banner-elternforen-1
  • Kategorien

  • Archive

  • Home » Besondere Themen » Einen Ehevertrag aufsetzen: Tipps wann es sich lohnt darüber nachzudenken

    Einen Ehevertrag aufsetzen: Tipps wann es sich lohnt darüber nachzudenken

    Ein Ehevertrag ist für ein Paar sinnvoll, der Regelungen beinhaltet und eine Gütertrennung vereinbart.

    In Deutschland ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern noch ein Sonderfall, doch bei einer Scheidung kann ein Ehevertrag den Unterhalt, Vermögen und Zugewinnausgleich ohne lange Streitigkeiten regeln.

    Wir erklären in unserem Artikel warum ein solcher Vertrag hilfreich ist und sich für die Partner einer Ehe lohnt.

    In welchen Fällen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

    Nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ist für Ehepaare und Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben automatisch der gesetzliche Zugewinnausgleich gültig. Wenn der Fall einer Trennung eintritt, wird eine Unterhaltsverpflichtung und Versorgungsausgleich erforderlich.

    Jedes Ehepaar welches sich dagegen ausspricht, können wir den Abschluss eines Ehevertrags empfehlen. Der Vertrag muss durch einen Notar bestätigt werden, damit er vor dem Gesetz gültig ist.

    Vereinbart und unterschrieben kann der Ehevertrag in der Ehe oder nach der Hochzeit. Im Vorfeld ist die Beratung durch einen Anwalt oder Notar ratsam, damit der Vertrag für den jeweiligen Fall genau aufgesetzt wird.

    1. Berufstätig und kein Kinderwunsch

    Falls in einer Beziehung beide Partner berufstätig sind und sich keine Kinder wünschen, ist kein Ehepartner von dem anderen finanziell abhängig.

    Wenn es zu einer Scheidung kommt, will niemand eine erhebliche wirtschaftliche Belastung wegen eventueller Ausgleichszahlungen erleiden.

    In diesem Fall wird ein Ehevertrag geschlossen, der einen Verzicht auf den Zugewinnausgleich bzw. Versorgungsausgleich erklärt.

    2. Unterschiedliches Vermögen

    Bei Ehegatten die ein höheres Vermögen haben als der Partner, ist ein Ehevertrag eine hilfreiche Regelung.

    Der Vertrag unterbindet die Möglichkeit, nach einer Scheidung per Zugewinnausgleich in den Besitz des Vermögens des Ex-Partners zu gelangen.

    3. Verschiedene Nationalitäten

    Im Fall einer Ehe von Partnern mit verschiedenen Nationalitäten ist nach dem BGB die Regelung des Landes gültig wo das Ehepaar sein Leben hauptsächlich verbringt bzw. wo sie letztens lebten.

    Der Ehevertrag legt exakt fest, was für ein Recht gilt, falls sich das Paar trennen sollte.

    4. Unternehmen

    Wenn einer der Partner ein Unternehmen besitzen sollte, verhindern die Regelungen eines Ehevertrags, dass das Betriebsvermögen mittels Zugewinnausgleich bei einer Scheidung nicht in die Hände des Ex-Partners gelangt und somit seine Existenz bedrohen könnte.

    Fälle ohne Ehevertrag

    • Schulden

    Zahlreiche Ehepaare entscheiden sich für einen Ehevertrag, um nicht für die Altschulden des Partners gerade stehen zu müssen.

    Jedoch kann auf einen solchen Vertrag verzichtet werden, da die Haftung für die Schulden einzig für den Partner gilt, der seine Unterschrift unter den Ehevertrag gesetzt hat.

    • Erbschaft

    Eine Erbschaft ist eine erfreuliche Angelegenheit, doch selbst bei einer Scheidung ist dieses Vermögen nicht als Zugewinn gültig, sondern ist als Anfangsvermögen vom Partner eingestuft.

    Als Ausnahme gelten Immobilien und Kapitalanlagen, deren Wert im Verlauf einer Ehe steigen kann. Der Wertzuwachs wird über den Zugewinnausgleich bei einer Trennung ausbezahlt.

    Allgemein wird der Ehevertrag immer bei Anwesenheit der beiden Partner unterzeichnet und durch einen Notar beglaubigt.

    Fazit

    Generell kann ein Ehevertrag für Paare sinnvoll sein, weil er viele Dinge wie den Güterstand, Gütertrennung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich schriftlich genau regelt.

    Vor Schließung eines solchen Vertrags ist die Beratung durch einen Anwalt oder Notar empfehlenswert.

    Ein Ehevertrag verhindert nach einer Scheidung eventuelle Streitigkeiten zwischen den ehemaligen Ehepartnern.