sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet.

    Vergessene Pille so schnell wie möglich nachnehmen

    Hat eine Frau einmal die Einnahme der Anti-Baby-Pille versäumt, sollte sie dies schnellstmöglich nachholen. Innerhalb von 12 Stunden nach der letzten Pilleneinnahme besteht noch ein Schutz. Hatte sie nach diesem Zeitraum Sex, besteht das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft. Eine vergessene Pille sollte sie so bald wie möglich nachträglich einnehmen. Parallel dazu sollte sie die normale Pilleneinnahme weiterführen. Insbesondere, wenn sie die Pille in der ersten Woche des Menstruationszyklus vergessen hat, sollte sie beim Geschlechtsverkehr sicherheitshalber eine Woche lang zusätzlich verhüten. Weitere Verhaltenstipps im Falle einer vergessenen Einnahme der Hormonpille sind hier nachzulesen. Dort finden sich auch nützliche Ratschläge dazu, wie eine Frau leichter an die rechtzeitige und regelmäßige Einnahme der Pille denkt.

    Schwanger trotz Verhütung

    Auch bei einer gewissenhaften Schwangerschaftsverhütung mit einer als sicher geltenden Methode kann in der Praxis einiges schiefgehen. Ein Kondom von minderwertiger Qualität kann im ungünstigsten Moment reißen. Selbst bei einer regelmäßigen Einnahme der Pille kann eine Frau in Ausnahmefällen je nach gesundheitlicher Konstitution schwanger werden, etwa bei Magen-Darm-Erkrankungen. Bei der Verwendung eines Diaphragmas ist es zudem möglich, dass dieses beim Sex verrutscht. In all diesen Fällen kann eine Schwangerschaft unverhofft eintreten.

    Ob eine Frau schwanger ist, erkennt sie an den typischen Anzeichen. Diese Symptome können auf eine Schwangerschaft hindeuten:

     Heißhungerattacken, Übelkeit und Ekel vor bestimmten Nahrungsmitteln
     Häufige oder gesteigerte Müdigkeit, Schwindel
     Brustspannungen, erhöhte Berührungsempfindlichkeit und Vergrößerung der Brust
     Ausfluss aus der Scheide

    Eine konstant hohe Temperatur ist hingegen für sich genommen kein eindeutiges Anzeichen einer Schwangerschaft. Dieses Symptom tritt auch etwa bei einer sich anbahnenden Erkältung oder Grippe auf. Auch ein Ausbleiben der Regel kann mehrere Gründe haben. So ist es möglich, dass sie sich unter bestimmten Umständen wie zum Beispiel bei Stress oder einem Jetlag verzögert. Des Weiteren kann die Regel laut einem Artikel bei einem starken Gewichtsverlust ausbleiben, beispielsweise im Rahmen einer Diät. Bei manchen Frauen verläuft die Menstruation generell unregelmäßiger als bei anderen. Liegt beispielsweise eine endokrine Störung oder eine Schilddrüsenerkrankung vor, kann dies ebenfalls die Regelmäßigkeit des weiblichen Zyklus beeinträchtigen.

    Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Schwangerschaft, bringt ein Schwangerschaftstest etwas mehr Gewissheit. Der zu Hause durchzuführende Test mit den in der Apotheke erhältlichen Teststreifen wird unter den Urinstrahl gehalten. Ab dem ersten Tag der normalerweise auftretenden Periode kann er ein zuverlässiges Ergebnis bringen. Fällt der Schwangerschaftstest positiv aus, gilt dies als klares Indiz für eine Schwangerschaft. Jedoch ist es in diesem frühen Stadium noch möglich, dass das Testergebnis fälschlicherweise negativ angezeigt wird. Das kommt daher, dass die betreffenden Hormone dann noch nicht in einer ausreichend hohen, nachweisbaren Konzentration vorhanden sind. Eine eindeutige Sicherheit bieten ein Bluttest und eine Ultraschalluntersuchung beim Gynäkologen.

    Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs

    Einige Tage nach dem Schwangerwerden besteht im Notfall bei einer ungewollten Schwangerschaft die Möglichkeit, die Pille danach zu nehmen. Seit 2015 ist sie auch ohne Rezept zu erwerben. Es gibt zu diesem Zweck zwei Präparate: Eines mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (kurz LNG), einem hoch dosierten Gestagen, und eines mit Ulipristalacetet (UPA). Beide bewirken eine Verschiebung des Eisprungs. Sie können also nur wirken, wenn sie vor dem Eisprung eingenommen werden. Während LNG nur bis zu drei Tage nach dem Geschlechtsverkehr wirkt, ist die erfolgreiche Verwendung von UPA innerhalb von fünf Tagen möglich. Da diese Arzneimittel jedoch Nebenwirkungen haben, sollten diese nur eine Notlösung sein. So können durch die Pille danach Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel auftreten. Außerdem können sie den Hormonhaushalt einer Frau und somit auch den Zyklus beträchtlich durcheinanderbringen. Gefährlich und daher zu vermeiden ist die Pille danach allerdings bei Erkrankungen der Nieren oder der Leber.

    Wenn die Schwangerschaft zu spät festgestellt wird und somit die Pille danach nicht mehr in Frage kommt, bleibt die Möglichkeit einer Abtreibung. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Eingriff innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft erfolgt. Dies gilt nach aktuellem Stand auch, wenn die ungewollte Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückzuführen ist. Ebenso ist eine vorherige Beratung nachzuweisen. Der für den Schwangerschaftsabbruch notwendige Eingriff muss allerdings durch einen anderen Arzt erfolgen als dem, der die Beratung durchgeführt hat. Nur bei einer medizinisch notwendigen Abtreibung ist es möglich, diese auch nach 12 Wochen durchführen zu lassen. So lange kein medizinischer Grund vorliegt, müssen Frauen, die abtreiben wollen, dies selbst bezahlen. Wer die Abtreibung nachweislich nicht aus eigener Tasche finanzieren kann, kann jedoch einen Antrag auf Übernahme der Kosten an die Krankenkasse stellen. Sowohl das Absaugen als auch die Ausschabungsmethode können Komplikationen mit sich bringen. Doch auch die Abtreibung mittels dem Medikament Mifegyne ist mit Risiken verbunden. Daher findet auch diese Methode nur unter der Aufsicht des Arztes statt. Mifegyne wird meistens in Kombination mit Prostaglandin angewandt. Auch bei dieser Abtreibungsmethode, bei der die Medikamente eine Fehlgeburt auslösen, besteht die Gefahr von Komplikationen wie Nachblutungen oder Entzündungen.

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    Bildquelle: Pixabay.com © Unsplash (CC0 1.0)