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    Arbeitszimmer einrichten: Wie Eltern Steuern sparen können

    Viele Eltern gehen einem Beruf nach, der von der Sache her auch zu Hause erledigt werden könnte, denn sie sitzen im Büro vor einem Computer und bearbeiten Dokumente oder E-Mails. Wenn Sie Ihre Arbeit mit nach Hause nehmen können, können Sie Steuern sparen, indem Sie sich ein Arbeitszimmer einrichten.

    Wie geht das?

    Wenn Sie in Ihrer Wohnung ein Zimmer haben, das keinen bestimmten Zweck hat, dann können Sie daraus ein Arbeitszimmer machen. Dieses wird dann, wie der Name schon vermuten lässt, zum Arbeiten verwendet. Was Sie dafür benötigen, hängt von der Art Ihrer Arbeit ab – denkbar wäre ein PC, vielleicht ein Telefon und natürlich entsprechende Möbel wie ein Schreibtisch und ein Stuhl, vielleicht Schränke.

    Steuern sparen mit einem Arbeitszimmer

    Dieses Zimmer nimmt eine bestimmte prozentuale Fläche ihrer kompletten Wohnung ein. Bei vier gleich großen Zimmern beispielsweise 25%. Wird der Raum zum Arbeitszimmer umfunktioniert, können Sie alle Anschaffungen vor dem Fiskus geltend machen und so entsprechend der prozentualen Aufteilung Steuern sparen. Dabei können Sie alles absetzen, was direkt für das Arbeitszimmer benötigt wird: Der PC, die Möbel, das Zubehör für Drucker und so weiter. Was am Ende winkt, ist eine schöne Erstattung durch das Finanzamt, wobei Ihnen ein Steuerberater genauere Informationen zu Ihrer konkreten Situation geben kann.

    Haben Sie ein Nebengewerbe?

    Wenn Sie neben Ihrem Job noch eine selbständige Tätigkeit verfolgen, wobei das Betreiben einer Webseite schon dazu zählt, und Sie genug verdienen, um Umsatzsteuerpflichtig zu werden, können Sie außerdem noch an der Mehrwertsteuer sparen. Wie Sie in diesem Fall vielleicht schon wissen, müssen Sie 19% Umsatzsteuer abrechnen, die Sie auf die Seite legen sollten.“ Denn irgendwann will das Finanzamt die Mehrwertsteuer haben. Auf der anderen Seite brauchen Sie bei Investitionen aber keine zu zahlen. Haben Sie sie dennoch ausgegeben und können das Gekaufte geltend machen, wird die eingenommene und ausgegebene Mehrwertsteuer gegengerechnet.

    Auch für Selbstständige

    Doch auch wenn Sie keinen normalen Job ausüben, sondern ausschließlich selbstständig sind, beispielsweise als Architekt, können Sie davon Gebrauch machen. Die Regeln sind hierbei dieselben, denn den Fiskus interessiert es herzlich wenig, woher die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers kommt, solange es einen nachvollziehbaren Grund dafür gibt. Bei Ein-Zimmer-Wohnungen gilt das allerdings nicht, denn wenn Sie im einzigen Zimmer Ihrer Wohnung privat wohnen, kann das für das Finanzamt nicht gleichzeitig auch das Arbeitszimmer sein.

    Wo Mobiliar kaufen?

    Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer einrichten und entsprechend Möbel benötigen, sollten Sie einen Anbieter aufsuchen, der Ihnen eine ordentliche Rechnung erstellt. Denn ab einem bestimmten Betrag ist eine Rechnung für das Absetzen unabdingbar. Wird etwas mehr benötigt, können Sie auf Geschäfte zurückgreifen, die sich auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden spezialisiert haben, etwa fintabo. Für kleinere Anschaffungen tut es natürlich auch der Baumarkt um die Ecke oder ein Einrichtungshaus wie Ikea.

    Wie einrichten?

    Wie Sie Ihr Arbeitszimmer einrichten, hängt von Ihren Anforderungen ab, also grundsätzlich davon, was Sie zum Arbeiten benötigen. Wenn Sie ohne Regale auskommen, müssen diese nicht angeschafft werden. Nicht fehlen sollte aber ein Schreibtisch und ein Bürostuhl, denn dass Sie im Stehen arbeiten und die Wand als Unterlage nutzen, ist eher unwahrscheinlich. Zum Verstauen von Dokumenten bietet sich aber auf jeden Fall noch ein Schrank an.