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    Wohnungsbesichtigung & Umzug während der Corona-Krise

    Gerade in aktuellen Zeiten und konkret seit nun einem halben Jahr hat sich unser Leben, vom Alltag bis hin zum Berufsleben, komplett verändert. Durch das Auftreten des neuen und bisher unbekannten Covid- 19- Virus, kurz als Corona bezeichnet, haben sich viele gesellschaftliche und wirtschaftliche sowie auch soziale Probleme und politische Neuerungen bzw. Auflagen ergeben. Dabei ist aktuell ein Umdenken, Umplanen, Abändern und Improvisieren in vielen Dingen und Situationen nötig und relevant. Dies betrifft auch besonders den Wohnungsmarkt und somit ebenso die Immobiliensuche an sich sowie konkret die Wohnungsbesichtigung und den nachfolgenden Umzug. Während der Corona – Krise sollten diesbezüglich eine Dinge und Aspekte besonders beachtet werden, welche im Folgenden genauer aufgeführt und erläutert werden.

    Wohnungsbesichtigung: die AHA- Regelung als Grundlage

    In aller Munde und über sämtliche Medien, wie Fernsehen und Presse, verbreitet ist aktuell die AHA- Regelung. Diese bedeutet, dass es Pflicht ist „Abstand“, „Hygiene“ und „Alltagsmaske“ einzuhalten bzw. zu tragen. Diese Regelung ermöglicht, dass Mitmenschen sich nicht zu nahe kommen, sich um eine gute Handhygiene sorgen sowie stets eine Alltagsmaske tragen. Diese AHA- Regelung muss auch bei Wohnungsbesichtigungen geachtet werden. Das heißt, dass Wohnungssuchende genügend Abstand zu dem Makler bzw. der Maklerin oder dem Wohnungseigentümer halten, wenn sie sich für eine Besichtigung vor Ort treffen. Grundsätzlich lässt sich aussagen, dass alle Anwesenden sich an diese drei zentralen Aspekte halten und das Einhalten auch bereits vor dem Zusammentreffen besprechen und vereinbaren sollten. Die Weitergabe und Übertragung von Atemtröpfchen und somit auch gefährliche Viren können durch diese drei Sicherheitsmaßnahmen verringert oder gar verhindert werden.

    Weitere Aspekte für die persönliche Sicherheit

    Zudem gibt es weitere Aspekte, die es bei der Besichtigung einer potenziellen Wohnung zu beachten gilt. Dazu gehört, dass so wenig Menschen wie nötig zur Besichtigung erscheinen. Das heißt, dass im Idealfall nur ein Interessent bzw. eine Interessentin und die jeweils für die Vermietung verantwortliche Person zur Besichtigung erscheinen. Außerdem sollte eine Wohnung nicht in einer Gruppenbesichtigung erfolgen und die Besichtigungen somit einzeln durchgeführt werden. Nach jeder Besichtigung gilt es dann die Räumlichkeiten zu lüften sowie die häufig genutzten Flächen zu desinfizieren. Letzteres meint zum Beispiel Türklinken oder Oberflächen von Möbelstücken. All diese Regelungen gelten dabei bei jeglicher Besichtigung einer Wohnung, sowohl in kleinen Städten wie auch Großstädten, wie beispielsweise Berlin. Und noch eine Tatsache muss beachtet werden: fühlt sich ein Beteiligter schlapp, kränklich oder hat sogar Fieber, dann muss die Besichtigung seinerseits abgesagt werden, zum Schutz Aller und zur Vermeidung möglicher Infektionen!

    Sicherer Umzug trotz Corona: das gilt es zu beachten

    Nach erfolgreicher Wohnungsbesichtigung und der Zusage für eine Wohnung steht der Umzug an. Dieser muss aufgrund von Corona besonders gut geplant und organisiert werden. Grundlegend ist auszusagen, dass die Umzugsunternehmen und potenziellen Dienstleister aktuell gut ausgelastet sind. In Großstädten wie Berlin ist die Auftragslage nach wie vor eng getaktet. Wichtig festzuhalten ist auch, dass die Bestimmungen für einen Umzug je nach Stadt variieren können und so zum Beispiel in Berlin anders sind als in München oder Köln.

    Wer der Umzug privat durchführt, darf dabei in Berlin nur Familienmitglieder als Helfer einbinden und somit keine Bekannte oder Freunde. Beim Engagieren von professionellen Umzugshelfern für den Umzug in Berlin gilt nicht das strikte Kontaktverbot. Allerdings wird auch hier die Zahl der miteinander Agierenden auf Zwei beschränkt und es gelten die bereits benannten Regelungen und Maßnahmen rund um die AHA- Formel. Wichtig ist auch, der jeweiligen Firma einen Plan der Wohnung zukommen zu lassen und darüber zu planen, in welchem Raum die jeweiligen Möbelstücke kommen. So kann letztendlich ohne Probleme und nahen Kontakt die neue Wohnung bezogen und die Möbelstücke in die einzelnen Räume gebracht werden.

    Fazit

    Resümierend lässt sich aussagen, dass Corona auch die Wohnungsbesichtigung und den Umzug beeinflussen und nachhaltig verändern. Allerdings kann durch das Einhalten von Hygienemaßnahmen und den Abstandsregelungen, konkret auch der AHA- Formel, ein hohes Sicherheitsmaß erreicht und eingehalten werden. Wichtig ist, sich über vorliegende Regelungen in der jeweiligen Stadt zu informieren und diese einzuhalten. Genaue Planung und ein strukturiertes Vorgehen während des Umzuges ist dann durch das Engagieren eines Umzugsunternehmens möglich.