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    Bildungsgutschein für Eltern

    Werdende Eltern haben bereits in der Schwangerschaft mit vielem zu kämpfen. Nicht zuletzt die Frage, wie es beruflich weitergehen soll, wenn der Nachwuchs da ist, beschäftigt einen. Dabei gibt es finanzielle Unterstützung von verschiedenen Seiten. Eine große Rolle spielt dabei der Bildungsgutschein für Eltern. Dieser soll sicherstellen, dass sich die Chancen am Arbeitsmarkt für Mütter und Väter nicht verschlechtern.

    Eine Auszeit von der Arbeit nehmen

    Es gibt die verschiedensten Szenarien für die Zeit nach der Geburt. Während manche Mütter Mutterschaftsgeld beantragen und sich damit eine Auszeit vom Berufsleben gönnen, entscheiden sich andere Eltern für ein Teilzeitarbeitsmodell. Beides ist möglich. Vollkommen unabhängig davon, wie man sich entscheidet, gibt es allerlei Unterstützung vom Staat. Eine große Bedeutung wird dabei vor allem dem Bildungsgutschein beigemessen. Dieser basiert auf dem Prinzip, dass sich Weiterbildung finanziell auszahlen kann. Möchte man kein kostenloses Angebot in Anspruch nehmen, bieten sich verschiedene Förderangebote an. Diese übernehmen einen Großteil der Teilnahmegebühren, Reisekosten und Verdienstausfall.

    Weil Eltern oftmals Probleme dabei haben, nach der Elternzeit wieder den Einstieg in das Berufsleben zu finden, gibt es auch für sie entsprechende Förderangebote. Dabei locken auch immer wieder regionale Angebote, wie das Landesprogramm STÄRKE im Landkreis Biberach. Bei diesem sollen Bildungsgutscheine in Höhe von 40 Euro die Eltern- und Familienbildung fördern. Seit 2008 erhalten alle Eltern den entsprechenden Gutschein nach der Geburt ihres Kindes. Diesen können sie im ersten Lebensjahr ihres Sprösslings bei einem örtlichen Bildungsträger für einen Elternbildungskurs einlösen.

    Weiterbildungen nach der Geburt

    Um während der Elternzeit nicht komplett den Anschluss zu verlieren, entscheiden sich einige Eltern dafür, Teilzeit arbeiten zu gehen. Um auch weiterhin einen Anspruch auf Elternzeit zu haben, dürfen maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Eine gute Strategie ist etwa, Krankheits- und Urlaubsvertretungen zu übernehmen, an Seminaren und Firmenevents teilzunehmen. Darüber hinaus ist die Elternzeit ideal, um sich weiterzubilden. Im stressigen Arbeitsalltag bleibt oft nicht die Zeit, um Seminare oder Fernlehrgänge zu besuchen.

    In den meisten Fällen wird die Weiterbildung ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert. Es gibt jedoch auch Szenarien, bei denen die Arbeitsagentur für Arbeit einspringt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man nach der Elternzeit konkret von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Dies könnte etwa dann eintreffen, wenn sich die Öffnungszeiten der Kita nicht mit der Arbeitszeit vereinen lassen. Damit es den Bildungsgutschein gibt, muss man sich spätestens drei Monate vor dem Ende der Elternzeit als arbeitssuchend melden – selbst dann, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

    Wer bezahlt Weiterbildungen?

    Je nachdem, um welche Art von Weiterbildung es sich handelt, kommt nicht nur der Bildungsgutschein als Fördermöglichkeit infrage. Auch das Meister-BAföG, Bildungskredite und Weiterbildungsprämien sind Möglichkeiten, die Weiterbildung zu finanzieren. Meistens hängt die Höhe der Förderung von der Einkommenshöhe und der bisherigen Qualifikation ab. Bei einem Besuch im Jobcenter kann in einem Beratungsgespräch geklärt werden, ob der Bildungsgutschein infrage kommt. Je nach Einzelfall sind auch andere Unterstützungen möglich, etwa eine Förderung von Coaching-Maßnahmen bei einem Bildungsträger, wenn Eltern wieder in ihren Beruf zurückkehren möchten.

    Typisch für den Bildungsgutschein ist, dass die Kosten der Weiterbildung ganz oder teilweise übernommen werden. Anspruch auf diese schriftliche Erklärung haben Menschen, die arbeitslos oder arbeitssuchend sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die Fortbildung benötigen, um sich ihren Arbeitsplatz sichern zu können. Dank dem Bildungsgutschein werden Kursgebühren, Reisekosten, Kinderbetreuung sowie eine notwendige Unterbringung und der Lebensunterhalt bezahlt.