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    Das Kind privat krankenversichern

    Viele Eltern sind sich der Thematik bezüglich einer privaten Krankenversicherung für Ihr Kind nicht bewusst. Die Risiken sind nur marginal vorhanden und eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist jederzeit ohne Kostenrisiko für das Kind und die Eltern möglich.

    Wenn beide Eltern privat versichert sind, ist das Kind automatisch auch privat versichert. Ist jedoch nur ein Elternteil privat versichert, hängt es vom Verdienst der Eltern ab, in welche Versicherung das Kind aufgenommen werden kann.

    Ein Kind privat oder gesetzlich versichern können Beamte beispielsweise ohne Probleme. Die Krankenkosten werden zu einem Teil von der Beihilfe übernommen, den Rest zahlt die private Krankenkasse. Die Versorgung wird durch eine private Krankenversicherung fast immer besser als in der gesetzlichen gewährleistet. Aus diesem Grund wünschen sich viele Eltern, dass ihr Kind privat versichert wird, obwohl sie selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung verleiben.

    Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip

    Die meisten gesetzlich Versicherten kennen nur das Sachleistungsprinzip: Sie gehen mit der Versicherungskarte zum Arzt und dieser behandelt sie und anschließend rechnet der Arzt mit der Krankenkasse ab. Der Patient bekommt weder eine Rechnung noch erfährt er, wie viel der Arztbesuch gekostet hat. Wer sein Kind privat versichern will, der kann seit 2004 das Kostenerstattungsprinzip wählen.

    Der Patient bekommt nach der Sitzung beim Arzt eine Rechnung nach Hause zugestellt und muss diese dann selbst bezahlen. Die Kosten bekommt er von der Krankenkasse zum größten Teil erstattet, da meistens noch ein Betrag für die Verwaltungspauschale abgezogen wird. Wer diese Pauschale vermeiden möchte kann als Patient eine Zusatzversicherung abschließen um auch diese Kosten erstattet zu bekommen.
    Die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip erfolgt ganz leicht, indem Sie einfach Ihre Krankenkasse schriftlich über den Wunsch informieren. Sie können die Erstattung für den ambulanten, den zahnärztlichen und den stationären Bereich beantragen. In der Regel wird die stationäre Behandlung aber leider ausgeschlossen.

    Die restlichen Kosten übernimmt eine private Krankenversicherung. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. Nicht bei allen werden Sie aber zum Privatpatienten.

    Die Vor- und Nachteile einer privaten Versicherung

    Wenn Sie Ihr Kind privat versichern wollen, müssen Sie kein Risiko eingehen, denn falls Sie sich später anders entscheiden sollten, lässt sich dieser Schritt jederzeit wieder ruckgängig machen. Die private Versicherung, welche die Restkosten abdeckt, beträgt ungefähr 30 Euro was aber zur Folge hat, dass Ihr Kind in diesem Fall nicht privat versichert ist. Falls Sie das dennoch wünschen , sollten Sie mindestens 50 Euro in eine sinnvollere Versicherung investieren.
    Ein weiterer Vorteil bei einer privaten Krankenversicherung für Ihr Kind ist, dass Sie bei der Behandlung durch einen Kinderarzt häufiger bevorzugt behandelt werden. Manche Kinderärzte nehmen sogar nur noch Privatpatienten an, was Ihnen die freie Wahl unter den Ärzten lässt.

    Ein Problem ergibt sich manchmal durch die ungewohnte Abrechnungsmethode. Gesetzlich versicherte sind es nicht gewohnt, die Kosten beim Arzt selbst zu bezahlen. Diese Vorgehensweise kann anfangs zu Problemen führen. Nach den ersten Arztrechnungen weiß der Patient wie es funktioniert und es entwickelt sich bald eine gewisse Routine.

    So gehen Sie bei der Umstellung konkret vor

    Ist das Kind noch nicht geboren, sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsvertreter beraten, der alle Unterlagen vorbereitet. In der Regel wird spätestens drei Monate vor der Geburt für ein Elternteil (in der Regel der Vater) die private Versicherung beantragt. Ist ein Elternteil schon privat versichert, muss das Kind aufgenommen werden, selbst wenn es nicht ganz gesund sein sollte. Nach der Geburt wird die Aufnahme in die Versicherung beantragt. Eine Risikoprüfung ist erst nach den ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen möglich. Falls ein Elternteil schon privat versichert ist, entfällt das. Die Risikoprüfung dauert nur wenige Tage. Hat der private Versicherer den Antrag angenommen, können Sie die Gesetzliche Krankenversicherung auf das Kostenerstattungsprinzip umstellen.

    Sie können selbstverständlich auch ältere Kinder bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Wenn das Kind gesund ist und keine Behandlung bevorsteht, ist die Umstellung kein Problem. Sie beantragen die Umstellung und es erfolgt die Risikoprüfung beim Versicherer. Danach erfolgt auch hier die Umstellung durch die GKV.

    Fazit: Kostengünstig Privatpatient werden

    Viele Patienten wissen nicht, dass es kein Problem ist, auch als gesetzlich Versicherter in den Genuss einer privaten Krankenversicherung zu kommen. Die Krankenkassen klären darüber praktisch nicht auf. Der Weg dahin ist sehr einfach. Wichtig ist, einen passenden Tarif zu finden. Hier sollte man nicht sparen, da Sie sonst einen Teil der Kosten unter Umständen selbst bezahlen müssen. Die Tarife sind sehr günstig und schon für unter 70 Euro zu bekommen.

    Wenn Sie eine private Krankenversicherung für Ihr Kind planen, sollten Sie sich auf dieser Seite genauer informieren: https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/gesetzlich-versichert-sein-und-privat-behandelt-werden/